Energiepreis-Protest > RWE Rhein Ruhr (ehemals)
RWE Rhein Ruhr
RR-E-ft:
Bundesnetzagentur: Einleitung eines Verfahrens gegen RWE Rhein-Ruhr Az BK 6-06/007
RR-E-ft:
http://www.main-rheiner.de/region/objekt.php3?artikel_id=2435147
S. T.:
Hallo,
nachdem ich gegen die Jahresabrechnung GAS Einspruch eingelegt habe, kam prompt ein (wohl übliches) Schreiben der RWE. Da ich die Einzusgermächtigungen ebenfalls zurückgezogen, kamen weitere zwei Tage später sowohl für Gas als auch für Strom neue Festsetzungen der künftigen Abschläge:
Meine abschließende Frage: Wie gehe ich mit dieser neuerlichen Festsetzung an sich um? Muß ich wiederum Einspruch erheben?
Außerdem hat mir die RWE keine echte Antwort (also keinen Nachweis der Billigkeit) geliefert. Habe ich hierauf erneut zu antworten oder hat mein Einspruch weiterhin Bestand?
Cremer:
@S.T.
Legen Sie Widerspruch ein. Teilen Sie mit, der Verbrauch ist unverändert, damit ist auch der Abschlag dementsprechend unverändert.
Ich würde die unveränderten alten Abschläge leisten.
Der nachweis der Billigkeit bleibt Ihnen die RWE schuldig :evil:
S. T.:
Hallo Herr Cremer,
danke für die rasche Antwort!
Also würden Sie gegen diese neuen Gas-Abschläge, die diejenigen aus der Jahresrechnung vom Juli 06 eigentlich wiederholen, nochmals Einspruch einlegen (z.B. mit inhaltlichem Verweis auf meinen Einspruch von letzter Woche)?
Danke
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