Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
Zwischenabrechung von E.ON Avacon
Fidel:
Moin:
Mein EVU ist die E.ON Avacon.
Seit März 2006 zahle ich keine fixen Abschlagsbeträge mehr für Gas und Strom, sondern halbmonatlich Beträge, die sich aus den jeweiligen Zählerständen von Gas und Strom ergeben. Die Zählerstände ermittele ich selbst und gebe sie via Website der E.ON Avacon an diese weiter.
Dazu überweise ich parallel die sich aus den Ablesungen ergebenden Arbeitspreise sowie die anteiligen Grundpreise. Die dazugehörigen Überweisungen - jeweils für Gas und Strom separat - deklariere ich dann jeweils entsprechend. D.h. ich schreibe bei jeder Überweisung für welche Energieart und welchen Zeitraum diese Zahlung gemeint ist.
Zu meinem Erstaunen erhalte ich am 18.05.2006 von E.ON Avacon eine "Zwischenabrechung" für den Zeitraum 16.03 - 01.05.2006. (Das ist der Zeitraum ab letzter JVA bis eben 01.05.2006). Die von mir geleisteten Zahlungen seit dem 16.03.2006 werden bei dieser Abrechnung nicht aufgerechnet. Die E.ON Avacon tut also so, als habe ich während dieses Zeitraums keinerlei Zahlungen geleistet.
Ich vermute also, dass mein EVU eben diese Zahlungen noch der zurückliegenden JVA zuschlägt. Diese habe ich aufgrund meines bereits in 2005 erhobenen Widerspruchs gegen die Preiserhöhungen seit 2004 und den Gaspreis an sich nicht vollständig bezahlt, sondern die JVA auf Basis der Gaspreise von 2004 beglichen.
Ich werde also gegen diese Rechnungslegung gegenüber der E.ON Avacon Widerspruch einlegen und darauf verweisen, dass meine seit dem 16.03.2006 geleisteten Zahlungen nicht auf die letzte JVA verwendet werden dürfen.
Oder gibt es dazu noch etwas zu beachten, das ich jetzt nicht erwähnt habe?
Gruß
Fidel
Cremer:
@Fidel,
nein,
ich nehme aber auch an, dass die Avacon solche "Zwischenrechnungen" gemäß den AVB\'s nicht akzeptieren wird.
Fidel:
@Cremer
Habe ich dann Ihren - bereits etwas zurückliegenden - Beitrag zu diesem Thema falsch verstanden?
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=2356&highlight=gedankenspiel
Gruß
Fidel
Cremer:
@Fidel,
ja, dann haben Sie falsch verstanden.
Fidel:
@Cremer
Diese Festlegung auf monatliche Abschlagszahlungen in stets gleicher Betragshöhe ist aber für den Energiekunden nicht ohne Tücken.
Folgende Situation sei angenommen (die Daten zugunsten der Anschaulichkeit etwas vereinfacht):
Gaspreise:
Preis des EVUs : 1,0 EUR je EE (Energieeinheit)
"mein" Preis : 0,9 EUR je EE
Abrechnungsperiode des EVU: 01.04.2006 - 30.03.2007
Mein Vorjahresverbrauch : 1000 EE
Festgelegte monatliche Abschlagsbeträge für Abrechnungsperiode 01.04.2006 - 30.03.2007:
Abschlagsbetrag des EVUs : 1.000 x 1,0 / 12 = 83,33 EUR
"mein" Abschlagsbetrag : 1.000 x 0,9 / 12 = 75,00 EUR
Ich zahle also ab dem 01.04.2006 monatlich 75,00 EUR.
Meine Monatsverbräuche entwickeln sich nun also wie folgt:
Monat Verbr. Preis kumul. Abschlg kumul.
d. EVU
Apr 30 30,00 40,00 75,00 75,00
Mai 30 30,00 70,00 75,00 150,00
Jun 30 30,00 100,00 75,00 225,00
Jul 30 30,00 130,00 75,00 300,00
Aug 30 30,00 160,00 75,00 375,00
Sep 30 30,00 190,00 75,00 450,00
Okt 30 30,00 220,00 75,00 525,00
Nov 80 80,00 300,00 75,00 600,00
Dez 300 300,00 600,00 75,00 675,00
Jan 300
Feb 70
Mär 40
1000
Wenn nun also das EVU am Monatsende Dezember eine Zwischenabrechnung macht, dann stehe ich da mit meinem Talent. Das EVU hat seinen Preis von 1,0 EUR realisiert und schreibt mir generös noch 75,00 EUR gut. Wollte ich nun meinen Preis von 0,9 EUR je EE durchsetzen, könnte ich dies nur dadurch, dass ich Rückerstattungforderungen an mein EVU richte. (was, wir wir alle wissen, recht aussichtslos ist).
Das kann es doch auch nicht sein, oder?
Gruß
Fidel
P.S. Das "verunglückte" Zahlenwerk weiter oben soll eine Tabelle darstellen. Welche Möglichkeit gibt es im Editor dieses Systems, dass eine Tabelle auch wie eine solche ausschaut?
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