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Autor Thema: Gasversorger vor der Pleite....  (Gelesen 14426 mal)

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Offline RR-E-ft

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Gasversorger vor der Pleite....
« am: 13. Juni 2006, 20:42:28 »
Das glaubt kein Mensch:

http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=15061

Man könnte sich ja mit dem Unbilligekeitseinwand gegen Vorlieferanten Entlastung verschaffen.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline ElCattivo

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Gasversorger vor der Pleite....
« Antwort #1 am: 14. Juni 2006, 17:58:10 »
Das glaubt kein Mensch, soso ...
Ich fürchte, der eine oder andere Stadtkämmerer wird es schon sehr bald schmerzlich zu spüren bekommen.
Übrigens ist das Ergebnis der VNG bereits im letzten Jahr um ein Viertel eingebrochen. Meinen Sie im Ernst, es würde Gazprom beeindrucken, wenn VNG denen irgendwas von wegen Unbilligkeitseinwand erzählt?  :roll:

Offline RR-E-ft

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Gasversorger vor der Pleite....
« Antwort #2 am: 14. Juni 2006, 21:42:44 »
@ElCattivo

Man muss auch mal die Kirche im Dorf lassen und darf nicht immer gleich Panikmache betreiben:

VNG steht bestimmt nicht vor der Pleite.
Entsprechende ad-hoc- Warnungen gab es nicht.

Ein Unternehmen wie VNG könnte es sich über Jahre hinweg sogar auch leisten, in Unterdeckung zu arbeiten. Viele Unternehmen agieren so am Markt, wenn sie im Wettbewerb stehen.

Das hat mit einer Insolvenzgefahr nicht das geringste zu tun.

Hierfür müssten schon Zahlungsunfähigkeit oder ein gewisser Grad bilanzieller Überschuldung ohne positive Fortsetzungsprognose vorliegen.

Davon war auch auf der Bilanzpressekonferenz keine Rede.

Schließlich ließen sich im Fall der Fälle stille Reserven heben.
 

a)

Die Stadtkämmerer werden sicherlich Schuhdrücken wegen der bisherigen Quersubventionierungen bekommen.

Das ist ganz normal, wenn man die Energiepreise an sonstigen  Bedürfnissen der Kommunen ausrichtet und somit gegen den Ordnungsrahmen verstößt, vgl. nur BGH, Urt. v. 21.09.2005 - VIII ZR 7/05.

Das hat jedoch nichts damit zu tun, dass die realen Kosten der Gasversorgung nicht mehr gedeckt werden könnten.

Man braucht lediglich den steuerlichen Querverbund aufzuheben und schon stimmt die Rechnung wieder.

Dies betrifft zunächst die Stadtwerke selbst.

b)

Anders mag der Fall bei den Kommunen liegen, die Mit- Anteilseigner der VNG sind, so zum Beispiel Jena.


Die Bilanzen von VNG kenne ich nicht.

Liegen die irgendwo offen?


Möglicherweise liegt es an hohen Finanzinvestitionen in Osteuropa und sonstwo in der Welt.

Ein Ergebnisrückgang bedeutet zudem nicht, dass man in die Unterdeckung gerät.

Die Gewinne sind eben nicht mehr so hoch und trotzdem wird sich das Geschäft noch lohnen.

Andernfalls würde man die Aktien wohl auf den Markt werfen und Gazprom würde wohl sehr gern danach greifen, hätte auch das Kapital dazu....

Dies könnte auch den an VNG beteiligten Kommunen einmalige Einnahmen verschaffen, die wiederum andernorts angelegt werden könnten, wenn man sich woanders bessere Renditen verspricht.

Gazprom hatte ja schon früher Interesse bekundet und wurde durch EWE ausgebootet.

Es handelt sich also um keinen "Beinbruch", sondern ist Ausfluss eines normalen Riskos, welches mit Finanzbeteiligungen einhergeht.

Man müsste also schon genauer hinsehen, warum das Ergebnis zurückgegangen ist usw.


c)

Ob § 315 BGB etwa  im Verhältnis der VNG zur Gazprom gilt, ist zweifelhaft.

Jedenfalls gibt es den Musterbrief und die Vorgehensweise hinsichtlich der Billigkeitskontrolle seit langem wohl in guter russicher Übersetzung im Netz.

Es kommt auf die konkrete Vertragsgestaltung an.

Wenn deutsches Recht (Übergabestelle) gelten sollte, bestünden wohl beste Aussichten.

Selbst § 307 BGB käme in Betracht (OLG Rostock).

Ansonsten lohnt ggf. ein Blick in Schneider/Theobald, Recht der Energiewirtschaft, 2003, § 10 Rnr. 388 ff.

Auch § 1 GWB und Art. 81, 82 EGV zählen zum nationalen deutschen Recht, so dass man ggf. noch einmal in der Däuper- Dissertation nachzuschlagen hätte:

http://www.bbh-berlin.de/deutsch/Publikationen/pub_start.html

Wenn man den gut übersetzten Text des Musterbriefes in russisch samt der entsprechenden Merkblätter benutzt, also nicht nur irgendwas erzählt, bliebe die Reaktion zunächst abzuwarten.

Es käme auf einen blauäugigen Versuch an.

Schließlich hat Lord Browne (BP) im aktuellen SPIEGEL die aktuell weltweit steigende Energienachfrage folgendermaßen erklärt:

Erdölforderung und -nachfrage sind weltweit stabil geblieben.

Gleichwohl ist der Preis um 30 Prozent gestiegen, reine Spekulation und zugegebenermaßen unverdiente Gewinne für BP, die aber auch Rentenfonds als Aktionären zu Gute kommen und somit teilweise als sozialisiert betrachtet werden.

Was für die Ölindustrie gilt, kann wohl beim Gas nicht anders sein.

An einer tatsächlich gestiegenen Energienachfrage kann es nicht liegen, sondern nur an der künstlichen Kopplung an aus spekulativen Gründen explodierenden Ölpreisen, nichts anderes als ein reiner Mitnahmeeffekt, windfall profits.

Wäre die weltweite Energienachfrage tatsächlich entsprechend gestiegen, stünde auch die rasche Erschöpfung der fossilen Energiereserven zu besorgen.


Würden sich die Ölpreise nach den Erzeugungskosten richten, so lägen diese wohl bei nahe 5 USD/Barrel.

Das Ölgeschäft ist somit wohl eines der profitabelsten überhaupt.

Das russische Gasgeschäft ist - nicht im Inland - aber in Bezug auf Westeuropa hochprofitabel.

Die wesentlichen Zahlen liegen offen.
Man denke an die Veröffentlichungen des EWI.

Und schließlich muss man das Gas absetzen, da man es nicht speichern kann. Würden sich die Nachfrager nach russischem Erdgas kartellieren, könnte der Verhandlungsspielraum für Gazprom gar nicht so groß sein, um steigende Erdgaspreise durchzusetzen.

Russland kann es sich nicht leisten, das Gas nicht abzusetzen, weil der russische Staatshaushalt am Tropf dieser Einnahmen hängt.

