Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
Zwischenabrechung von E.ON Avacon
Schöfthaler:
Die Lösung des Problems ist doch einfach:
Entweder den Monatsabschlag weiter reduzieren,
oder nicht per Einzugsermächtigung, sondern selbst überweisen (per Dauerauftrag - z.B. auf 10 oder 11 Monate befristet).
In jedem Fall aber nach 10 Monaten kontrollieren, ob sich der Verbrauch tatsächlich so entwickelt, dass man mit den Abschlägen und den selbst angesetzten EE-Preisen bis zur nächsten Jahresabrechnung nicht überzahlt. Falls doch, Einzugsermächtigung widerrufen bzw. Dauerauftrag stoppen.
Schöfthaler:
... ich glaube, erst jetzt Ihr eigentliches Problem verstanden zu haben: Sie befürchten willkürliche Zwischenabrechnungen gezielt zu Zeitpunkten vor einer verbrauchsstarken Periode?
Welchen Grund gibt der Versorger für seine Zwischenrechnung an? Darf das der Versorger nach Gutdünken tun?
Wäre sicherlich ein "intelligentes" (wenn auch aufwändiges ...) Verfahren eines Versorgers, um den Verbrauchern mit Unbilligkeitseinrede gezielt nicht verrechenbare "Guthaben" nach deren Preisansätzen zu besorgen. Aber ich vermute, für Zwischenabrechnungen braucht ein Versorger doch sicherlich eine Begründung, oder, Herr Cremer?
Cremer:
@Fidel,
die AVBGasV gibt in § 24 und § 25 nicht her, ob kurzfristig in einem kürzeren Abstand abgerechnet werden kann.
Bisher hat aber kein Versorger willkürliche Abrechnungszeiträume vorgenommen.
Insofern kann man von einer jährlichen Abrechnung ausgehen.
Abschläge sind keine Rechnungen
Fidel:
Moin:
Am zurückliegenden Pfingstsonntag, 02.30 Uhr (sic!), wollte ich es nun doch genau wissen. Da die E.ON Avacon in ihren Schreiben immer so schön formuliert: "Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gern unter 0180 12866 rund um die Uhr zum Ortstarif. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!" greife ich also zum Telefon. Tatsächlich! Es meldet sich eine freundliche menschliche Stimme.
Ich erkläre mein Anliegen, nämlich warum ich denn eine Zwischenabrechnung für den Zeitraum 16.03.2006 bis 01.05.2006 erhalten hätte, wo doch der reguläre Abrechnungszeitraum zwischen den Märzmitten zweier aufeinanderfolgender Jahres liege.
Nach einem kurzen Moment kommt eine schlüssige Erklärung. Bei der letzten durch mich durchgeführten Übergabe der Verbrauchsdaten an die Website der E.ON Avacon ist ein Fehler passiert. Anstelle von "Kontrollablesung" wurde "Jahresablesung" erfasst. Ich könne diese "Zwischenabrechnung" also ignorieren.
Diese Falschauswahl "Jahresablesung" wurde jedoch mit Sicherheit nicht durch mich getroffen. Das kann ich deshalb mit dieser Gewissheit sagen, weil ich die auf die Eingabe der Zählerstände folgende Ablesebestätigung immer als PDF-Datei abspeichere. Ein Blick auf dieses Protokoll zeigt eindeutig, dass ich richtig "Kontrollablesung" gewählt hatte.
Daraus schließe ich also, dass die über die Website der E.ON Avacon eingehenden Verbrauchsablesungen händisch in das verbrauchsabrechnende System übergeben werden. Nicht gerade professionell für ein Unternehmen dieser Größenordnung.
Man stelle sich vor, alle Kunden der E.ON Avacon würden monatlich einmal eine Kontrollablesung übergeben :twisted:
Gruß
Fidel
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