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Gasversorger vor der Pleite....

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RR-E-ft:
Das glaubt kein Mensch:

http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=15061

Man könnte sich ja mit dem Unbilligekeitseinwand gegen Vorlieferanten Entlastung verschaffen.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

ElCattivo:
Das glaubt kein Mensch, soso ...
Ich fürchte, der eine oder andere Stadtkämmerer wird es schon sehr bald schmerzlich zu spüren bekommen.
Übrigens ist das Ergebnis der VNG bereits im letzten Jahr um ein Viertel eingebrochen. Meinen Sie im Ernst, es würde Gazprom beeindrucken, wenn VNG denen irgendwas von wegen Unbilligkeitseinwand erzählt?  :roll:

RR-E-ft:
@ElCattivo

Man muss auch mal die Kirche im Dorf lassen und darf nicht immer gleich Panikmache betreiben:

VNG steht bestimmt nicht vor der Pleite.
Entsprechende ad-hoc- Warnungen gab es nicht.

Ein Unternehmen wie VNG könnte es sich über Jahre hinweg sogar auch leisten, in Unterdeckung zu arbeiten. Viele Unternehmen agieren so am Markt, wenn sie im Wettbewerb stehen.

Das hat mit einer Insolvenzgefahr nicht das geringste zu tun.

Hierfür müssten schon Zahlungsunfähigkeit oder ein gewisser Grad bilanzieller Überschuldung ohne positive Fortsetzungsprognose vorliegen.

Davon war auch auf der Bilanzpressekonferenz keine Rede.

Schließlich ließen sich im Fall der Fälle stille Reserven heben.
 

a)

Die Stadtkämmerer werden sicherlich Schuhdrücken wegen der bisherigen Quersubventionierungen bekommen.

Das ist ganz normal, wenn man die Energiepreise an sonstigen  Bedürfnissen der Kommunen ausrichtet und somit gegen den Ordnungsrahmen verstößt, vgl. nur BGH, Urt. v. 21.09.2005 - VIII ZR 7/05.

Das hat jedoch nichts damit zu tun, dass die realen Kosten der Gasversorgung nicht mehr gedeckt werden könnten.

Man braucht lediglich den steuerlichen Querverbund aufzuheben und schon stimmt die Rechnung wieder.

Dies betrifft zunächst die Stadtwerke selbst.

b)

Anders mag der Fall bei den Kommunen liegen, die Mit- Anteilseigner der VNG sind, so zum Beispiel Jena.


Die Bilanzen von VNG kenne ich nicht.

Liegen die irgendwo offen?


Möglicherweise liegt es an hohen Finanzinvestitionen in Osteuropa und sonstwo in der Welt.

Ein Ergebnisrückgang bedeutet zudem nicht, dass man in die Unterdeckung gerät.

Die Gewinne sind eben nicht mehr so hoch und trotzdem wird sich das Geschäft noch lohnen.

Andernfalls würde man die Aktien wohl auf den Markt werfen und Gazprom würde wohl sehr gern danach greifen, hätte auch das Kapital dazu....

Dies könnte auch den an VNG beteiligten Kommunen einmalige Einnahmen verschaffen, die wiederum andernorts angelegt werden könnten, wenn man sich woanders bessere Renditen verspricht.

Gazprom hatte ja schon früher Interesse bekundet und wurde durch EWE ausgebootet.

Es handelt sich also um keinen "Beinbruch", sondern ist Ausfluss eines normalen Riskos, welches mit Finanzbeteiligungen einhergeht.

Man müsste also schon genauer hinsehen, warum das Ergebnis zurückgegangen ist usw.


c)

Ob § 315 BGB etwa  im Verhältnis der VNG zur Gazprom gilt, ist zweifelhaft.

Jedenfalls gibt es den Musterbrief und die Vorgehensweise hinsichtlich der Billigkeitskontrolle seit langem wohl in guter russicher Übersetzung im Netz.

Es kommt auf die konkrete Vertragsgestaltung an.

Wenn deutsches Recht (Übergabestelle) gelten sollte, bestünden wohl beste Aussichten.

Selbst § 307 BGB käme in Betracht (OLG Rostock).

Ansonsten lohnt ggf. ein Blick in Schneider/Theobald, Recht der Energiewirtschaft, 2003, § 10 Rnr. 388 ff.

Auch § 1 GWB und Art. 81, 82 EGV zählen zum nationalen deutschen Recht, so dass man ggf. noch einmal in der Däuper- Dissertation nachzuschlagen hätte:

http://www.bbh-berlin.de/deutsch/Publikationen/pub_start.html

Wenn man den gut übersetzten Text des Musterbriefes in russisch samt der entsprechenden Merkblätter benutzt, also nicht nur irgendwas erzählt, bliebe die Reaktion zunächst abzuwarten.

Es käme auf einen blauäugigen Versuch an.

Schließlich hat Lord Browne (BP) im aktuellen SPIEGEL die aktuell weltweit steigende Energienachfrage folgendermaßen erklärt:

Erdölforderung und -nachfrage sind weltweit stabil geblieben.

Gleichwohl ist der Preis um 30 Prozent gestiegen, reine Spekulation und zugegebenermaßen unverdiente Gewinne für BP, die aber auch Rentenfonds als Aktionären zu Gute kommen und somit teilweise als sozialisiert betrachtet werden.

Was für die Ölindustrie gilt, kann wohl beim Gas nicht anders sein.

An einer tatsächlich gestiegenen Energienachfrage kann es nicht liegen, sondern nur an der künstlichen Kopplung an aus spekulativen Gründen explodierenden Ölpreisen, nichts anderes als ein reiner Mitnahmeeffekt, windfall profits.

Wäre die weltweite Energienachfrage tatsächlich entsprechend gestiegen, stünde auch die rasche Erschöpfung der fossilen Energiereserven zu besorgen.


Würden sich die Ölpreise nach den Erzeugungskosten richten, so lägen diese wohl bei nahe 5 USD/Barrel.

Das Ölgeschäft ist somit wohl eines der profitabelsten überhaupt.

Das russische Gasgeschäft ist - nicht im Inland - aber in Bezug auf Westeuropa hochprofitabel.

Die wesentlichen Zahlen liegen offen.
Man denke an die Veröffentlichungen des EWI.

Und schließlich muss man das Gas absetzen, da man es nicht speichern kann. Würden sich die Nachfrager nach russischem Erdgas kartellieren, könnte der Verhandlungsspielraum für Gazprom gar nicht so groß sein, um steigende Erdgaspreise durchzusetzen.

Russland kann es sich nicht leisten, das Gas nicht abzusetzen, weil der russische Staatshaushalt am Tropf dieser Einnahmen hängt.

Ohne Pipelines woanders hin und ohne umfangreiche LNG- Kapazitäten, kennt das Gas nur eine Richtung: SEWER

Fraglich, ob sich Gazprom etwa auf eine Regelung entsprechend § 30 AVBV beruft und Moskau Inkasso mit einer unberechtigten Sperrandrohung schickt.

Da könnten wohl die Gerichte weiter helfen, wenn man den ordentlichen Gerichtsweg nicht wie üblich, ausgeschlossen hat.

An einer entsprechenden mündlichen Verhandlung dürften viele Interesse zeigen.....

Etwas anderes könnte nur dann gelten, wenn die gestiegenen Erdgasimportpreise nicht das Ergebnis einer Ölpreisbindung, sondern das Ergebnis parallel bestehender, gestapelter Verträge sind, bei denen die Preise für die Ausbeutung verschiedener Gasfelder im vornherein relativ fix vereinbart sind und sich dabei die Neuverträge verteuert haben.

Dazu hat sich indes noch niemand geäußert.

Nach alldem scheint mir die angestellte Betrachtung zu kurz gegriffen.

 :wink:


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

ElCattivo:

--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---@ElCattivo

Man muss auch mal die Kirche im Dorf lassen und darf nicht immer gleich Panikmache betreiben:

VNG steht bestimmt nicht vor der Pleite.

--- Ende Zitat ---

habe ich nie behauptet


--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---Entsprechende ad-hoc- Warnungen gab es nicht.

Ein Unternehmen wie VNG könnte es sich über Jahre hinweg sogar auch leisten, in Unterdeckung zu arbeiten. Viele Unternehmen agieren so am Markt, wenn sie im Wettbewerb stehen.

--- Ende Zitat ---

ganz tolle einstellung. und wie lange soll das gutgehen?


--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---Das hat mit einer Insolvenzgefahr nicht das geringste zu tun.

--- Ende Zitat ---

wie schon gesagt: habe ich nicht behauptet


--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---Hierfür müssten schon Zahlungsunfähigkeit oder ein gewisser Grad bilanzieller Überschuldung ohne positive Fortsetzungsprognose vorliegen.

Davon war auch auf der Bilanzpressekonferenz keine Rede.

Schließlich ließen sich im Fall der Fälle stille Reserven heben.
 

a)

Die Stadtkämmerer werden sicherlich Schuhdrücken wegen der bisherigen Quersubventionierungen bekommen.

--- Ende Zitat ---

korrekt (mit allen konsequenzen ...)


--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---Das ist ganz normal, wenn man die Energiepreise an sonstigen  Bedürfnissen der Kommunen ausrichtet und somit gegen den Ordnungsrahmen verstößt, vgl. nur BGH, Urt. v. 21.09.2005 - VIII ZR 7/05.

--- Ende Zitat ---

ich finde einstellige umsatzrenditen keineswegs unanständig.


--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---Das hat jedoch nichts damit zu tun, dass die realen Kosten der Gasversorgung nicht mehr gedeckt werden könnten.

--- Ende Zitat ---

teilweise ist es aber leider so. und der trend geht eindeutig zu regulierten negativ-erträgen, vgl. jüngste entscheide der bnetza zu netzentgelten strom. bild-zeitung sei dank ...


--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---Man braucht lediglich den steuerlichen Querverbund aufzuheben und schon stimmt die Rechnung wieder.

--- Ende Zitat ---

super idee. das finanzministerium wird\'s freuen ...


--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---Dies betrifft zunächst die Stadtwerke selbst.

b)

Anders mag der Fall bei den Kommunen liegen, die Mit- Anteilseigner der VNG sind, so zum Beispiel Jena.


Die Bilanzen von VNG kenne ich nicht.

Liegen die irgendwo offen?

--- Ende Zitat ---

http://www.vng.de


--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---Möglicherweise liegt es an hohen Finanzinvestitionen in Osteuropa und sonstwo in der Welt.

--- Ende Zitat ---

nachweislich wurden mehrkosten nicht in voller höhe durchgereicht


--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---Ein Ergebnisrückgang bedeutet zudem nicht, dass man in die Unterdeckung gerät.

--- Ende Zitat ---

zum 3. mal: das habe ich nie behauptet


--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---Die Gewinne sind eben nicht mehr so hoch und trotzdem wird sich das Geschäft noch lohnen.

--- Ende Zitat ---

prinzipiell richtig. wird die rendite gar zu klein, ist es allerdings lohnenswerter, das gelb zur bank zu tragen. das ist definitv keine gesunde situation, und zwar für alle beteiligten!


--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---Andernfalls würde man die Aktien wohl auf den Markt werfen und Gazprom würde wohl sehr gern danach greifen, hätte auch das Kapital dazu....

--- Ende Zitat ---

glückwunsch, jetzt haben sie\'s! und dreimal dürfen sie raten, in welche richtung sich dann die gaspreise entwickeln.


--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---Dies könnte auch den an VNG beteiligten Kommunen einmalige Einnahmen verschaffen, die wiederum andernorts angelegt werden könnten, wenn man sich woanders bessere Renditen verspricht.

Gazprom hatte ja schon früher Interesse bekundet und wurde durch EWE ausgebootet.

Es handelt sich also um keinen "Beinbruch", sondern ist Ausfluss eines normalen Riskos, welches mit Finanzbeteiligungen einhergeht.

Man müsste also schon genauer hinsehen, warum das Ergebnis zurückgegangen ist usw.


c)

Ob § 315 BGB etwa  im Verhältnis der VNG zur Gazprom gilt, ist zweifelhaft.

--- Ende Zitat ---

mit verlaub: das ist nicht zweifelhaft, sondern schlicht lächerlich.


--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---Jedenfalls gibt es den Musterbrief und die Vorgehensweise hinsichtlich der Billigkeitskontrolle seit langem wohl in guter russicher Übersetzung im Netz.

Es kommt auf die konkrete Vertragsgestaltung an.