Ohne Pipelines woanders hin und ohne umfangreiche LNG- Kapazitäten, kennt das Gas nur eine Richtung: SEWER

Fraglich, ob sich Gazprom etwa auf eine Regelung entsprechend § 30 AVBV beruft und Moskau Inkasso mit einer unberechtigten Sperrandrohung schickt.

Da könnten wohl die Gerichte weiter helfen, wenn man den ordentlichen Gerichtsweg nicht wie üblich, ausgeschlossen hat.

An einer entsprechenden mündlichen Verhandlung dürften viele Interesse zeigen.....

Etwas anderes könnte nur dann gelten, wenn die gestiegenen Erdgasimportpreise nicht das Ergebnis einer Ölpreisbindung, sondern das Ergebnis parallel bestehender, gestapelter Verträge sind, bei denen die Preise für die Ausbeutung verschiedener Gasfelder im vornherein relativ fix vereinbart sind und sich dabei die Neuverträge verteuert haben.

Dazu hat sich indes noch niemand geäußert.

Nach alldem scheint mir die angestellte Betrachtung zu kurz gegriffen.

 :wink:


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
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Offline ElCattivo

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Gasversorger vor der Pleite....
« Antwort #3 am: 15. Juni 2006, 18:00:48 »
Zitat von: \"RR-E-ft\"
@ElCattivo

Man muss auch mal die Kirche im Dorf lassen und darf nicht immer gleich Panikmache betreiben:

VNG steht bestimmt nicht vor der Pleite.

habe ich nie behauptet

Zitat von: \"RR-E-ft\"
Entsprechende ad-hoc- Warnungen gab es nicht.

Ein Unternehmen wie VNG könnte es sich über Jahre hinweg sogar auch leisten, in Unterdeckung zu arbeiten. Viele Unternehmen agieren so am Markt, wenn sie im Wettbewerb stehen.

ganz tolle einstellung. und wie lange soll das gutgehen?

Zitat von: \"RR-E-ft\"
Das hat mit einer Insolvenzgefahr nicht das geringste zu tun.

wie schon gesagt: habe ich nicht behauptet

Zitat von: \"RR-E-ft\"
Hierfür müssten schon Zahlungsunfähigkeit oder ein gewisser Grad bilanzieller Überschuldung ohne positive Fortsetzungsprognose vorliegen.

Davon war auch auf der Bilanzpressekonferenz keine Rede.

Schließlich ließen sich im Fall der Fälle stille Reserven heben.
 

a)

Die Stadtkämmerer werden sicherlich Schuhdrücken wegen der bisherigen Quersubventionierungen bekommen.

korrekt (mit allen konsequenzen ...)

Zitat von: \"RR-E-ft\"
Das ist ganz normal, wenn man die Energiepreise an sonstigen  Bedürfnissen der Kommunen ausrichtet und somit gegen den Ordnungsrahmen verstößt, vgl. nur BGH, Urt. v. 21.09.2005 - VIII ZR 7/05.

ich finde einstellige umsatzrenditen keineswegs unanständig.

Zitat von: \"RR-E-ft\"
Das hat jedoch nichts damit zu tun, dass die realen Kosten der Gasversorgung nicht mehr gedeckt werden könnten.

teilweise ist es aber leider so. und der trend geht eindeutig zu regulierten negativ-erträgen, vgl. jüngste entscheide der bnetza zu netzentgelten strom. bild-zeitung sei dank ...

Zitat von: \"RR-E-ft\"
Man braucht lediglich den steuerlichen Querverbund aufzuheben und schon stimmt die Rechnung wieder.

super idee. das finanzministerium wird\'s freuen ...

Zitat von: \"RR-E-ft\"
Dies betrifft zunächst die Stadtwerke selbst.

b)

Anders mag der Fall bei den Kommunen liegen, die Mit- Anteilseigner der VNG sind, so zum Beispiel Jena.


Die Bilanzen von VNG kenne ich nicht.

Liegen die irgendwo offen?

http://www.vng.de

Zitat von: \"RR-E-ft\"
Möglicherweise liegt es an hohen Finanzinvestitionen in Osteuropa und sonstwo in der Welt.

nachweislich wurden mehrkosten nicht in voller höhe durchgereicht

Zitat von: \"RR-E-ft\"
Ein Ergebnisrückgang bedeutet zudem nicht, dass man in die Unterdeckung gerät.

zum 3. mal: das habe ich nie behauptet

Zitat von: \"RR-E-ft\"
Die Gewinne sind eben nicht mehr so hoch und trotzdem wird sich das Geschäft noch lohnen.

prinzipiell richtig. wird die rendite gar zu klein, ist es allerdings lohnenswerter, das gelb zur bank zu tragen. das ist definitv keine gesunde situation, und zwar für alle beteiligten!

Zitat von: \"RR-E-ft\"
Andernfalls würde man die Aktien wohl auf den Markt werfen und Gazprom würde wohl sehr gern danach greifen, hätte auch das Kapital dazu....

glückwunsch, jetzt haben sie\'s! und dreimal dürfen sie raten, in welche richtung sich dann die gaspreise entwickeln.

Zitat von: \"RR-E-ft\"
Dies könnte auch den an VNG beteiligten Kommunen einmalige Einnahmen verschaffen, die wiederum andernorts angelegt werden könnten, wenn man sich woanders bessere Renditen verspricht.

Gazprom hatte ja schon früher Interesse bekundet und wurde durch EWE ausgebootet.

Es handelt sich also um keinen "Beinbruch", sondern ist Ausfluss eines normalen Riskos, welches mit Finanzbeteiligungen einhergeht.

Man müsste also schon genauer hinsehen, warum das Ergebnis zurückgegangen ist usw.


c)

Ob § 315 BGB etwa  im Verhältnis der VNG zur Gazprom gilt, ist zweifelhaft.

mit verlaub: das ist nicht zweifelhaft, sondern schlicht lächerlich.

Zitat von: \"RR-E-ft\"
Jedenfalls gibt es den Musterbrief und die Vorgehensweise hinsichtlich der Billigkeitskontrolle seit langem wohl in guter russicher Übersetzung im Netz.

Es kommt auf die konkrete Vertragsgestaltung an.

Wenn deutsches Recht (Übergabestelle) gelten sollte, bestünden wohl beste Aussichten.

ist das ihr ernst?


Zitat von: \"RR-E-ft\"
Selbst § 307 BGB käme in Betracht (OLG Rostock).

Ansonsten lohnt ggf. ein Blick in Schneider/Theobald, Recht der Energiewirtschaft, 2003, § 10 Rnr. 388 ff.

Auch § 1 GWB und Art. 81, 82 EGV zählen zum nationalen deutschen Recht, so dass man ggf. noch einmal in der Däuper- Dissertation nachzuschlagen hätte:

http://www.bbh-berlin.de/deutsch/Publikationen/pub_start.html

Wenn man den gut übersetzten Text des Musterbriefes in russisch samt der entsprechenden Merkblätter benutzt, also nicht nur irgendwas erzählt, bliebe die Reaktion zunächst abzuwarten.

Es käme auf einen blauäugigen Versuch an.

Schließlich hat Lord Browne (BP) im aktuellen SPIEGEL die aktuell weltweit steigende Energienachfrage folgendermaßen erklärt:

Erdölforderung und -nachfrage sind weltweit stabil geblieben.

nachweislich nicht richtig. nachfrage ist definitiv um > 1 mbd gestiegen.

