Ich häng jetzt mal meine Frage hier dran, obwohls einige Threads hier im Forum zum Bremer Urteil gibt.
Also aus Sicht derjeniger, die nicht zu den Bremer Sammelklägern gehören, ist doch eigentlich eher ein Chaos geschaffen worden, als Frieden.
Es kann gegenüber eines Energieversorgers nicht fair sein, wenn es möglich ist, das Preise aus den 60er-Jahren berechnet werden müssen, ungekehrt derjenigen, die ab Oktober 2004 in einer gasbeheizten Wohnung da das erstemal den Gashahn aufdrehen und die dann diesen Preis zahlen müssen. Zumindest diejenigen würden dann konkret auf die Festellung des billigen Preises beharren.
Müssen wir uns da nicht eher wünschen, das die SWB in Berufung geht? Und es in dem Verfahren um die Festellung des "fairen Preises"? Und wer muss dann die Prozesskosten vorstrecken?