Wenn deutsches Recht (Übergabestelle) gelten sollte, bestünden wohl beste Aussichten.

--- Ende Zitat ---

ist das ihr ernst?



--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---Selbst § 307 BGB käme in Betracht (OLG Rostock).

Ansonsten lohnt ggf. ein Blick in Schneider/Theobald, Recht der Energiewirtschaft, 2003, § 10 Rnr. 388 ff.

Auch § 1 GWB und Art. 81, 82 EGV zählen zum nationalen deutschen Recht, so dass man ggf. noch einmal in der Däuper- Dissertation nachzuschlagen hätte:

http://www.bbh-berlin.de/deutsch/Publikationen/pub_start.html

Wenn man den gut übersetzten Text des Musterbriefes in russisch samt der entsprechenden Merkblätter benutzt, also nicht nur irgendwas erzählt, bliebe die Reaktion zunächst abzuwarten.

Es käme auf einen blauäugigen Versuch an.

Schließlich hat Lord Browne (BP) im aktuellen SPIEGEL die aktuell weltweit steigende Energienachfrage folgendermaßen erklärt:

Erdölforderung und -nachfrage sind weltweit stabil geblieben.

--- Ende Zitat ---

nachweislich nicht richtig. nachfrage ist definitiv um > 1 mbd gestiegen.


--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---Gleichwohl ist der Preis um 30 Prozent gestiegen, reine Spekulation und zugegebenermaßen unverdiente Gewinne für BP, die aber auch Rentenfonds als Aktionären zu Gute kommen und somit teilweise als sozialisiert betrachtet werden.

Was für die Ölindustrie gilt, kann wohl beim Gas nicht anders sein.

An einer tatsächlich gestiegenen Energienachfrage kann es nicht liegen, sondern nur an der künstlichen Kopplung an aus spekulativen Gründen explodierenden Ölpreisen, nichts anderes als ein reiner Mitnahmeeffekt, windfall profits.

--- Ende Zitat ---

seien sie froh, dass die preise gekoppelt sind, die briten jedenfalls wären es ...



--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---Wäre die weltweite Energienachfrage tatsächlich entsprechend gestiegen, stünde auch die rasche Erschöpfung der fossilen Energiereserven zu besorgen.


Würden sich die Ölpreise nach den Erzeugungskosten richten, so lägen diese wohl bei nahe 5 USD/Barrel.

--- Ende Zitat ---

diesen unsinn liest man immer wieder. haben sie schon mal was von merit order gehört? in keinem markt der welt wird der marktpreis von der billigsten erzeugungseinheit bestimmt, warum also hier?


Das Ölgeschäft ist somit wohl eines der profitabelsten überhaupt.
[/quote]
öl ist ein knappes gut und es wird - zudem bei steigender nachfrage - immer knapper. gut für den, der noch welches hat, logisch. wo ist das problem?


--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---Das russische Gasgeschäft ist - nicht im Inland - aber in Bezug auf Westeuropa hochprofitabel.

Die wesentlichen Zahlen liegen offen.
Man denke an die Veröffentlichungen des EWI.

Und schließlich muss man das Gas absetzen, da man es nicht speichern kann. Würden sich die Nachfrager nach russischem Erdgas kartellieren, könnte der Verhandlungsspielraum für Gazprom gar nicht so groß sein, um steigende Erdgaspreise durchzusetzen.

--- Ende Zitat ---

das wäre das erste kartell, in dem sich weltweit alle verbraucher zusammenfinden. völlig weltfremd. im moment jedenfalls können wir das genaue gegenteil beobachten und mit lng wird sich dieser trend noch verschärfen.


--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---Russland kann es sich nicht leisten, das Gas nicht abzusetzen, weil der russische Staatshaushalt am Tropf dieser Einnahmen hängt.

Ohne Pipelines woanders hin und ohne umfangreiche LNG- Kapazitäten, kennt das Gas nur eine Richtung: SEWER

Fraglich, ob sich Gazprom etwa auf eine Regelung entsprechend § 30 AVBV beruft und Moskau Inkasso mit einer unberechtigten Sperrandrohung schickt.

Da könnten wohl die Gerichte weiter helfen, wenn man den ordentlichen Gerichtsweg nicht wie üblich, ausgeschlossen hat.

