@kamaraba
Das Ziel ist eigentlich immer das gleiche und ändert sich auch gar nicht:
Nicht mehr an den eigenen Energieversorger zu bezahlen als wirklich nötig.
Dieses Ziel verfolgt jeder für sich aus einem vollkommen legitimen, eigennützigen Interesse heraus.
Um mehr handelt es sich oftmals nicht. Das ist überhaupt nicht schlimm, nicht abwertend, wenn man in der Frage ehrlich mit sich ist.
Dieses Ziel wird sich wohl zwischenzeitlich bei niemandem geändert haben, allenfalls eine Überlegung, auf welchem Wege man dieses Ziel am besten erreicht. Ziel und Weg müssen nicht notwendigerweise identisch sein.
Zudem besteht die Möglichkeit, darüber hinaus Ziele zu definieren, die man noch verfolgen kann.
Und dann ist die Reihenfolge wohl die, dass man sich zunächst Mitstreiter vor Ort sucht und sich dann ggf. gemeinsame Ziele definiert sich dann erst gemeinsam die Frage stellen kann, ob man ggf. gemeinsam etwas zur Erreichung eines derart definierten gemeinsamen Ziels gemeinsam auf die Beine stellen kann.
Diese Frage stellt sich sonst wohl schon gar nicht.
Und erst wenn man sich dazu entschieden hat, ggf. gemeinsam etwas auf die Beine zu stellen, stellt sich die Frage, wen man ggf. beauftragt und wer dafür zur Verfügung steht, wo man weitere Unterstützung findet.
Die Überlegungen wird man deshalb ggf. in diese Reihenfolge zu bringen haben.
Wenn man demgegenüber vom Ende her an diese Fragen herangeht, dann stellen sich die Fragen gar nicht.
Meines Erachtens sucht man also erst den Kontakt zu potentiellen Mitstreitern in der Region, überlegt dann mit diesen gemeinsam, ob und ggf. was man gemeinsam unternehmen möchte und kann und wo man ggf. dafür Unterstützung findet (Verbraucherverbände).
Brandenburg ist ein ausgewiesenes Flächenland, in dem die Menschen teilweise weit auseinander gesiedelt leben. Gleichwohl war es möglich, bisher drei Sammelklagen gegen drei Versorger bei drei verschiedenen Landgerichten auf den Weg zu bringen.
Wenn das in einem dünn besiedelten Flächenland zu bewerkstelligen ist, dann könnte es in einer Großstadt vielleicht auch möglich sein.
Wo nun eine Grenze zu setzen wäre, wo eine solche Möglichkeit nicht besteht, ist für mich nicht erkennbar.
Es ist nicht absehbar, wie vieler Anwälte es bedürfen sollte, die sich damit auskennen. Da ein Anwalt als Unternehmer wirtschaftlich handeln muss, hat er gar keine Veranlassung, sich mit dem Thema vertieft zu befassen, wenn keine entsprechenden Leistungen am Markt nachgefragt werden.
Es stellt sich ggf. wohl eher die Frage, wie lange die Anwälte, die sich damit vertieft auskennen, noch zur Verfügung stehen oder sich ggf. umorientieren, weil sie von anderer Seite lukrativere Betätigungsmöglichkeiten anerboten bekommen.
Und fest steht wohl auch, dass sich wohl kein Anwalt vertieft in die Materie einarbeiten kann, wenn sich ein einzelner Mandant, der auf Zahlung weniger hundert Euro auf Restzahlung verklagt wurde, an ihn wendet.
Dieser arme Kollege könnte nämlich über die Zeit der Abwicklung eines solch umfangreichen wie wirtschaftlich wenig auskömmlichen Mandats (mehrere Schriftsätze im Umfange nicht unter 40 Seiten) im übertragenen Sinne "verhungert" sein.
Womöglich ist auch eine solche Überlegung bisher aus dem Blick geraten.
Werden entsprechende anwaltliche Leistungen am Markt nicht nachgefragt, könnte es im Falle eines Falles sein, dass zu wenige Leistungsanbieter, wenn notwendig am Markt zur Verfügung stehen.
Diese Frage stellt sich für den Einzelnen jedoch erst dann, wenn er ggf. selbst auf entsprechende Leistungen zurückgreifen muss. Bisher ist das ja nicht der Fall. Mancher traut sich auch alles allein zu.
Einer vertieften Einarbeitung bedarf es jedoch dann nicht mehr, wenn bereits gefestigte Rechtsprechung der Gerichte vorliegt. Eine solche müsste indes erst einmal geschaffen werden, was wiederum entsprechende Verfahren voraussetzt.
"Wenn der Topf aber nun ein Locch hat, lieber Heinrich, was dann?"
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt