Ich hab die EnEv gelesen, und die Ausnahmen gefunden, auf die man normalerweise nicht aufmerksam gemacht wird. Die hab ich genutzt.
Genau so lief\'s. Wobei es damals noch der Entwurf des Entwurfs war ;-) und alles viiiel schrecklicher klang.
Da der Staat hier wieder mal ziemlich großzügig in des Bürgers Portemonnaie greift
Naja. Man sollte auch die Intention bedenken: So eine Verordnung soll ja auch mit vernünftigen Mitteln versteh- und durchführbar sein. Sonst wird das Recht auch wieder zu Unrecht.
Siehe z.B. Steuergesetzgebungsproblem...
oder dass in BaWü manche Vorschriften derEnEV laut Durchführungsverordnung ausdrücklich NICHT kontrolliert werden sollen,angeblich wegen zu großem Aufwand .-(
Sicher aber ist ein Teil der Problematik die, dass der \"normale\" Häuslebesitzer nicht daran mitgewirkt hat. Wohnungsbaugesellschaften schon... aber denen isses wurscht, oft können die neue Kessel umlegen. Und die müssten die Verbesserungsarbeiten, die wir selber machen, wie z.B. dämmen, teuer bezahlen und haben hitnerher erst recht nicht die Sicherjheit, dass das Ding noch 15 J durchhält wie ein neuer.
(Der Jahresnutzungsgrad soll auf mind 82 % verbessert werden)
Wo hast Du denn die Zahl her? Und: bezogen auf Gebäudehülle oder wie gehabt auf Abgasrohr/Kesselhülle? Und: Normnutzungsgrad oder real? letzteres trifft ja nichtmal auf manche Neukessel zu ;-)
Egal: Das ist ja das weitere Problem- um den Nutzungsgrad zu bestimmen braucht man einen ziemlichen Zeitaufwand und hinterher Rechnerei. Bin überzeugt, fast all die \"Energieberater\" die vom Staat bezuschußt werden können sowas garnicht.
Und so ein Gutachten muss man ja einreichen wenn man sich auf die Härtefallregelung bzw. besser dem Wirtschaftlichkeitsgebot des EnEG berufen will...
\"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt.\"