An einer entsprechenden mündlichen Verhandlung dürften viele Interesse zeigen.....

Etwas anderes könnte nur dann gelten, wenn die gestiegenen Erdgasimportpreise nicht das Ergebnis einer Ölpreisbindung, sondern das Ergebnis parallel bestehender, gestapelter Verträge sind, bei denen die Preise für die Ausbeutung verschiedener Gasfelder im vornherein relativ fix vereinbart sind und sich dabei die Neuverträge verteuert haben.

Dazu hat sich indes noch niemand geäußert.

Nach alldem scheint mir die angestellte Betrachtung zu kurz gegriffen.

 :wink:


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt
--- Ende Zitat ---

RR-E-ft:
@ElCattivo

Umsatzrenditen im Netzbereich können auch schon einmal zweistellig ausfallen. Es gibt bereitwillige Stadtkämmerer, die darüber in der Presse berichten. Dabei ist von 20 Prozent und mehr die Rede und das finde ich persönlich anstößig.

Es ist vollkommen eindeutig, dass das EnWG einer Profitmaximierung entgegensteht. Jeder der sich in diesem Bereich wirtschaftlich engagiert, weiß oder sollte wissen, welchen Restriktionen sein Geschäft unterliegt und dass dabei also nur derart begrenzte Möglichkeiten bestehen.

Das ist in anderen Wirtschaftbereichen anders.

Ausgeglichen wird dies jedoch durch das weiterhin bestehende natürliche Monopol im Netzbereich und somit eine Sicherheit, die man in anderen Bereichen nicht kennt. Sichere Geschäfte verdienen nun einmal auch keine großen Gewinne als Unternehmerlohn für die Angst, die man sonst davor haben muss, dass man von Wettbewerbern hinweggefegt wird.

In einem bestehenden Wettbewerb gehört es einfach dazu, dass einzelne scheitern und deshalb aus dem Markt verdrängt werden.

Deshalb bricht jedoch nicht der Markt zusammen. Dann kommen eben andere zum Zuge, die es besser machen.

Wo steht denn geschrieben, dass diese Marktgesetze nicht auch für die Energiewirtschaft im Wettbewerb gelten?

Man sollte deshalb nicht unbedingt eine Versorgungssicherheit mit der Sicherheit des wirtschaftlichen Bestandes von Energieversorgungsunternehmen verwechseln.

Es sind ja auch schon viele Energieversorgungsunternehmen wirtschaftlich gescheitert, ohne dass es (insoweit) Auswirkungen auf die Verbraucher hatte: Zeus, 2000 Stromvertrieb....

Nicht vergleichbar, weil nicht groß genug?

ENRON.

Scheidet ein Marktteilnehmer aus, nimmt ein anderer unverzüglich seine Stelle ein und weiter geht das Geschäft.
 
Diese Denk- und Sichtweise ist in anderen Wirtschaftsbereichen vollkommen normal und nur die Energiewirtschaft meint, anderen Gesetzen zu unterliegen. Es gibt aber keine vor Wettbewerb geschützten Bereiche mehr. Daran muss man sich einfach gewöhnen.

Der Wind bläst schärfer. Derzeit aus vielen Richtungen und um jede Ecke.



Das Gejammer um die Netzentgelte von VET ist nicht nchvollziehbar, wenn man sich vergegenwärtigt, wie ungeniert hier seit 1990 überhöhte Preise gefordert werden, die ein erhebliches Preisgefälle zwischen Ost und West geschaffen hat, welches nun immr noch nicht abgebaut wird.

Diesbezüglich ist auf die zutreffende Stellungnahme von Lichtblick zu verweisen. Möglicherweise bdarf es überhaupt einmal eines unabhängigen Controllings, um zu sehen, ob nicht etwa dem Segment Transmission innerhalb des Konzerns Kosten zugeordnet und geschlüsselt wurden, die da gar nicht hingehören.

Auch so ließe sich ja das Ergebnis der VET eventuell verbessern. Wenn man ehrlich ist,ist  es ist doch nicht so, dass es in den Konzernen kein Kostengeschiebe zu Lasten der Netzsparten gab.

Genau dagegen müssten sich die unabhängigen Verantwortungsträger der Netzbetreiber gegenüber den eigenen Eigentümern zur Wehr setzen.