Zitat von: \"RR-E-ft\"
Gleichwohl ist der Preis um 30 Prozent gestiegen, reine Spekulation und zugegebenermaßen unverdiente Gewinne für BP, die aber auch Rentenfonds als Aktionären zu Gute kommen und somit teilweise als sozialisiert betrachtet werden.

Was für die Ölindustrie gilt, kann wohl beim Gas nicht anders sein.

An einer tatsächlich gestiegenen Energienachfrage kann es nicht liegen, sondern nur an der künstlichen Kopplung an aus spekulativen Gründen explodierenden Ölpreisen, nichts anderes als ein reiner Mitnahmeeffekt, windfall profits.

seien sie froh, dass die preise gekoppelt sind, die briten jedenfalls wären es ...


Zitat von: \"RR-E-ft\"
Wäre die weltweite Energienachfrage tatsächlich entsprechend gestiegen, stünde auch die rasche Erschöpfung der fossilen Energiereserven zu besorgen.


Würden sich die Ölpreise nach den Erzeugungskosten richten, so lägen diese wohl bei nahe 5 USD/Barrel.

diesen unsinn liest man immer wieder. haben sie schon mal was von merit order gehört? in keinem markt der welt wird der marktpreis von der billigsten erzeugungseinheit bestimmt, warum also hier?


Das Ölgeschäft ist somit wohl eines der profitabelsten überhaupt.
[/quote]
öl ist ein knappes gut und es wird - zudem bei steigender nachfrage - immer knapper. gut für den, der noch welches hat, logisch. wo ist das problem?

Zitat von: \"RR-E-ft\"
Das russische Gasgeschäft ist - nicht im Inland - aber in Bezug auf Westeuropa hochprofitabel.

Die wesentlichen Zahlen liegen offen.
Man denke an die Veröffentlichungen des EWI.

Und schließlich muss man das Gas absetzen, da man es nicht speichern kann. Würden sich die Nachfrager nach russischem Erdgas kartellieren, könnte der Verhandlungsspielraum für Gazprom gar nicht so groß sein, um steigende Erdgaspreise durchzusetzen.

das wäre das erste kartell, in dem sich weltweit alle verbraucher zusammenfinden. völlig weltfremd. im moment jedenfalls können wir das genaue gegenteil beobachten und mit lng wird sich dieser trend noch verschärfen.

Zitat von: \"RR-E-ft\"
Russland kann es sich nicht leisten, das Gas nicht abzusetzen, weil der russische Staatshaushalt am Tropf dieser Einnahmen hängt.

Ohne Pipelines woanders hin und ohne umfangreiche LNG- Kapazitäten, kennt das Gas nur eine Richtung: SEWER

Fraglich, ob sich Gazprom etwa auf eine Regelung entsprechend § 30 AVBV beruft und Moskau Inkasso mit einer unberechtigten Sperrandrohung schickt.

Da könnten wohl die Gerichte weiter helfen, wenn man den ordentlichen Gerichtsweg nicht wie üblich, ausgeschlossen hat.

An einer entsprechenden mündlichen Verhandlung dürften viele Interesse zeigen.....

Etwas anderes könnte nur dann gelten, wenn die gestiegenen Erdgasimportpreise nicht das Ergebnis einer Ölpreisbindung, sondern das Ergebnis parallel bestehender, gestapelter Verträge sind, bei denen die Preise für die Ausbeutung verschiedener Gasfelder im vornherein relativ fix vereinbart sind und sich dabei die Neuverträge verteuert haben.

Dazu hat sich indes noch niemand geäußert.

Nach alldem scheint mir die angestellte Betrachtung zu kurz gegriffen.

 :wink:


Freundliche Grüße
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Thomas Fricke
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Gasversorger vor der Pleite....
« Antwort #4 am: 15. Juni 2006, 19:16:15 »
@ElCattivo

Umsatzrenditen im Netzbereich können auch schon einmal zweistellig ausfallen. Es gibt bereitwillige Stadtkämmerer, die darüber in der Presse berichten. Dabei ist von 20 Prozent und mehr die Rede und das finde ich persönlich anstößig.

Es ist vollkommen eindeutig, dass das EnWG einer Profitmaximierung entgegensteht. Jeder der sich in diesem Bereich wirtschaftlich engagiert, weiß oder sollte wissen, welchen Restriktionen sein Geschäft unterliegt und dass dabei also nur derart begrenzte Möglichkeiten bestehen.

Das ist in anderen Wirtschaftbereichen anders.

Ausgeglichen wird dies jedoch durch das weiterhin bestehende natürliche Monopol im Netzbereich und somit eine Sicherheit, die man in anderen Bereichen nicht kennt. Sichere Geschäfte verdienen nun einmal auch keine großen Gewinne als Unternehmerlohn für die Angst, die man sonst davor haben muss, dass man von Wettbewerbern hinweggefegt wird.

In einem bestehenden Wettbewerb gehört es einfach dazu, dass einzelne scheitern und deshalb aus dem Markt verdrängt werden.

Deshalb bricht jedoch nicht der Markt zusammen. Dann kommen eben andere zum Zuge, die es besser machen.

Wo steht denn geschrieben, dass diese Marktgesetze nicht auch für die Energiewirtschaft im Wettbewerb gelten?

Man sollte deshalb nicht unbedingt eine Versorgungssicherheit mit der Sicherheit des wirtschaftlichen Bestandes von Energieversorgungsunternehmen verwechseln.

Es sind ja auch schon viele Energieversorgungsunternehmen wirtschaftlich gescheitert, ohne dass es (insoweit) Auswirkungen auf die Verbraucher hatte: Zeus, 2000 Stromvertrieb....

Nicht vergleichbar, weil nicht groß genug?

ENRON.

Scheidet ein Marktteilnehmer aus, nimmt ein anderer unverzüglich seine Stelle ein und weiter geht das Geschäft.
 
Diese Denk- und Sichtweise ist in anderen Wirtschaftsbereichen vollkommen normal und nur die Energiewirtschaft meint, anderen Gesetzen zu unterliegen. Es gibt aber keine vor Wettbewerb geschützten Bereiche mehr. Daran muss man sich einfach gewöhnen.

Der Wind bläst schärfer. Derzeit aus vielen Richtungen und um jede Ecke.



Das Gejammer um die Netzentgelte von VET ist nicht nchvollziehbar, wenn man sich vergegenwärtigt, wie ungeniert hier seit 1990 überhöhte Preise gefordert werden, die ein erhebliches Preisgefälle zwischen Ost und West geschaffen hat, welches nun immr noch nicht abgebaut wird.

Diesbezüglich ist auf die zutreffende Stellungnahme von Lichtblick zu verweisen. Möglicherweise bdarf es überhaupt einmal eines unabhängigen Controllings, um zu sehen, ob nicht etwa dem Segment Transmission innerhalb des Konzerns Kosten zugeordnet und geschlüsselt wurden, die da gar nicht hingehören.

Auch so ließe sich ja das Ergebnis der VET eventuell verbessern. Wenn man ehrlich ist,ist  es ist doch nicht so, dass es in den Konzernen kein Kostengeschiebe zu Lasten der Netzsparten gab.

