@chattinchen
Einen Fehler erkennen, bedeutet, in der Zukunft gewappnet zu sein.
Es stellt sich die Frage, wen man sonst zu konkreten Rechtsfragen befragen sollte, wenn niemandem sonst eine Rechtsberatung erlaubt ist.
Es besteht ein entsprechendes Verbot nach dem Rechtsberatungsgesetz.
Ein Verstoß hiergegen kann strafbar sein und ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft nach sich ziehen.
Dass Rechtsanwälte - ebenso wie andere Dienstleister - nicht unentgeltlich tätig werden, versteht sich von selbst.
Dass hochqualifizierte Tätigkeit, die eine lange Ausbildung erfordert, etwas teurer sein kann, versteht sich ebenso von selbst.
Für Bedürftige besteht die Möglichkeit der Beratungshilfe, die man beim zuständigen Amtsgericht beantragen kann.
Dann übernimmt die Staatskasse (vorläufig/ endgültig) die Kosten der Rechtsberatung durch einen Anwalt.
Für mittellose Stromkunden besteht ggf. ein Anspruch gegen den Sozialhilfeträger auf Kostenübernahme hinsichtlich der Stromkosten.
Diese Antwort ist erschöpfend.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt