Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Androhung Mahnbescheid  (Gelesen 9392 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Juli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 12
  • Karma: +0/-0
Androhung Mahnbescheid
« am: 14. Juni 2006, 18:40:11 »
Hallo,

ich bin neu in diesem Forum, beobachte aber alle Beiträge mit großer Sorgfallt.

 :?:  Mein Anliegen für die erfahrenen Flüssiggasnutzer ist folgende.

Ich hänge seit ca. 3 Jahren in einem Zweijahresvertrag, welcher sich um jeweils ein Jahr verlängert und mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden kann, abgerechnet wird über Gaszähler. Der 2,1 t  Tank ist in der Erde eingegraben.

Nun habe ich nach Empfehlungen Widerspruch gegen die Gaspreiserhöhungen eingelegt und streite mich seit September 2004 mit meinem Gaslieferanten (§315 BGB, Preisanpassungsklausel) . Die Gaspreiserhöhungen habe ich nicht bezahlt, aber die monatlichen Abschläge laut Vertrag werden von mir pünktlich überwiesen. Mein Gaslieferant hat erst im Mai 2006 das erste mal, den seiner Meinung nach offen Betrag angemahnt und mittlerweile droht er schon mit einem gerichtlichen Mahnbescheid und Liefereinstellung. Ich glaube in diesem Falle habe ich Sonderkündigungsrecht. Oder?

Im Vertrag steht im Kleingedruckten, dass der Gaslieferant es sich vorbehält, "auf ihr Eigentum am Behälter und der Rohrleitung durch das endgültige Belassen auf dem Grundstück zu verzichten."

Heißt dass für mich, das ich das Recht eingeräumt bekomme, den Tank abzukaufen? Oder kann der Gaslieferant auf Rückgabe bestehen.

Mein Problem ist auch, das der Tank bereits in die Gartenlandschaft integriert ist und es für mich ein sehr großer Aufwand, auch finanziell, wäre, den nun auszubuddeln und alles wieder neu anzulegen.

Wie kann ich hier am besten taktisch vorgehen, um den Vertrag vielleicht auch vorzeitig zu kündigen und den Tank zu einem annehmbaren Preis abzukaufen.

Wie soll ich auf die Drohungen reagieren. Es sind bisher nur Drohungen, keine Terminbekanntgaben.

Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.

Grüße von Juli

Offline Watzl

  • Moderator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 881
  • Karma: +7/-0
Androhung Mahnbescheid
« Antwort #1 am: 16. Juni 2006, 19:55:45 »
Wie so oft wird auf der Lieferantenseite gedroht und hingehalten. Keine konkreten Termine nennen, sondern nur offensichtlich heise Luft. Sehr oft wird damit der langjährige Vertragspartner (schon eine sonderbare Art von Partnerschaft?) wieder in die Schranken gewiesen. Ein paar Cent am Gaspreis noch nachgegeben und schon wieder ist alles gut.

Hier hilft wirlich nur harte Bandagen anziehen und anwaltliche Hilfe holen.
Es braucht auch einen mit FLüssiggas erfahrenen Anwalt. Verkehrsrechtler werden hier auch oft nicht den gewünschten Erfolg haben.

Der Bund der Energieverbraucher leistet dabei auch Hilfe.

Bitte nicht kleinkriegen lassen auch wenn der Berg, der zu überwinden ist im Augenblick sehr hoch zu sein scheint.

H. Watzl

Offline Juli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 12
  • Karma: +0/-0
Androhung Mahnbescheid
« Antwort #2 am: 28. Juni 2006, 11:30:12 »
Nach Hilfesuchen bei einem, der sich in Sachen Flüssiggas auskennt, und dem Schreiben an den Gaslieferanten ist trotz der Sperrandrohung mein Flüssiggastank voll getankt worden. Der Gaslieferant hat, wie auch in der Vergangenheit, selbständig, ohne Meldung des Flüssiggasstandes, getankt.

Ist eine Drohung vom Lieferanten nun ernst zu nehmen? Wer hat ähnliche Erfahrungen?

Wollen wir mal abwarten, was sich aus der Androhung des gerichtlichen Mahnbescheids ergibt.

Juli

Offline geradeausabbieger

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 4
  • Karma: +0/-0
Androhung Mahnbescheid
« Antwort #3 am: 18. August 2006, 11:43:04 »
Hallo,

hast du in der Zwischenzeit ein gerichtliches Mahnverfahren von Tyczka bekommen? Ich habe schon eins. Mich interessiert, wie weit gehen die?

Gruß
geradeausabbieger

Offline Juli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 12
  • Karma: +0/-0
Androhung Mahnbescheid
« Antwort #4 am: 20. August 2006, 21:06:24 »
Hallo geradeausabbieger,

Nein, von meinem Versorger, welcher aber nicht T.... ist, habe ich bisher "nur" Drohungen erhalten. Eigentlich noch nichts ernstes, worüber ich mir wirklich Sorgen machen müsste. Die hoffen wohl darauf, dass ich aufgebe und die strittige Summe bezahle.

Ich habe Zeit und viel Geduld. So wurde ich auch beraten. Ein gerichtlicher Mahnbescheid kann mit den richtigen Argumenten und glaubhaften Dokumentationen abgewandt werden. Meine Rechtsberatung hat mir in dieser Sache viel Mut zum Durchhalten gegeben.

Sollte diese Angelegenheit irgendwann mal erledigt sein, werde ich alle Hebel setzen, aus meinem bisherigen Vertrag auszusteigen und einen eigenen Tank zu erwerben.

Ich informiere euch, sobald es hier etwas neues gibt.

Gruß Juli




Offline Ready XL

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 287
  • Karma: +0/-0
Androhung Mahnbescheid
« Antwort #5 am: 24. August 2006, 21:17:04 »
Hallo Juli,

.....  wer ist denn Dein "drohender" Gaslieferant. Kannst ja per PN an mich schicken.  Habe auch so einen "drohenden Chaoten".

Gruß
Ready XL

Offline Juli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 12
  • Karma: +0/-0
Androhung Mahnbescheid
« Antwort #6 am: 26. August 2006, 15:04:22 »
Hallo Ready XL,

eigentlich ist es doch egal welcher Flüssiggasanbieter mit mir rumstreitet. Der Markt der Flüssiggasanbieter, insbesondere der mit den Knebelverträgen, sieht doch überall gleich aus. Wichtig ist es doch, dass wir uns als Kunden die Gewinnmaximierung der Firmen nicht gefallen lassen sollten und uns dagegen wehren. Ich bin der Meinung, als Kunde sollte man dennoch fair bleiben, und sich den Schuh der Versorger, die mit allen möglichen Tricks versuchen uns einzuschüchtern, nicht auch noch anziehen. Ich nenne hier öffentlich und auch Dritten gegenüber keine Namen. "FEIND LIEST MIT."  Trotzdem bleibe ich standhaft und werde freiwillig die angeblichen Forderungen des Versorgers nicht bezahlen. Es sei denn, vor Gericht wird etwas anderes entschieden.

Der aktuelle Stand bei mir ist der, dass mein Versorger die ganze Angelegenheit seinem Rechtsbeistand übergeben hat und der ganze Schriftkram ausschließlich nur noch über deren Feder geführt wird.

Selbst hier sind es bisher nur Drohungen gewesen. Mal angenommen, der Versorger hätte Recht, wären da nicht schon längst härtere Bandagen angelegt worden?.

Sucht euch einen guten Rechtsanwalt, der sich in Sachen Flüssiggas und Vertragsgestaltung gut auskennt.

Für mich ist es jedenfalls klar, noch ein bischen sparen, vielleicht auch auf die Urlaubsreise verzichten, und dann so schnell wie möglich kündigen und den Tank abkaufen oder wie auch immer.

Aus meiner anfänglichen Unsicherheit in dieser Sache habe ich durch Hilfe von Außen viel Mut zum durchhalten bekommen.

Gruß Juli

Offline Juli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 12
  • Karma: +0/-0
Androhung Mahnbescheid
« Antwort #7 am: 01. Juni 2007, 21:23:43 »
Hallo Leute,

nun ist es doch so gekommen, wie es mein Versorger angedroht hat. Per \"Förmliche Zustellung\" ist die Klageschrift meines Versorgers ins Haus geflattert.

Der Streitwert liegt unter 600 € und es wird vom Gericht beabsichtigt, im schriftlichen Verfahren zu entscheiden, soweit keine mündliche Verhandlung beantragt wird.

Inhaltlich sind getätigte Schriftwechsel beider Parteien, diverse Summenauflistungen, Zählerabrechnungen und Zahlungen aufgeführt. Das muss ich erstmal sortieren.