Genau dagegen müssten sich die unabhängigen Verantwortungsträger der Netzbetreiber gegenüber den eigenen Eigentümern zur Wehr setzen.

Wo diese entsprechende Unabhängigkeit immer noch niht vohanden ist, muss an ein eigentumsrechtliches Unbundling nachgedacht werden, so wie es auch die EU erwägt.





Das Problem des steuerlichen Querverbunds stellt sich überhaupt nur bei Stadtwerken. Wenn man diesen Querverbund aufhebt, muss nicht unbedingt der Fiskus der lachende Dritte sein.

Denn wer nur angemessene Gewinne realisiert, hat schon keine hohe Steuerlast. Die Steuerlast drückt ja immer den am meisten, der viel Gewinn realsiert und dann keine Ideen hat, wie er die daraus resultierende Steuerlast mindern kann.

Problematisch sind indes die defizitären Bereiche, welche sodann keine Subventionierung mehr erfahren. Wenn man ehrlich ist, wird man aber zugeben müssen, dass dieses Problem bereits seit ca. 1999 absehbar war, seit dem vom Unbundling die Rede ist.



Warum die Gaspreise bei einem Einstieg von Gazprom etwa bei VNG unbedingt steigen sollten, ist nicht nachvollziehbar.

Gerade eine vertikale Integration soll sich doch hinsichtlich der double marginalization vorteilhaft auswirken, so jedenfalls Prof. Sinn (ifo- Gutachten zur den volkswirtschaftlichen Auswirkungen der E.ON/Ruhrgas- Fusion).

Das müsste sich doch wohl übertragen lassen und gab es bei Prof. Sinn einen ganz gravierenden Sinn- und Denkfehler???



Habe ich etwa das Interview mit Lord Browne nun falsch wiedergegeben oder hatte der Mann schlichtweg keine Ahnung, was er da der Presse zu Protokoll gab?

Die Erzeugungskosten der Erdölexploration sind nicht unbedingt unsinnig wiedergegeben und das weitere dazu stand im Konjunktiv. Merit order ist mir durchaus ein Begriff, wie auch die Marktpreisbildung im übrigen.

Wie sieht es nun aber mit dem Grenzkostenpreis im Wettbewerbsmarkt aus? Reine wettbewerbstheoretische Phantasie der Mikroökonomen ?




Zunächst richtet sich der Hinweis auf den Unbilligkeitseinwand gegenüber dem Vorlieferanten an inländische Versorger gegegenüber ihren inländischen Vorlieferanten, so wie es auch das OLG Düsseldorf am 13.04.2006 in Sachen Niederrheinwerke Viersen zutreffend auf den Punkt brachte.

Unter Aufbrechung des Principle-Agent-Problems, welches darin besteht, dass jeder in der Kette einfach Kostensteigerungen weiterwälzt, muss gegenüber den jeweiligen Lieferanten, soweit möglich die Unbilligkeit eingewandt werden.

Dies folgt als vertragliche Nebenpflicht unmittelbar aus dem Vertragsverhältnis mit den eigenen Kunden, §§ 1, 2 Abs. 1 EnWG sehen eine möglichst preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente leitungsgebundene Energieversorgung im Interesse der Allgemeinheit vor. Es ergäbe sich zudem auch aus dem Rücksichtnahmegebot ggenüber den eigenen Kunden gem. § 242 BGB.

War es bisher so, dass den Kunden als letzten in der Kette die Hunde bissen, müsste dies nun einfach umgkehrt werden. Und dabei muss sich jeder selbst Gedanken machen, wie er das Problem für sich lösen kann.

Es kann nicht so sein, dass die Stadtwerke ihren eigenen Kunden das Gejammer der Importeure vortragen. Schließlich haben alle jeweils freiwillig entsprechende vertragliche Vereinbarungen getroffen.

Solche unternehmerischen Risiken hat man selbst zu tragen, genauso wie das Risiko unwirksamer Vertragsklauseln, das sich nun zunehmend stellen wird.

Auch sonst ist es doch im Wettbewerb so, dass man zuallererst seinen Kunden verpflichtet ist und nicht seinen Lieferanten.

Es ist doch gerade charakteristisch, dass man sich für seine Kunden ein Bein ausreißt, statt diesen den Arm auszukugeln....

Mit Lieferanten wird man auch gute Beziehngen pflegen, wobei es jedoch nicht um die bisherigen Allianzen mit zu festen Verbindungen gehen kann.  :wink:





Jeder Vertrag unterliegt irgendeinem Recht. Die Vertragspartner können also nicht für sich Recht schöpfen, in welches der Vertrag sodann quasi eingebettet wird. Der Vertrag muss sich selbst an einem Rechtsrahmen außerhalb des Vertrages messen lassen.

Dass auf die Verträge mit Gazprom deutsches Recht Anwendung findet, ist ggf. ebenso wahrscheinlich wie das Gegenteil.

Und wenn deutsches Recht für solche Verträge gilt, dann gilt es eben mit allen Konsequenzen.

Da es sich bei den beteiligten Unternehmen um Privatrechtssubjekte handelt, gelten dann eben auch die Bestimmungen des BGB, wobei sich mit Rücksicht auf § 307 BGB der  § 315 BGB formularmäßig nicht abbedingen lässt (BGH NJW 2005, 2919, 2923).

Da es wohl mindestens zwei solcher Importverträge gibt, zudem immer behauptet wird, die Russen würden die Bedingungen diktieren, würde daraus logisch zu folgern sein, dass es sich dann (aber auch nur dann) um AGB im Sinne von §§ 305 ff. BGB handeln könnte.

Übrigends ist das deutsche BGB ein Exportschlager.
Wohl auch die Russen haben viele Bestimmungen für sich übernommen.



Ich sprach auch nicht von einer weltweiten Kartellierung der Verbraucher (die schon bisher nicht direkt von Gazprom beliefert werden). Es ging vielmehr um eine Kartellierung der Nachfrage der Importeure.

Verbraucher haben nicht viel bessere Möglichkeiten als § 315 BGB- Musterbriefe. Ist aber auch schon einmal etwas, oder?

Zutreffend wird darauf hingewiesen, dass sich bisher die Anbieterseite auf den Gasmärkten kartelliert, insbesondere gegenüber den Endkunden und Verbrauchern (siehe nur die BGH Entscheidungen Verbundnetz Gas I und II und die Entscheidung des Bundesgerichtshofes zur EVG hinsichtlich der mit WIEH 1994 vereinbarten langfristigen Demarkationen).
 

Dabei soll es hier nicht um die Frage gehen, ob eine solche Kartellierung der Nachfrage zulässig wäre. Darum kümmert man sich ggf. sonst (auf der Anbieterseite) auch nicht, oder?  :wink:




Wenn man anonym in der Großstadt lebt,ist es einem egal, wenn ein schlecht wirtschaftendes Geschäft schließt und morgen in anderer Laden eröffnet. Das gilt insbesondere hinsichtlich solcher Güter, die vollkommen identisch sind, wie auch Strom und Gas.

