Der Link:
http://www.br-online.de/daserste/report/archiv/2006/00311/Herrn Kohlmann sollte man zur Beantwortung seiner Grübeleien ein Exemplar des Energiewirtschaftsgesetzes 2005 überreichen, in dem die §§ 1, 2 Abs. 1 EnWG irgendwie besonders hervorgehoben sind.
Es ist schlichtweg unverschämt, wenn der Lobbyverband die gesetzliche Verpflihtung der Energieversorger zu einer möglichst preisgünstigen Versorgung zu verbraucherfreundlichen Bedingungen im Interesse der Allgemeinheit negiert und so offensichtlich Gesetzesbruch das Wort redet, in dem diese gesetzlichen Verpflichtungen missachtet werden.
Gerade der VDEW sollte seine Mitglieder dazu anhalten, die Bestimmungen des neuen Enegiewirtschaftsgesetzes einzuhalten.
Gutmenschentum wird nicht erwartet, sondern Umsetzung des Energiewirtschaftsgesetzes.
Die Preisfestsetzung weit jenseits der Kosten der Stromerzeugung wird auch von der EU- Wettbewerbsbehörden beklagt:
http://www.euractiv.com/de/energie/liberalisierung-energiebinnenmarkts/article-146662Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt