Hallo,
ich bin neu in diesem Forum, beobachte aber alle Beiträge mit großer Sorgfallt.
:?: Mein Anliegen für die erfahrenen Flüssiggasnutzer ist folgende.
Ich hänge seit ca. 3 Jahren in einem Zweijahresvertrag, welcher sich um jeweils ein Jahr verlängert und mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden kann, abgerechnet wird über Gaszähler. Der 2,1 t Tank ist in der Erde eingegraben.
Nun habe ich nach Empfehlungen Widerspruch gegen die Gaspreiserhöhungen eingelegt und streite mich seit September 2004 mit meinem Gaslieferanten (§315 BGB, Preisanpassungsklausel) . Die Gaspreiserhöhungen habe ich nicht bezahlt, aber die monatlichen Abschläge laut Vertrag werden von mir pünktlich überwiesen. Mein Gaslieferant hat erst im Mai 2006 das erste mal, den seiner Meinung nach offen Betrag angemahnt und mittlerweile droht er schon mit einem gerichtlichen Mahnbescheid und Liefereinstellung. Ich glaube in diesem Falle habe ich Sonderkündigungsrecht. Oder?
Im Vertrag steht im Kleingedruckten, dass der Gaslieferant es sich vorbehält, "auf ihr Eigentum am Behälter und der Rohrleitung durch das endgültige Belassen auf dem Grundstück zu verzichten."
Heißt dass für mich, das ich das Recht eingeräumt bekomme, den Tank abzukaufen? Oder kann der Gaslieferant auf Rückgabe bestehen.
Mein Problem ist auch, das der Tank bereits in die Gartenlandschaft integriert ist und es für mich ein sehr großer Aufwand, auch finanziell, wäre, den nun auszubuddeln und alles wieder neu anzulegen.
Wie kann ich hier am besten taktisch vorgehen, um den Vertrag vielleicht auch vorzeitig zu kündigen und den Tank zu einem annehmbaren Preis abzukaufen.
Wie soll ich auf die Drohungen reagieren. Es sind bisher nur Drohungen, keine Terminbekanntgaben.
Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.
Grüße von Juli