Mir ist nicht nachvollziehbar, weshalb die Energie- Kunden deshalb etwa patriotisch auf der Seite der etablierten deutschen Energiewirtschaft stehen solltten, wenn sie sich von dieser abgezockt fühlen, die Gewinne ständig steigen, Milliardenbeträge im Ausland statt in Deutschland investiert werden, trotz jahrzehntelang praktizierter  Nettosubstanzerhaltung plötzlich vorgeblich keine finanzilln Mittel für Netzinvestitionen mehr vorhanden sein sollen (VET).

Dann ist es doch vollkommen egal, ob in Versorger von der Bildfläche verschwindet und durch einen anderen ersetzt wird. Die Vielfalt macht überhaupt nur Sinn, wenn sie auch zu wirksamen Wettbewerb führt.

Ein solcher ist bisher nicht vorhanden, jedenfalls nicht im Bereich der Versorgung von Haushaltskunden.  


Ob nun Schwedens Vattenfall oder die russische Gazprom oder aber Centrica, Essent und Nuon, Electrabel oder Dong hier das Geschäft machen ist für den Kunden doch vollkommen egal.

Was sollte die Verbraucher in Ostdeutschland also etwa besonders für den Rechtsnachfolger des VEB Verbundnetz Gas begeistern und einnehmen?

Wodurch sollte sich E.ON Ruhrgas noch beliebt machen wollen, wie sollten RWE und E.ON überhaupt noch ihr Image wechseln können?
 




Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
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Gasversorger vor der Pleite....
« Antwort #5 am: 15. Juni 2006, 23:09:57 »
Zitat von: \"RR-E-ft\"

In einem bestehenden Wettbewerb gehört es einfach dazu, dass einzelne scheitern und deshalb aus dem Markt verdrängt werden.
Deshalb bricht jedoch nicht der Markt zusammen. Dann kommen eben andere zum Zuge, die es besser machen.
Wo steht denn geschrieben, dass diese Marktgesetze nicht auch für die Energiewirtschaft im Wettbewerb gelten?
Man sollte deshalb nicht unbedingt eine Versorgungssicherheit mit der Sicherheit des wirtschaftlichen Bestandes von Energieversorgungsunternehmen verwechseln.

Ohje, sollte etwa der Eindruck entstanden sein, ich hätte etwas gegen Wettbewerb? Das Gegenteil ist der Fall. Ich warne nur davor, immer alles regulieren zu wollen. Das hat sich noch nie als beste Lösung herausgestellt. Was soll es denn bitte bringen, erst Unbundling einzuführen und dann einigen der neuentstandenen Gesellschaften das Recht auf positive Deckungsbeiträge zu verwehren? Natürlich senkt das erst einmal die Verbraucherpreise und die Herren Rhiel & Co. können sich von BILD und Konsorten als Robin Hoods feiern lassen. Aber wo soll das enden?

Zitat von: \"RR-E-ft\"

Es sind ja auch schon viele Energieversorgungsunternehmen wirtschaftlich gescheitert, ohne dass es (insoweit) Auswirkungen auf die Verbraucher hatte: Zeus, 2000 Stromvertrieb....
Nicht vergleichbar, weil nicht groß genug?
ENRON.

Diejenigen Kunden, die nach der Pleite ihres Billiganbieters plötzlich Kilowattstunden doppelt bezahlen mussten, teilen Ihre Ansicht sehr wahrscheinlich nicht.
Zu Enron: Die waren in Deutschland stromseitig vorrangig im finanziellen Handel aktiv. Insofern hat es diesbezgl. kaum Auswirkungen auf Endverbraucher gegeben. Indirekt wiederum schon, denn auch hier haben viele Versorger hohe Millionenbeträge eingebüßt, von denen sicherlich das eine oder andere beim Verbraucher wieder eingetrieben wurde.
Übrigens haben damals (Winter 01) auch hierzulande einige (zuvor von Enron akquirierte) Gasversorger ganz schon rudern müssen, damit es nicht tatsächlich kalt wurde.
Und die ganz wesentlich von Enron, Dynegy & Co. mitverursachte "Kalifornienkrise" ist ohnehin legendär.

Zitat von: \"RR-E-ft\"

Diese Denk- und Sichtweise ist in anderen Wirtschaftsbereichen vollkommen normal und nur die Energiewirtschaft meint, anderen Gesetzen zu unterliegen. Es gibt aber keine vor Wettbewerb geschützten Bereiche mehr. Daran muss man sich einfach gewöhnen.

Ich habe nichts gegen Wettbewerb, siehe oben.


Zitat von: \"RR-E-ft\"
Warum die Gaspreise bei einem Einstieg von Gazprom unbedingt steigen sollten, ist nicht nachvollziehbar.

Gazprom ist der einzige nennenswerte Produzent und es ist unbestritten, dass sie in Zukunft immer mächtiger werden. Wenn sie jetzt über einen Einstieg in den Massenmarkt noch mächtiger werden, wüsste ich keinen Grund, weshalb in der Folge die Endverbraucherpreise sinken sollten.


Zitat von: \"RR-E-ft\"
Gerade eine vertikale Integration soll sich doch hinsichtlich der double marginalization vorteilhaft auswirken, so jedenfalls Prof. Sinn (ifo- Gutachten zur den volkswirtschaftlichen Auswirkungen der E.ON/Ruhrgas- Fusion). Das müsste sich doch wohl übertragen lassen und gab es bei Prof. Sinn einen ganz gravierenden Sinn- und Denkfehler???


Schöne Theorie. Im Li-La-Laune-Märchenland, in dem sich alle lieb haben, würde sie vielleicht sogar funktionieren. Und weil der kluge Herr Sinn sich ganz gern mal für naive Theorien hergibt, war er natürlich auch einer der ersten, der von E.ON mit einen Auftrag zur Erstellung eines (selbstverständlich unabhängigen) Gutachtens beauftragt wurde.
Mal im Ernst: Was meinen Sie wohl, warum Gazprom unbedingt den Zugang zu Endkunden haben möchte? Wohl kaum, um dann im Interesse der deutschen Verbraucher erstmal die Margen zu kappen ...


Zitat von: \"RR-E-ft\"
Habe ich etwa das Interview mit Lord Browne nun falsch wiedergegeben oder hatte der Mann schlichtweg keine Ahnung, was er da der Presse zu Protokoll gab?
Die Erzeugungskosten der Erdölexploration sind nicht unbedingt unsinnig wiedergegeben und das weitere dazu stand im Konjunktiv. Merit order ist mir durchaus ein Begriff, wie auch die Marktpreisbildung im übrigen.

Nun, genau genommen sagte er, es hätte sich nichts grundlegendes geändert. Wie auch immer, Fakt ist jedenfalls, dass die Nachfrage weltweit gestiegen ist und sie wird es wohl auch weiterhin tun. Von 5 Dollar habe ich übrigens im Zusammenhang mit Förderkosten nichts gelesen.


Zitat von: \"RR-E-ft\"
Wie sieht es nun aber mit dem Grenzkostenpreis im Wettbewerbsmarkt aus? Reine Theorie ?

Die Frage verstehe ich nicht. Der Ölmarkt ist in meinen Augen die perfekte Verkörperung eines Wettbwerbsmarktes, mit merit order usw.


