Mein Versorger teilt in einer seiner Magazine mit, dass er trotz gestiegener Gasbezugskosten auf eine Preiserhöhung im April 2006 verzichtet. Dies sei nicht etwa der Beweis für erhöhte Preise in der Vergangenheit - im Gegenteil. Möglich machte es der unerwartet höhere Kostendeckungsbeitrag durch größeren Gasabsatz im ungewöhnlich langen Winter 2006.
Im nächsten Absatz kündigt er allerdings an, dass durch die deutliche Steigung der Einkaufskosten, im Sommer der Gaspreis erhöht wird.
Erhöht wurde durch diesen Anbieter bereits im Jan. 05, März 05 und November 05, worauf ich nach der Jahresabrechnung 2005 entsprechend Widerspruch mit Musterbrief eingelegt habe.
Nun meine Frage: Muss ich nun schon aufgrund der Erhöhungsankündigung in diesem Magazin vorsorglich Widerspruch einlegen oder erst, wenn tatsächlich eine Erhöhung statt gefunden hat?
Bisher hat mir der Versorger mitgeteilt, dass er meine Rechnung auf der Grundlage von Sept. 2004 nicht akzeptieren kann und mir eine Zahlungsfrist der Restforderung von ca. 105,-- Euro bis Ende April gewährt. Diese ist nunmehr ohne Reaktion meinerseits seit über einem Monat verstrichen und bisher tut sich nichts.
Ich danke vorab für die Beantwortung meiner Frage.
Liebe Grüße - Kokuna