Wo diese entsprechende Unabhängigkeit immer noch niht vohanden ist, muss an ein eigentumsrechtliches Unbundling nachgedacht werden, so wie es auch die EU erwägt.





Das Problem des steuerlichen Querverbunds stellt sich überhaupt nur bei Stadtwerken. Wenn man diesen Querverbund aufhebt, muss nicht unbedingt der Fiskus der lachende Dritte sein.

Denn wer nur angemessene Gewinne realisiert, hat schon keine hohe Steuerlast. Die Steuerlast drückt ja immer den am meisten, der viel Gewinn realsiert und dann keine Ideen hat, wie er die daraus resultierende Steuerlast mindern kann.

Problematisch sind indes die defizitären Bereiche, welche sodann keine Subventionierung mehr erfahren. Wenn man ehrlich ist, wird man aber zugeben müssen, dass dieses Problem bereits seit ca. 1999 absehbar war, seit dem vom Unbundling die Rede ist.



Warum die Gaspreise bei einem Einstieg von Gazprom etwa bei VNG unbedingt steigen sollten, ist nicht nachvollziehbar.

Gerade eine vertikale Integration soll sich doch hinsichtlich der double marginalization vorteilhaft auswirken, so jedenfalls Prof. Sinn (ifo- Gutachten zur den volkswirtschaftlichen Auswirkungen der E.ON/Ruhrgas- Fusion).

Das müsste sich doch wohl übertragen lassen und gab es bei Prof. Sinn einen ganz gravierenden Sinn- und Denkfehler???



Habe ich etwa das Interview mit Lord Browne nun falsch wiedergegeben oder hatte der Mann schlichtweg keine Ahnung, was er da der Presse zu Protokoll gab?

Die Erzeugungskosten der Erdölexploration sind nicht unbedingt unsinnig wiedergegeben und das weitere dazu stand im Konjunktiv. Merit order ist mir durchaus ein Begriff, wie auch die Marktpreisbildung im übrigen.

Wie sieht es nun aber mit dem Grenzkostenpreis im Wettbewerbsmarkt aus? Reine wettbewerbstheoretische Phantasie der Mikroökonomen ?




Zunächst richtet sich der Hinweis auf den Unbilligkeitseinwand gegenüber dem Vorlieferanten an inländische Versorger gegegenüber ihren inländischen Vorlieferanten, so wie es auch das OLG Düsseldorf am 13.04.2006 in Sachen Niederrheinwerke Viersen zutreffend auf den Punkt brachte.

Unter Aufbrechung des Principle-Agent-Problems, welches darin besteht, dass jeder in der Kette einfach Kostensteigerungen weiterwälzt, muss gegenüber den jeweiligen Lieferanten, soweit möglich die Unbilligkeit eingewandt werden.

Dies folgt als vertragliche Nebenpflicht unmittelbar aus dem Vertragsverhältnis mit den eigenen Kunden, §§ 1, 2 Abs. 1 EnWG sehen eine möglichst preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente leitungsgebundene Energieversorgung im Interesse der Allgemeinheit vor. Es ergäbe sich zudem auch aus dem Rücksichtnahmegebot ggenüber den eigenen Kunden gem. § 242 BGB.

War es bisher so, dass den Kunden als letzten in der Kette die Hunde bissen, müsste dies nun einfach umgkehrt werden. Und dabei muss sich jeder selbst Gedanken machen, wie er das Problem für sich lösen kann.

Es kann nicht so sein, dass die Stadtwerke ihren eigenen Kunden das Gejammer der Importeure vortragen. Schließlich haben alle jeweils freiwillig entsprechende vertragliche Vereinbarungen getroffen.

Solche unternehmerischen Risiken hat man selbst zu tragen, genauso wie das Risiko unwirksamer Vertragsklauseln, das sich nun zunehmend stellen wird.

Auch sonst ist es doch im Wettbewerb so, dass man zuallererst seinen Kunden verpflichtet ist und nicht seinen Lieferanten.

Es ist doch gerade charakteristisch, dass man sich für seine Kunden ein Bein ausreißt, statt diesen den Arm auszukugeln....