Zitat von: \"RR-E-ft\"
Jeder Vertrag unterliegt irgendeinem Recht. Die Vertragspartner können also nicht für sich Recht schöpfen, in welches der Vertrag sodann quasi eingebettet wird. Der Vertrag muss sich selbst an einem Rechtsrahmen außerhalb des Vertrages messen lassen.
Dass auf die Verträge deutsches Recht Anwendung findet ist ggf. ebenso wahrscheinlich wie das Gegenteil.
Und wenn deutsches Recht für solche Verträge gilt, dann gilt es eben mit allen Konsequenzen.
Da es sich bei den beteiligten Unternehmen um Privatrechtssubjekte handelt, gelten dann eben auch die Bestimmungen des BGB, wobei sich mit Rücksicht auf § 307 BGB der  § 315 BGB formularmäßig nicht abbedingen lässt (BGH NJW 2005, 2919, 2923).
Da es wohl mindestens zwei solcher Importverträge gibt, zudem immer behauptet wird, die Russen würden die Bedingungen diktieren, würde daraus logisch zu folgern sein, dass es sich dann (aber auch nur dann) um AGB im Sinne von §§ 305 ff. BGB handelt.
Übrigends ist das deutsche BGB ein Exportschlager.
Wohl auch die Russen haben viele Bestimmungen für sich übernommen.

Was versprechen Sie sich eigentlich davon, den Russen unsere Paragraphen um die Ohren zu hauen? Die Realität ist doch, dass wir mit dem Rest der Welt im Wettbewerb stehen, und zwar um die russischen Gasmengen. Man mag es sich hierzulande nur schwer vorstellen können (oder wollen?), aber genau so ist es nun einmal.


Zitat von: \"RR-E-ft\"
Ich sprach auch nicht von einer weltweiten Kartellierung der Verbraucher, die schon bisher nicht direkt von Gazprom beliefert werden. Es ging vielmehr um eine Kartellierung der Nachfrage der Importeure.

Das war ein Missverständnis. Als ich "Verbraucher" schrieb, meinte ich natürlich keine Hausfrauen und Lotto-Läden, sondern schon die Importunternehmen. Aber auch dieser Gedanke scheint mir völlig weltfremd, dafür sind es einfach viel zu viele Player.
[/quote][/b]

Offline ElCattivo

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Gasversorger vor der Pleite....
« Antwort #6 am: 16. Juni 2006, 10:15:13 »
Noch ein Wort zu Lord Browne & BP:

Der alte Herr ist ja in der Branche ohnehin nicht ganz unumstritten. Nun allerdings widersprechen ihm sogar schon seine eigenen Kollegen:

Handelsblatt 16.06.2006 , Seite 38
Der Mineralölkonzern BP rechnet zumindest kurzfristig nicht mit einem sinkenden Ölpreis. "Kurzfristig sehen wir wenig Hoffnung, dass der Ölpreis unter 60 US-Dollar pro Barrel sinkt",....


andere Quelle:

Süddeutsche Zeitung 16.06.2006 , Seite 21
Nur auf den ersten Blick lautet die Botschaft genauso wie all die Jahre und Jahrzehnte vorher: Öl gibt es genug auf der Welt. Auch wenn der astronomisch hohe Preis auf Knappheit hindeutet, wird der Rohstoff in Wirklichkeit noch lange nicht ausgehen. ...

Offline RR-E-ft

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Gasversorger vor der Pleite....
« Antwort #7 am: 16. Juni 2006, 11:56:48 »
@ElCattivo

Danke für den Pressespiegel.

Wenn die Kernaussage sein sollte, dass wir es doch mit einer besorgten Öl- Knappheit im Sinne des peak-oil zu tun haben, welche bisher insbesondere von BP in Abrede gestellt wurde, gilt wohl folgendes:

Müssten die bisherigen Prognosen über die noch vorhandenen endlichen Ressourcen korrigiert werden, könnte sich - unberücksichtigt aller anderen politischen Unwägbarkeiten in Krisenregionen - wohl allein eine Sorge um eine Verknappung dramatisch auswirken, vgl. Erdgaspreise in GB:

Dort besorgte man eine (kurzfristige) Verknappung, weil die eigene Förderung unerwartet schnell  zurückging, noch keine ersetzenden Importverträge unter Dach und Fach waren, eine außerordentlich kalte Witterung herrschte, zugleich die größte Gaslagerstätte nach einem Brand ausfiel, die Leitung durch den Ärmelkanal nicht richtig lief etc. pp (vgl.  Handelsblatt 16.03.2006 "Furcht vor Engpässen verteuert britisches Gas").

Auch die neuen Gaskraftwerke dürften dabei eine Rolle gespielt haben.

Die Gaspreise für Haushaltskunden in GB stiegen deshalb innerhalb von 2,5 Jahren um 46 Prozent und lagen danach jedoch immer noch deutlich unter den deutschen Preisen (vgl. Handelsblatt, ebenda).


(In Deutschland hatten wir allein in 18 Monaten - bezogen auf die Erdgasarbeitspreise bei Haushaltskunden seit Sommer 2004 - eine Verteuerung von deutlich über 40 Prozent, ohne dass ersichtlich wäre, dass es hier irgendwelche Katastrophen wie in GB gab.)

Teilweise lagen die Verteuerungen gegenüber Verbrauchern sogar prozentual über denen der Erdgasimportpreise, obschon es allenfalls um die absoluten Erhöhungen gehen könnte.


Zerschlagen sich die o. g.  Sorgen in GB um eine Gasknappheit wieder, sinken auch wieder die Preise, undzwar entsprechend .....

Man darf nicht vergessen, dies auch zu erwähnen !!!

Nicht ersichtlich ist jedoch, was in Deutschland entsprechende Gaspreissenkungen bewirken könnte..... (??!!!)

Worauf können Gaskunden in Deutschland berechtigt hoffen?

Die Ölpreisbindung lässt ein solches Spiel nach unten gerade gar nicht zu, siehe auch Preisuntergrenze EAP.



Allein die Sorge um eine Ölknappheit - die mit realen Marktgegebenheiten nichts zu tun haben muss (Spekulation) - könnte also über Nacht die Ölpreise dramatisch hochschnellen lassen.

Die künstlich gekoppelten Gaspreise würden dem automatisch folgen, ohne dass sich auf dem Gasmarkt selbst etwas hinsichtlich Angebot und Nachfrage grundlegend verändern würde.

Es ist nicht uneingeschränkt möglich, Öl durch Gas zu ersetzen.

Es bestehen zwei unterschiedliche Produktmärkte.

Zudem sind Heizölnotierungen nicht allein abhängig von Rohölpreisen, sondern auch von Raffeneriekapazitäten. So wäre es auch denkbar, dass sich Heizöl bei sinkenden Rohölpreisen verteuert.

Ölpreisbindungen gibt es mithin viele, mit unterschiedlichen Bindungsgraden etc., die sich vollkommen unterschiedlich auswirken können.

Der Gaspreis selbst ist dabei auch weniger determiniert durch eine Ölpreisbindung als durch den verhandelbaren Anfangspreis AP(O).


Allein diese Umstände sprechen für mich gerade gegen eine Kopplung der Gas- an die Ölpreise.

Diese ist geeignet, Risiken und Unwägbarkeiten des Ölmarktes automatisch (und damit bar jeder Rationalität) auf den Gasmarkt zu übertragen.