Weiterhin, dass muss wohl so sein, werden unzählige §§§§§ und Urteile erwähnt, die ein OTTO-Normal so gar nicht versteht. Verwirrung ist Taktik.

Als Beklagter habe ich eine Frist vom Amtsgericht vorgeschrieben bekommen, in der ich meine Klageerwiderung zu erklären habe.
Nach Prüfung werde ich die ganze Geschichte meinem Anwalt übergeben. Er hat sich in meinen Fall schon eingelesen und wird in vorgeschriebener Frist eine Klageerwiderung aufsetzen.

Bin gespannt, wie es weiter geht. Endlich ist wieder Bewegung in der ganzen Geschichte drin. Lange genug hat es ja gedauert.

Ich wünsche mir und euch dort draußen den nötigen Biss und Durchhaltevermögen.

Grüße von Juli

Offline Ready XL

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 287
  • Karma: +0/-0
Androhung Mahnbescheid
« Antwort #8 am: 02. Juni 2007, 19:11:18 »
@Juli,

...halte uns bitte am Laufenden!

Gruß und halte durch

Ready XL

Offline Juli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 12
  • Karma: +0/-0
Androhung Mahnbescheid
« Antwort #9 am: 15. Oktober 2007, 20:58:01 »
Hallo Leute,

nach längerem Hin und Her hier ein aktueller Bericht über die Streitigkeiten mit meinem Versorger.

Auf die Klage meines Versorgers ist durch meinem Anwalt Widerklage eingereicht worden. D. h., wir haben dem widersprochen, was der Gasversorger über Gericht versucht einzuklagen und haben im Gegenzug die zu viel gezahlten EURO`S  zurückgefordert.

Eine erste mündliche Verhandlung vor Gericht hat stattgefunden. Jedoch ist die Gegenseite, genau wie ich auch, nicht auf den richterlichen Vorschlag eines Vergleichs eingegangen.

Nun muss ich abwarten, bis der Richter alle Sachverhalte nochmals genauestens geprüft hat und dann zu einem späteren Termin ein Urteil verkündet.

Warten wir es ab.

Grüße von Juli

Offline geradeausabbieger

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 4
  • Karma: +0/-0
Androhung Mahnbescheid
« Antwort #10 am: 05. November 2007, 18:44:06 »
Hallo zusammen,

bei mir gibt es mal wieder was Neues und ich möchte Euch auf dem Laufenden halten:
Nachdem ich zwischenzeitlich (immer zum Jahresende, wenn die Abrechnung kam) diverse Androhung zur Versorgungseinstellung bekam, mich zwei Mal mit Inkassounternehmen auseinandersetzen musste und danach auch jedesmal ein gerichtliches Mahnverfahren an den Hals bekam (welches ich immer widersprochen habe), versucht mein Gasversorger nun eine andere Strategie. Mir flatterte ein freundlich formuliertes Schreiben ins Haus mit dem Inhalt:

- Sie müssten ja nicht ihre Preiskalkulation offenlegen, weil geheim und Verschlechterung der Wettbewerbssituation
-Lt. BGH-Urteil vom 13.06.2007 - VIII ZR 36/06 müssen sie ja nur noch die Billigkeit der Preiserhöhung nachweisen. Hierzu haben sie mich auf die Internetseite des Statistischen Bundesamtes verwiesen, wo auf https://www-ec.destatis.de/csp/shop/sfg/bpm.html.cms.cBroker.cls?cmspath=struktur,vollanzeige.csp&ID=1021134 ein pdf runterzuladen ist. Dort befindet sich dem Punkt GP 23 eine Auflistung wie sich der Flüssiggaspresi in den letzten Jahren entwickelt hat.
- die freundliche Bemerkung, dass ja alles nachvollziehbar ist, und ich solle meinen Widerspruch zurück nehmen. Man ist sicher, dass jedes Gericht dieser Preiserhöhung folgen wird,

Meine Fragen sind nun:
- reicht das zum Nachweis der Billigkeit?
- trifft das Urteil auch auf mich zu ? (Ich bin Tarifkunde)

Ich stelle mir selber die Frage:
- warum plötzlich diese Freundlichkeit?
- ist man sich seiner Sache aufgrund des Urteiles jetzt sicher?

Liebe Grüße
gradeausabbieger

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz