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Favorit Fernwärme

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542guenther:
Hallo Mitstreiter,

Die Favorit hat seit meinem letzten Hilferuf mehre Zahlungserinnerungen über den jeweils ausstehenden Differenzbetrag ihrer Forderung zu meinen
Überweisungen geschickt. Darauf Habe ich jedesmal mit einem Einschreiben mit Rückantwort reagiert, indem ich die Gründe für meine Zahlungsverweigerung widerholte.
Nun, im letzten Schreiben der Favorit, mahnt sie erneut den nach ihrer Auffassung ausstehenden Betrag an, mit dem Hinweis, nun, wenn ich nicht bis zum 31. 08. 2006 bezahle, ohne weitere Ankündigung sofort das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten.
Ab dem 02. 09. 2006 bin ich nun bis zum 26. 09. 2006 in Urlaub.
Darum habe ich Sorge, der Bescheid könnte so früh kommen, daß ich in der 14 tägigen Frist nicht mehr antworten kann.
Was ist da zu tun?
Kann mir jemand einen kompetenten Anwalt in meinem näheren Umkreis (z. B. Hamburg) nennen, der mich vertritt?

uwes:

--- Zitat von: \"542guenther\" ---Kann mir jemand einen kompetenten Anwalt in meinem näheren Umkreis (z. B. Hamburg) nennen, der mich vertritt?
--- Ende Zitat ---


Wie wäre es mit dem hier?
http://www.bluhm-hamburg.de/

Der Kollege ist an einem interessanten Verfahren beteiligt.
http://www.abendblatt.de/daten/2006/03/08/541061.html

uwes:

--- Zitat von: \"542guenther\" ---Kann mir jemand einen kompetenten Anwalt in meinem näheren Umkreis (z. B. Hamburg) nennen, der mich vertritt?
--- Ende Zitat ---


Wie wäre es mit dem hier?
http://www.bluhm-hamburg.de/

Der Kollege ist an einem interessanten Verfahren beteiligt.
http://www.abendblatt.de/daten/2006/03/08/541061.html

Im Übrigen empfiehlt sich eine ausführliche Lektüre diese Forums, in dem die Beantwortung ähnlicher oder identischer Fragen schon diverse Male enthalten ist sowie des Sonderheftes Energiedepesche (s.o. den Beitrag von Fricke) das man dem Anwalt zur einfachen Information gleich mitbringen sollte.

542guenther:
Hallo Mitstreiter,
Auf meinen letzten Widerspruch hat die Favorit detailliert Stellung genommen.
Das von mir zitierte BGH-Urteil VIII ZR 138/05 vom 15. 02. 2006 sei in meinem konkreten Fall nicht anwendbar, da die Preisanpassungsklausel Bestandteil des Versorgungsvertages sei, deren Geltung mit meiner Eintrittserklärung vom 01.07.2001 vertraglich vereinbart sei. Daher bestehe für die Anwendung von § 2 II 2 AVBFernwärmeV keine Veranlassung. Die Preise sind danach nicht einseitig festgesetzt, sondern vertraglich vereinbart. Die Preisanpassungsformel ist in der Regelung zu § 24 Ergänzende Bedingungen der "FAVORIT" eindeutig bestimmt, unterliegt damit nicht § 315 BGB, sondern muß sich allein an § 24 III AVBFernwärmeV messen lassen. Entgegen meiner Auffassung unterliege die AVBFernwärme auch nicht der Überprüfung nach §§ 305ff BGB, sondern geht diesen als lex spezialis vor. Das pauschale Bestreiten der Richtigkeit ersetze nicht den konkreten Vortrag, welche Faktoren nach meiner Ansicht unbillig sind und damit sei mein Bestreiten ins Blaue hinein insoweit unwirksam. Meine Kürzung der Abschlagzahlungen (ich zahle weiterhin die Abschlagzahlung wie in 2005) sei unrechtmäßig, dem widerspreche die FAVORIT ausdrücklich und fordere die von ihr angemahnte Höhe der Abschlagzahlung sowie die ausstehenden Beträge letztmalig (es ist die 3. Letztmaligkeit) bis zum 17. 11. 2006. Im Falle der Nichterfüllung werde ohne weitere Ankündigung das Klagverfahren eingeleitet.
Wie Verhalte ich mich nun am besten?
Welchen Anwalt kann ich mit der Wahrnehmung meiner Intressen beauftragen, kann ich den Anwalt in Kiel, der von Ihnen (Bund der Energieverbraucher) in der Anwaltsliste genannt wird nehmen? Ein Meinungsaustausch mit diesem würde sich ja auf den Briefwechsel beschränken.
Mit freunlichen Grüßen
und herzlichem Dank für alle Hilfe
542günther

cabello:
Hallo Liebe Mitstreiter

Ich bin mit 542guenther immer noch sehr häufig in Kontakt!

Aus Favorit ist RWE Favorit oder so geworden.

RWE hat 542guenther und eine Nachbarin von ihm sofort vor Gericht gezogen.

Zu Hilfe stand ihm der "Bund der Energieverbraucher" mit einem Anwalt zur Seite.
Die Details waren sehr kompliziert, ich habe es nur Kurzfristig verstanden.

Auf jeden Fall darf nur er und seine Nachbarin rückwirkend bis 2002 den billigen Preis einsetzten.
Was er wohl auch gerade macht.

schönen Gruß
ca bello
 

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