Dadurch würde ein Drama auf dem Ölmarkt noch durch ein nicht notwendiges Drama auf den Gasmärkten verstärkt.

Entsprechende Szenarien- die durchaus auf reiner Spekulation um eine Ölknappheit beruhen könnten - wären geeignet, die gesamte Weltwirtschaft in kürzester Frist kollabieren zu lassen.

Der Irak- Feldzug kostet heute schon hunderte Milliarden Dollar, nicht vordringlich zum Zwecke  eines ohnehin fraglichen Demokratie- Exports (auch Russland wollte dereinst seine Menschhheitsbeglückungs- Doktrin exportieren). Der Krieg um Ressourcen könnte also alles aufzehren...



Unbeschadet der Frage der Preiskopplung müsste also heute schon vordringlich in Alternativen investiert werden. Entsprechendes ist jedoch nicht ersichtlich.

Hätte man nun die hunderte Milliarden Dollar nicht in ein Abenteuer, sondern in die Förderung regenerativer Energieträger gesteckt, wären die Effekte möglicherweise nachhaltig weit günstiger.

Investitionen in die zukunftsträchtigen Bereichen, welche vorgenannte Risiken begrenzen könnten,  erfolgen ja ggf.  gerade deshalb nicht, weil die herkömmlichen Geschäftsbereiche der Energiekonzerne so hochprofitabel sind.....

Von der Verquickung des militärisch- industriellen Komplexes (MIK) mit der gloablen Ölindustrie wird an dieser Stelle abstrahiert.

Geld wird eben immer da investiert, wo man sich die größten Renditen verspricht (vollkommen normal) und die Renditen bei den regenerativen sind derzeit wohl demgegenüber noch nicht hoch genug.....

Die bisherigen Systeme und Modelle hinsichtlich der zukünftigen Energieversorgung verstärken also lediglich die Risiken, statt diese nachhaltig zu begrenzen. Dazu zählt auch und gerade die Ölpreisbindung.



Klar ist, dass es sich dabei nicht allein um Entscheidungen der Unternehmen handeln darf, sondern dies vielmehr auch energiepolitische Fragestellungen sind.

Weil Heizöl und Erdgas im Vertragsverhältnis zwischen Ferngasgesellschaft und Regionalversorger gar keine vergleichbaren Güter sind - man stelle sich vor, die Ferngasgesellschaft würde die Gaslieferungen einstellen und statt dessen mit Mineralöl bei den Kunden auftauchen- verstößt eine automatische Indexierung der Gaspreise an HEL- Notierungen nach meiner Lesart gegen § 2 Abs. 1 Preisangaben- und Preisklauselgesetz.

Ein Verstoß gegen das gesetzliche Indexierungsverbot hat die Unwirksamkeit einer solchen Bestimmung zur Folge, was dann wohl zu Festpreisen in den Verträgen zwischen Ferngasgesellschaften und Regionalversorgern/ Stadtwerken führt (vgl. LG Bremen vom 24.05.2006).

Der inflationäre Effekt, der durch dieses Gesetz und das angeordnete Indexierungsverbot gerade verhindert werden soll, findet nämlich offensichtlich gerade nur allein aufgrund  einer künstlichen Preiskopplung statt, oder?


Gegen merit order spricht meines Erachtens folgendes:

Monopol, Kartell, Preisbildung???




Heizölkunden sind in mehrerlei Hinsicht weit flexibler aufgestellt als Erdgaskunden:

http://www.energate.de/news/84215

Steigt jetzt die Heizölnachfrage, weil die Verbraucher der Mehrwertsteuererhöhung zuvorkommen wollen, steigen wohl die Heizölpreise.

Im Anschluss steigen die gekoppelten Erdgaspreise in der nächsten Heizperiode. Obendrauf kommt für die Erdgaskunden dann die erhöhte Mehrwertsteuer.

Böser Leverage- Effekt, dem man wieder einmal nicht ausweichen kann.




Die Kompetenz von Prof. Sinn reichte auch aus meiner Sicht wohl gerade deshalb für einen Aufsichtsratsposten bei der Thüga. Womöglich muss man gerade entsprechend behähigt sein, um in solchen Gremien zugelassen bzw. in solche gewählt zu werden.





Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
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Gasversorger vor der Pleite....
« Antwort #8 am: 16. Juni 2006, 15:34:04 »
Leider fehlt mir die Zeit, ausführlich über jede einzelne These zu diskutieren.
Hier nur ein Artikel zum Thema Gazprom & Co:

Russland verweist den Westen auf den Preis der Energiesicherheit

Alexander Schochin, Chef des Russischen Industriellen- und Unternehmerverbands (RSPP), hat die Europäer gemahnt, dass Russlands Gas nicht für alle ausreichen wird. Nach Ansicht von Analysten gilt diese Erklärung dem bevorstehenden G8-Gipfel und soll den Westen darauf aufmerksam machen, dass die Energiesicherheit ihren Preis hat, schreibt die Internetzeitung "Gazeta.Ru". Schochin wurde für diese Erklärung gewählt, weil er keinen offiziellen Status hat.
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Offline RR-E-ft

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Gasversorger vor der Pleite....
« Antwort #9 am: 16. Juni 2006, 16:47:27 »
@ElCattivo

Wenn man etwas möglichst teuer verkaufen will, weist man selbstredend die Marktgegenseite darauf hin, dass das Angebot knapp  ist und noch weitere Interessenten vorhanden sind. Das ist nicht ungewöhnlich.

Ungewöhnlich ist allerdings wohl ein Spiel mit der Angst und das Fordern von Sicherheitsaufschlägen.

Aber solche Aussagen wurden auch schon in der Vergangenheit durch Gazprom relativiert, weil soclvche Ansagen unzuverlässiger Lieferungen auch leicht als Bumerang zurückwirken.

Ganz bestimmt gibt es auch andere Interessenten, nur muss man an die überhaupt erst liefern können, sei es per Pipeline, sei es per LNG.

Bei begrenztem Angebot dürften erst einmal die Abnehmer nicht mehr zum Zuge kommen, bei denen man keine so hohen Margen realisiert.
Kanditat dafür sollte nicht Westeuropa sein.


Und dann verkauft man eben dorthin, wo auf Dauer höhere Margen zu erzielen sind, sei es, weil bei selben Preisen geringere Kosten entstehen (Leitungstransportkosten), sei es weil bei gleichen Kosten höhere Preise gezahlt werden.

Bei vergleichbaren Margen ist ein weiterer Gesichtspunkt die langfristige Absicherung von Absatz einerseits und der Zahlungen dafür andererseits.

An einem sicheren Absatz ohne gesicherte Zahlungen hat wohl niemand Interesse. So mag in Wachstumsmärkten die Nachfrage relativ sicher sein, jedoch nicht die Zahlung. Wachstumsmärkte neigen zur Überhitzung und zu konjunkturellen Rückschlägen (Asienkriese).

Und deshalb dürfte wohl Westeuropa nach wie vor der interessantere Partner sein.

Das ganze könnte auch nur beim Neuabschluss von Verträgen eine Rolle spielen, also möglicherweise den Anfangspreis nach oben treiben. Es wäre dann auch weniger das Problem einer Ölpreisbindung als solcher, sondern gestapelter Verträge, bei denen die Neuverträge teurer werden.

