Zuhause > Heizen
Verbrauchsröhren Heizkörper/ Steigwärm/ Verbrauchsnachweis
FM:
Hallo Gerd,
da sprichst du was an, was mir auch komisch vor kommt.
Noch halte ich der Hausverwaltung (mal wieder ne Neue) zu Gute, dass mir die Dame am Tel. irgend einen Mist erzählt hat.
Als ich selbst mein Befremden äußerte, kam Sie ins Stottern und meinte, Sie habe von Technik und den ganzen Vorgängen keine Ahnung, sie gibt nur weiter.
Alles was Heizung betrifft, wird von denen an die Heizungsfirma weiter geleitet. Ob das dann behoben wurde oder nicht, kümmert keinen.
Es wird erst dann wieder reagiert, wenn mit Mietminderung gedroht wird.
Der Eigentümmer des Bürohauses wohnt nicht in D.
Da ich jetzt ja die normalen Rechte, die ein Mieter betr. Ablesung hat, hier gelesen habe, werde ich Montag der Angelegenheit näher auf den Grund gehen lassen.
Leider war ich bei der Ablesung nie selbst in Düsseldorf. Dass das mit der Heizung immer noch nicht erledigt ist, fiel mir nur auf, da ich über Nacht im Büro geblieben bin.
Unserem Personal konnte es nicht auffallen, die haben ab 16.00 Uhr - wie fast alle in dem Haus - Feierabend.
Irgend etwas stimmt nicht, aber bis Ende nächster Woche weiß ich was :wink:
Schönen Feiertag -
Monika
Lernender:
@FM
wenn die Hausverwaltung in Düsseldorf sitzt, hast Du wohl schlechte Karten, Kopien der Ablesung zu erhalten. Du kannst sie ja bei denen einsehen.
Siehe auch http//www.netzeitung.de/wirtschaft/ratgeber/386070.html
Bist Du die Mieterin?
Sicherlich wird es bei Euch einen Hausmeister geben. Diesen würde ich dann mal bitten die private Ablesung mit ihm zusammen zu machen, sodass Eure beiden Unterschriften drunter sind. Wann offiziell abgelesen werden soll, muss ja rechtzeitig bekannt gegeben werden.
Sind alle Einheiten vermietet, oder stehen welche in Eigentum? Ggf. würde ich dann auch mal diese Eigentümer ansprechen.
Ich hoffe, dass meine Gedanken vielleicht irgendwie hilfreich sein können.
Lernender
FM:
Danke für Deine Zeilen @Lernender
Es geht hier um ein Bürohaus in Düsseldorf, wo wir als Verband, mit Geschäftssitz Düsseldorf, auch ein Büro angemietet haben.
In dem Haus gibt es nur Büros und eine Dachgartenwohnung. Die Hausverwaltung sitzt auch in Düsseldorf. Der Hausbesitzer wohnt im Ausland.
Z.Zt. stehen in dem Haus 3 Büroeinheiten leer.
Kündigungsgründe: angebl. die hohen, teilweise nicht nachvollziebaren Nebenkosten.
Es wäre ja alles zu akzeptieren, wenn wir - wie alle Jahre vorher - von der Firma, die den Verbrauch kontrolliert, eine Kopie der abgelesenen Werte erhalten würde. Seit zwei Jahren erhalten wir diese nicht mehr.
Werde also bei nächste Gelegenheit die Abrechnungen bei der Hausverwaltung einsehen.
Vordringlichst lasse ich jetzt die Angelegenheit Wärmepumpen klären.
Mein Plus, im Haus gibt es u.a. auch 3 Anwaltbüros, die ebenfalls reklamiert haben.
Denke, gemeinsam werden wir die Problematik lösen.
digitalen Gruß
MF
Cremer:
Hallo Monika,
wäre da im Interesse Deines Arbeitsgebers sehr mal hellhörig.
Wenn da 3 Mieteinheiten leerstehen, fallen die Grundkosten für die verbliebenen Mietparteien höher aus.
Oder könnt Ihr da kontrollieren, wie diese sich zusammensetzen und der Hausbesitzer die Grundkosten für die leerstehenden Mieteinheiten trägt?
Sofern nicht lückenlos ein Nachweis möglich ist, versucht der Vermieter logischerweise die Grundkostenn auf die verbleibenden Mietern umzulegen.
Lernender:
@FM
auf der Seite
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtNebenkosten/hauptseite.htm
habe ich folgendes gefunden:
--- Zitat ---Wärmemessdienst
Grundsätzlich obliegt dem Vermieter die Durchführung der verbrauchsabhängigen Abrechnung. Allerdings ist es inzwischen weitverbreitet, dass der Vermieter einen Dritten mit dieser Aufgabe beauftragt, den sog. Wärmemessdienst. Diese übernimmt die Installation der Verbrauchserfassungssysteme, führt die Messungen durch und erstellt die Heizkostenabrechnung.
Wichtig:
Gibt es Probleme, bleibt der Vermieter Ansprechpartner des Mieters, denn der Wärmemessdienst ist nur Erfüllungsgehilfe des Vermieters.
Für den Mieter ist bei der Ablesung der Erfassungssysteme folgendes zu beachten:
1. Der Wärmemessdienst darf zur Ablesung ihre Wohnung betreten.
2. Der Ablesetermin muss in angemessener Frist vorher angekündigt werden (ca. 10 -14 Tage).
3. Die Information hat den Mietern gegenüber einzeln oder durch gut sichtbaren Aushang zu erfolgen.
4. Sollte der erste Termin nicht eingehalten werden können, ist es angebracht, den zweiten Termin individuell abzustimmen.
Wichtig:
Kann der Mieter den ersten Termin nicht einhalten, braucht er keinen Schadensersatz oder Sonderkosten zu zahlen (AG Hamburg WuM 96, 348; AG Neukölln GE 91, 577).
5. Lesen Sie bereits am Tag vor der Ablesung die Werte ab und vergleichen Sie diese mit denen, die der Messdienst abließt.
Wichtig:
Vergleichen Sie genau und fragen Sie im Zweifelsfalle nach. Später können Sie das Ableseprotokoll nicht mehr reklamieren (LG Berlin ZMR 97, 145).
6. Achten Sie darauf, dass Sie eine Durchschrift des Protokolls erhalten. Darauf haben Sie ein Recht.
--- Ende Zitat ---
Lernender
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln