Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Zwischenabrechung von E.ON Avacon  (Gelesen 7787 mal)

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Offline Fidel

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Zwischenabrechung von E.ON Avacon
« am: 01. Juni 2006, 23:28:50 »
Moin:

Mein EVU ist die E.ON Avacon.

Seit März 2006 zahle ich keine fixen Abschlagsbeträge mehr für Gas und Strom, sondern halbmonatlich Beträge, die sich aus den jeweiligen Zählerständen von Gas und Strom ergeben. Die Zählerstände ermittele ich selbst und gebe sie via Website der E.ON Avacon an diese weiter.

Dazu überweise ich parallel die sich aus den Ablesungen ergebenden Arbeitspreise sowie die anteiligen Grundpreise. Die dazugehörigen Überweisungen - jeweils für Gas und Strom separat - deklariere ich dann jeweils entsprechend. D.h. ich schreibe bei jeder Überweisung für welche Energieart und welchen Zeitraum diese Zahlung gemeint ist.

Zu meinem Erstaunen erhalte ich am 18.05.2006 von E.ON Avacon eine "Zwischenabrechung" für den Zeitraum  16.03 - 01.05.2006. (Das ist der Zeitraum ab letzter JVA bis eben 01.05.2006). Die von mir geleisteten Zahlungen seit dem 16.03.2006 werden bei dieser Abrechnung nicht aufgerechnet. Die E.ON Avacon tut also so, als habe ich  während dieses Zeitraums keinerlei Zahlungen geleistet.

Ich vermute also, dass mein EVU eben diese Zahlungen noch der zurückliegenden JVA zuschlägt. Diese habe ich aufgrund meines bereits in 2005 erhobenen Widerspruchs gegen die Preiserhöhungen seit 2004 und den Gaspreis an sich nicht vollständig bezahlt, sondern die JVA auf Basis der Gaspreise von 2004 beglichen.

Ich werde also gegen diese Rechnungslegung gegenüber der E.ON Avacon Widerspruch einlegen und darauf verweisen, dass meine seit dem 16.03.2006 geleisteten Zahlungen nicht auf die letzte JVA verwendet werden dürfen.

Oder gibt es dazu noch etwas zu beachten, das ich jetzt nicht erwähnt habe?

Gruß
Fidel

Offline Cremer

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Zwischenabrechung von E.ON Avacon
« Antwort #1 am: 02. Juni 2006, 07:22:08 »
@Fidel,

nein,

ich nehme aber auch an, dass die Avacon solche "Zwischenrechnungen" gemäß den AVB\'s nicht akzeptieren wird.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Fidel

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Zwischenabrechung von E.ON Avacon
« Antwort #2 am: 02. Juni 2006, 09:27:03 »
@Cremer

Habe ich dann Ihren - bereits etwas zurückliegenden - Beitrag zu diesem Thema falsch verstanden?

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=2356&highlight=gedankenspiel

Gruß
Fidel

Offline Cremer

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Zwischenabrechung von E.ON Avacon
« Antwort #3 am: 02. Juni 2006, 16:20:06 »
@Fidel,

ja, dann haben Sie falsch verstanden.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Fidel

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Zwischenabrechung von E.ON Avacon
« Antwort #4 am: 03. Juni 2006, 12:33:47 »
@Cremer

Diese Festlegung auf monatliche Abschlagszahlungen in stets gleicher Betragshöhe ist aber für den Energiekunden nicht ohne Tücken.

Folgende Situation sei angenommen (die Daten zugunsten der Anschaulichkeit etwas vereinfacht):



Gaspreise:

Preis des EVUs            : 1,0 EUR je EE (Energieeinheit)
"mein" Preis              : 0,9 EUR je EE
Abrechnungsperiode des EVU: 01.04.2006 - 30.03.2007
Mein Vorjahresverbrauch   : 1000 EE


Festgelegte monatliche Abschlagsbeträge für Abrechnungsperiode 01.04.2006 - 30.03.2007:


Abschlagsbetrag des EVUs  : 1.000 x 1,0 / 12 = 83,33 EUR  
"mein" Abschlagsbetrag    : 1.000 x 0,9 / 12 = 75,00 EUR  

Ich zahle also ab dem 01.04.2006 monatlich 75,00 EUR.

Meine Monatsverbräuche entwickeln sich nun also wie folgt:


Monat Verbr.   Preis    kumul.  Abschlg  kumul.
             d. EVU

Apr      30    30,00    40,00    75,00    75,00
Mai      30    30,00    70,00    75,00   150,00
Jun      30    30,00   100,00    75,00   225,00
Jul       30    30,00   130,00    75,00   300,00
Aug      30    30,00   160,00    75,00   375,00
Sep      30    30,00   190,00    75,00   450,00
Okt      30    30,00   220,00    75,00   525,00
Nov      80    80,00   300,00    75,00   600,00
Dez     300   300,00   600,00    75,00   675,00
Jan     300
Feb      70
Mär      40

    1000

Wenn nun also das EVU am Monatsende Dezember eine Zwischenabrechnung macht, dann stehe ich da mit meinem Talent. Das EVU hat seinen Preis von 1,0 EUR realisiert und schreibt mir generös noch 75,00 EUR gut. Wollte ich nun meinen Preis von 0,9 EUR je EE durchsetzen, könnte ich dies nur dadurch, dass ich Rückerstattungforderungen an mein EVU richte. (was, wir wir alle wissen, recht aussichtslos ist).

Das kann es doch auch nicht sein, oder?

Gruß
Fidel

P.S. Das "verunglückte" Zahlenwerk weiter oben soll eine Tabelle darstellen. Welche Möglichkeit gibt es im Editor dieses Systems, dass eine Tabelle auch wie eine solche ausschaut?

Offline Schöfthaler

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Zwischenabrechung von E.ON Avacon
« Antwort #5 am: 03. Juni 2006, 19:19:59 »
Die Lösung des Problems ist doch einfach:

Entweder den Monatsabschlag weiter reduzieren,

oder nicht per Einzugsermächtigung, sondern selbst überweisen (per Dauerauftrag - z.B. auf 10 oder 11 Monate befristet).

In jedem Fall aber nach 10 Monaten kontrollieren, ob sich der Verbrauch tatsächlich so entwickelt, dass man mit den Abschlägen und den selbst angesetzten EE-Preisen bis zur nächsten Jahresabrechnung nicht überzahlt. Falls doch, Einzugsermächtigung widerrufen bzw. Dauerauftrag stoppen.
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Offline Schöfthaler

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Zwischenabrechung von E.ON Avacon
« Antwort #6 am: 03. Juni 2006, 19:31:32 »
... ich glaube, erst jetzt Ihr eigentliches Problem verstanden zu haben: Sie befürchten willkürliche Zwischenabrechnungen gezielt zu Zeitpunkten vor einer verbrauchsstarken Periode?

Welchen Grund gibt der Versorger für seine Zwischenrechnung an? Darf das der Versorger nach Gutdünken tun?

Wäre sicherlich ein "intelligentes" (wenn auch aufwändiges ...) Verfahren eines Versorgers, um den Verbrauchern mit Unbilligkeitseinrede gezielt nicht verrechenbare "Guthaben" nach deren Preisansätzen zu besorgen. Aber ich vermute, für Zwischenabrechnungen braucht ein Versorger doch sicherlich eine Begründung, oder, Herr Cremer?
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Offline Cremer

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Zwischenabrechung von E.ON Avacon
« Antwort #7 am: 03. Juni 2006, 20:00:26 »
@Fidel,

die AVBGasV gibt in § 24 und § 25 nicht her, ob kurzfristig in einem kürzeren Abstand abgerechnet werden kann.

Bisher hat aber kein Versorger willkürliche Abrechnungszeiträume  vorgenommen.

Insofern kann man von einer jährlichen Abrechnung ausgehen.

Abschläge sind keine Rechnungen
MFG
Gerd Cremer
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Offline Fidel

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Zwischenabrechung von E.ON Avacon
« Antwort #8 am: 05. Juni 2006, 17:53:05 »
Moin:

Am zurückliegenden Pfingstsonntag, 02.30 Uhr (sic!), wollte ich es nun doch genau wissen. Da die E.ON Avacon in ihren Schreiben immer so schön formuliert: "Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gern unter 0180 12866 rund um die Uhr zum Ortstarif. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!" greife ich also zum Telefon. Tatsächlich! Es meldet sich eine freundliche menschliche Stimme.

Ich erkläre mein Anliegen, nämlich warum ich denn eine Zwischenabrechnung für den Zeitraum 16.03.2006 bis 01.05.2006 erhalten hätte, wo doch der reguläre Abrechnungszeitraum zwischen den Märzmitten zweier aufeinanderfolgender Jahres liege.

Nach einem kurzen Moment kommt eine schlüssige Erklärung. Bei der letzten durch mich durchgeführten Übergabe der Verbrauchsdaten an die Website der E.ON Avacon ist ein Fehler passiert. Anstelle von "Kontrollablesung" wurde "Jahresablesung" erfasst. Ich könne diese "Zwischenabrechnung" also ignorieren.

Diese Falschauswahl "Jahresablesung" wurde jedoch mit Sicherheit nicht durch mich getroffen. Das kann ich deshalb mit dieser Gewissheit sagen, weil ich die auf die Eingabe der Zählerstände folgende Ablesebestätigung immer als PDF-Datei abspeichere. Ein Blick auf dieses Protokoll zeigt eindeutig, dass ich richtig "Kontrollablesung" gewählt hatte.

Daraus schließe ich also, dass die über die Website der E.ON Avacon eingehenden Verbrauchsablesungen händisch in das verbrauchsabrechnende System übergeben werden. Nicht gerade professionell für ein Unternehmen dieser Größenordnung.

Man stelle sich vor, alle Kunden der E.ON Avacon würden monatlich einmal eine Kontrollablesung übergeben  :twisted:

Gruß
Fidel

 

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