Auch diese Meldung liefert indes weitere Argumente, möglichts schnell wegzukommen aus der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern.



Möglicherweise wird man es bei den Importverträgen dabei zu belassen haben. Dies erklärt und rechtfertigt dann jedoch immer noch nicht das hohe Preisniveau in Deutschland.

Es bedarf einer Preistransparenz.
An dieser führt auf Dauer kein Weg vorbei.

Die Netzkosten müssen klar sein und es muss erkennbar sein, dass nur durch den Import verursachte Kostensteigerungen weitergegeben werden.

Momentan öffnet sich demgegenüber die Preisschere zwischen Erdgasimportpreisen und Verbraucherpreisen immer weiter, was nicht nachvollziehbar erscheint, als die Kosten für den Transport von der Grenze bis zum Verbraucher wohl nicht gestiegen sein können.


Es läge nun der Schluss nahe, dass die VNG- Kunden ihrerseits ihre eigenen Kunden abzocken:

Die Erdgasimportpreise sind unzweifelhaft gestiegen, seit Mai 2003 um etwa um 0,8 Cent/kWh (netto) [von 1,3 auf 2,1]
 
Die Beschaffungskosten des Importeuers werden in den Erdgasimportpreisen abgebildet.

(Das ist  bei kurzfristigen Lieferungen mit Laufzeiten unter zwei Jahren nicht der Fall.)

Der Importeur gibt aber seine - so abgebildeten - gestiegenen Beschaffungskosten noch nicht einmal vollständig an seine eigenen Kunden weiter (VNG).

Gleichwohl öffnet sich die Preisschere zwischen Erdgasimportpreisen und Endverbraucherpreisen weiter.....

Dann bedarf es doch wohl einer Offenlegung der Preiskalkulationen, oder?

Gibt es sonst eine nachvollziehbare Erklärung für diesen Effekt?


Denkbar, wäre vielleicht, alle importierten Mengen ausschließlich über eine Börse zu handeln, wodurch sich die Preisentwicklung ggf. nachvollziehen ließe, wenn die Netzkosten, Steuern und Abgaben in den Rechnungen gesondert ausgewiesen werden.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
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« Antwort #10 am: 16. Juni 2006, 16:53:59 »
wenn ich mich recht erinnere, haben im vergangenen jahr japan und china darum gerungen, dass russland eine pipeline unbedingt zu diesem oder eben jenem legen soll. die entscheidung fiel letztlich zu gunsten chinas. schwer vorstellbar, dass die bessere bonität den ausschlag gegeben hat.

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« Antwort #11 am: 16. Juni 2006, 16:56:26 »
@ElCattivo

Vielleicht lag es am roten Stern (?)


Kurze Fragen, welche womöglich erst nach einer Rückfrage in der Fachabteilung beantwortet werden kann:

Ist das Anlegbarkeitsprinzip im Wettbewerbsmarkt überhaupt praktizierbar?

Welche Einschränkungen würde es bei fortschreitendem Gas- zu- Gas- Wettbewerb ggf. erfahren?

Das würde mich wirklich interessieren.

Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
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« Antwort #12 am: 18. Juni 2006, 00:14:02 »
Zitat von: \"RR-E-ft\"
@ElCattivo


Ist das Anlegbarkeitsprinzip im Wettbewerbsmarkt überhaupt praktizierbar?

Welche Einschränkungen würde es bei fortschreitendem Gas- zu- Gas- Wettbewerb ggf. erfahren?


Tja, da streiten sich die Gelehrten. Ich persönlich kann mir das durchaus vorstellen. In UK gibt es jedenfalls kein solch formales Anlegbarkeitsprinzip und dennoch funktioniert der Wettbewerb (nach meiner Einschätzung) ganz gut.
Meine ganz persönliche Prognose ist, dass wir uns in Deutschland immer mehr vom formalen AP hin zu einem "natürlichen" AP bewegen werden. Die Korrelation zwischen Öl- und Gaspreis wird dann wahrscheinlich nicht mehr bei 1 liegen, aber sie wird signifikant bleiben. Öl ist (und wird es wohl auch noch einige Zeit bleiben) nun mal die "Leitenergie" in der Welt. Schauen Sie sich mal die Korrelation zwischen Öl- und Großhandlsstrompreisen oder selbst Kohlepreisen an. Sie werden feststellen, dass Öl nun mal die Richtung vorgibt, ganz gleich ob nun formal geregelt oder dem freien Spiel des Wettbewerbs überlassen. Der Vorteil der formalen Anlegbarkeit ist halt eine gewisse Kalkulationssicherheit aufgrund der deutlich abgeschwächten Preisvolatilität.

Offline RR-E-ft

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« Antwort #13 am: 19. Juni 2006, 13:14:51 »
@ElCattivo

Das Anlegbarkeitsprinzip basiert auf einer automatischen Kopplung, wurde gegenüber Verbrauchern, insbesondere 2003/2004 ersichtlich unvollständig praktiziert.

Die Bildung eines "natürlichen" AP aufgrund einer Interpedenz verschiedener Märkte, also eine Korrelation ist etwas völlig anderes.

Eine Korrelation kann sich ausbilden, muss es jedoch nicht zwingend.

Auch dabei gäbe es  ggf. vollkommen unterschiedliche Korrelationen bezüglich unterschiedlicher Notierungen HEL, IPE Brent, HS....).  

Zudem kann man eine solche Korrelation nicht in einer Formel antezipieren. Dies ist aus meiner Sicht ebenso wenig möglich, wie die Vorhersage der Lottozahlen aufgrund einer mathematischen Formel.

Es könnte doch sein, dass die Korrelation in GB nur die Folge davon ist, dass auf dem Kontinent nach dem Anlegbarkeitsprinzip verfahren wird, ist also lediglich die Folge davon.

Würde das Anlegbarkeitsprinzip mithin auf dem Festland nicht gelten, würde man auch eine solche Korrelation nicht oder möglicherweise eine ganz andere feststellen.


Wenn man lange genug rechnet, kann man ggf. alle Dinge auf dieser Welt mit einer Korrelation in Verbindung bringen.

Es soll ja Leute geben, die durchaus an eine umfassende "Weltformel" glauben, die jedes mit jedem in Zusammenhang bringt.

In diese Richtung zielt möglicherweise auch die Chaostheorie, wonach der Flügelschlag eines Schmetterlings am Amazonas.....

Möglicherweise stimmen wir darin überein.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
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« Antwort #14 am: 19. Juni 2006, 15:04:12 »
@ElCattivo

Der Hunger - nicht der in Afrika - soll sich "verlangsamt" haben:

http://www.zfk.de/news/news.html#Anchor-Hunger-11481

Lord Browne lag nicht so verkehrt mit seiner Analyse.

Die Preiserhöhungen können also nichts mit einer entsprechend gestiegenen weltweiten Energienachfrage zu tun haben, sondern schlicht mit einer in Indexklauseln verklausulierten Gier.

Ich bitte die Polemik zu entschuldigen. Sie ist den entsprechenden Anzeigenmotiven der deutschen Gaswirtschaft geschuldet.


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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