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Steuerimpuls bei Nachtstrom...
Nuramabdrücken:
Hallo,
meine Frage richtet sich zum Steuerimpuls bei Nachstrom. Wir haben ein Haus mit mehreren Nachtspeichern, einem Rundsteuerempfänger, Aussenfühler und eine Steuerung für die Ladung als Solche (normal, erhöhte oder abgesenkte oder Hand-Ladung) mit Korrekturpoti für + / - Bereich.
Jetzt muß ich persönlich schon das zweite Mal Nachtstrom nutzen und mir ist Folgendes aufgefallen und ärgert mich immens.
Der Nachtstrom wird kontinuierlich zu immer den gleichen Zeiten ein und ausgeschaltet. Mal 0.00 Uhr an, 2.00 Uhr aus, 3.00 Uhr an und gegen 6.00 Uhr aus. Dann zu Zeiten in denen die gleichen klimatischen Aussenbedingungen herrschen wie im Winter (momentanes Wetter) , um 2.00 Uhr erst an, 3.00 Uhr aus, 4.00 Uhr an und erst 7.00 Uhr aus (seit einer Woche 7.30 Uhr).
Allerdings haben wir laut Vertrag eine Schwachlastlieferzeit von 22.15 Uhr bis 6.15 Uhr durchgängig.
Die Heizungen haben Heute, nach über zwei Wochen Aufladen (- tägliches versuchtes Heizen) endlich Temperatur auf der Aussenseite entwickelt und sind voll.
Da wir aber die letzten Tage meist gefroren haben, habe ich nach etlichen Versuchen (Handsteuerung, Herunterstellen der Ladeleistung, Herunterstellung des Temperaturbedarfs am Heizkörper, sowie Aufwärmen und Abkühlen des Aussenfühlers :shock: ) merken müssen, das dieses den Rundsteuerempfänger überhaupt nicht interessiert!
Strikt zu den Zeiten wird geschaltet.
Mit meinem technischen Verständnis und dem Plan der Anlage, habe ich nichts Anderes finden können, ausser das die Stadtwerke da selbstbestimmend schalten.
Bei einer Nachfrage beim Verbraucherschutz sagte man mir lediglich, dass das Einstellen so einer Heizung recht schwierig sei und die Stadtwerke immer gleich Schalten würden und sie hätte nachgeschaut, das wäre laut Vertrag von 22.15 bis 6.15 Uhr. Ich könne mich ja an die Stadtwerke wenden. Na ja, die schieben es auf unsere Anlage und meinten ich und auch sie könnten da wohl wenig machen.
Die Anlage wurde und wird allerdings von einem Meisterbetrieb (seit über 20 Jahren gewartet (haben sie auch aufgebaut)). Der Chef meinte ist die beste Einstellung in puncto Effizienz und Sparsamkeit (Normallast-Einstellung, Heizkörper auf Vollladung und 18-21° Raumtemperatur), der Rest wäre Stadtwerkesache, daran kann er nichts mehr regeln.
Bitte helft uns, denn ich kann nicht glauben, dass an zwei verschiedenen Wohnorten, bei unterschiedlichen Temperaturen (oder unterschiedlichen Zeiträumen mit gleicher Nachttemperatur) und verschiedenen Anlagen der Aussenfühler die gleichen Werte zum Einschalten liefert, ja geradezu ein sensorisches Empfinden für die Uhrzeit entwickeln kann!
Sind Schüler und HartzIV-Empfänger und hatten letztes Jahr eine Nachzahlung von über 1700€ (von denen 70€) vom Amt getragen wurden.
......in zwei Wochen ist es wieder soweit und ich habe Zweifel an der Rechtmässigkeit der Forderungen die da kommen werden.
Vielen dank für Eure Hilfe !!!
Cremer:
@Nuramabdrücken,
die Rundsteueranlage ist Eigentum der Stadtwerke und diese steuert das Einschalten des Nachtstroms.
Das Ein-und Ausschalten des nachtsrom (Niedertarifs) ist Sache der Stadtwerke.
Da kommt es auf die Vertrgasvereinbarung mit den Stadtwerken drauf an
Nach der Rundsteueranlage wird durch die (Mietereigene) Steueranlage der Heizung die Ladung vorgenommen. Die Ladung kann sobald erfolgen, sobald der Leistungsschütz durch die Rundsteueranlage eingeschaltet wurde. Anderenfalls erfolgt keine Ladung.
An der Steueranlage kann allerdings die Rundsteueranlage "überbrückt" werden, wenn bei kalten Außentemperaturen die Nachtspeicher bereits nachmittags "leer" sind aber Wärme benötigt wird. Dann heizt man zu teuerem Tagstrom/Allgemein Tarif.
Sie müssen sich da mit den Stadtwerken auseinander setzen. Was sagt der Vertrag?
Netznutzer:
Zitat: Sind Schüler und HartzIV-Empfänger und hatten letztes Jahr eine Nachzahlung von über 1700€ (von denen 70€) vom Amt getragen wurden.
Nächstes Jahr kommt auch noch die volle Stromsteuer auf den NT-Heizungsstromverbrauch, plus Strompreisanpassung und 19% Umsatzsteuer auf Ihren Preis. Vielleicht schauen Sie sich nach einer anderen Heizungsart um. Evtl. bietet Ihnen Ihr Stadtwerk noch eine 2-stündige Tageszuschaltzeit an. Dann kostet zwar der NT-Strom etwas mehr, aber Sie brauchen nicht unbedingt auf HT-Laufwerk zu zahlen, wenn es nachts sehr kalt war, und die Ladezeit nicht ausreichend war.
Nuramabdrücken:
Hallo,
hatte ja schon geschrieben, das laut Vertrag eine Lieferung mit Nachtstrom in der Zeit von 22.15-6.15 Uhr zugesagt wurde! Auch hatten wir zu Anfang noch eine Nachlade-Zeit in den Mittagsstunden (so gegen 14.00 Uhr) diese wird allerdings auch nicht mehr geliefert.
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Was die Kosten angeht, so weiß ich deswegen Bescheid und habe mich ja auch aus diesem Grund an das Forum gewandt. Allerdings weiß ich nicht, wie ich das mit den Stadtwerken klären kann, wenn Die ewig behaupten, es sei nicht so, dass läge an unserer Anlage.
Zudem kommt, das unser Vermieter gerade noch neue Heizkörper hat einbauen lassen und uns bestimmt für verrückt erklärt, wenn wir mit ner neuen Heizungsart anfangen.
Gibt es denn keine Stelle, die unabhängig von den Stadtwerken den Einschaltimpuls messen kann und so den Vertragsbruch aufdecken kann?
Es geht doch nicht an, das man auf Gedeih und Verderb dem Lieferanten ausgesetzt ist !?
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Vielen Dank!
Cremer:
@Nuramabdrücken
läßt sich am Steuergerät die schaltzeiten erkennen bzw. durch Knopfdruck aufrufen?
Icxh denke ja
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