Mit Lieferanten wird man auch gute Beziehngen pflegen, wobei es jedoch nicht um die bisherigen Allianzen mit zu festen Verbindungen gehen kann.  :wink:





Jeder Vertrag unterliegt irgendeinem Recht. Die Vertragspartner können also nicht für sich Recht schöpfen, in welches der Vertrag sodann quasi eingebettet wird. Der Vertrag muss sich selbst an einem Rechtsrahmen außerhalb des Vertrages messen lassen.

Dass auf die Verträge mit Gazprom deutsches Recht Anwendung findet, ist ggf. ebenso wahrscheinlich wie das Gegenteil.

Und wenn deutsches Recht für solche Verträge gilt, dann gilt es eben mit allen Konsequenzen.

Da es sich bei den beteiligten Unternehmen um Privatrechtssubjekte handelt, gelten dann eben auch die Bestimmungen des BGB, wobei sich mit Rücksicht auf § 307 BGB der  § 315 BGB formularmäßig nicht abbedingen lässt (BGH NJW 2005, 2919, 2923).

Da es wohl mindestens zwei solcher Importverträge gibt, zudem immer behauptet wird, die Russen würden die Bedingungen diktieren, würde daraus logisch zu folgern sein, dass es sich dann (aber auch nur dann) um AGB im Sinne von §§ 305 ff. BGB handeln könnte.

Übrigends ist das deutsche BGB ein Exportschlager.
Wohl auch die Russen haben viele Bestimmungen für sich übernommen.



Ich sprach auch nicht von einer weltweiten Kartellierung der Verbraucher (die schon bisher nicht direkt von Gazprom beliefert werden). Es ging vielmehr um eine Kartellierung der Nachfrage der Importeure.

Verbraucher haben nicht viel bessere Möglichkeiten als § 315 BGB- Musterbriefe. Ist aber auch schon einmal etwas, oder?

Zutreffend wird darauf hingewiesen, dass sich bisher die Anbieterseite auf den Gasmärkten kartelliert, insbesondere gegenüber den Endkunden und Verbrauchern (siehe nur die BGH Entscheidungen Verbundnetz Gas I und II und die Entscheidung des Bundesgerichtshofes zur EVG hinsichtlich der mit WIEH 1994 vereinbarten langfristigen Demarkationen).
 

Dabei soll es hier nicht um die Frage gehen, ob eine solche Kartellierung der Nachfrage zulässig wäre. Darum kümmert man sich ggf. sonst (auf der Anbieterseite) auch nicht, oder?  :wink:




Wenn man anonym in der Großstadt lebt,ist es einem egal, wenn ein schlecht wirtschaftendes Geschäft schließt und morgen in anderer Laden eröffnet. Das gilt insbesondere hinsichtlich solcher Güter, die vollkommen identisch sind, wie auch Strom und Gas.

Mir ist nicht nachvollziehbar, weshalb die Energie- Kunden deshalb etwa patriotisch auf der Seite der etablierten deutschen Energiewirtschaft stehen solltten, wenn sie sich von dieser abgezockt fühlen, die Gewinne ständig steigen, Milliardenbeträge im Ausland statt in Deutschland investiert werden, trotz jahrzehntelang praktizierter  Nettosubstanzerhaltung plötzlich vorgeblich keine finanzilln Mittel für Netzinvestitionen mehr vorhanden sein sollen (VET).

Dann ist es doch vollkommen egal, ob in Versorger von der Bildfläche verschwindet und durch einen anderen ersetzt wird. Die Vielfalt macht überhaupt nur Sinn, wenn sie auch zu wirksamen Wettbewerb führt.

Ein solcher ist bisher nicht vorhanden, jedenfalls nicht im Bereich der Versorgung von Haushaltskunden.  


Ob nun Schwedens Vattenfall oder die russische Gazprom oder aber Centrica, Essent und Nuon, Electrabel oder Dong hier das Geschäft machen ist für den Kunden doch vollkommen egal.

Was sollte die Verbraucher in Ostdeutschland also etwa besonders für den Rechtsnachfolger des VEB Verbundnetz Gas begeistern und einnehmen?

Wodurch sollte sich E.ON Ruhrgas noch beliebt machen wollen, wie sollten RWE und E.ON überhaupt noch ihr Image wechseln können?
 




Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

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