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Autor Thema: Gaspreis-Urteil LG Bremen vom 24.05.2006  (Gelesen 10300 mal)

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Offline RR-E-ft

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Gaspreis-Urteil LG Bremen vom 24.05.2006
« am: 24. Mai 2006, 13:15:44 »
[ 8-0-1065-05  24-05-2006 ]


Landgericht Bremen
Pressestelle

Bremen, den 24.05.2006

Pressemitteilung

Landgericht Bremen erklärt Gaspreiserhöhungen des Energieversorgers swb für unwirksam

Die 8. Zivilkammer des Landgerichts Bremen hat in seinem heute verkündeten Urteil (Az. 8-0-1065/05) die von dem verklagten Energieversorger swb Vertrieb GmbH vom 01.10.2004 bis 01.01.2006 vorgenommenen Gaspreiserhöhungen für unwirksam erklärt. Die Entscheidung entfaltet allerdings nur rechtliche Wirkung unmittelbar zwischen den Klägern dieses Verfahrens und der Beklagten.

In dem vor dem Landgericht Bremen geführten Zivilverfahren verlangten die insgesamt 59 Kläger festzustellen, dass die von der Beklagten in der Zeit vom 01.10.2004 bis 01.01.2006 in vier Stufen vorgenommenen Preiserhöhungen für Erdgas von 4,01 Cent/Kilowattstunde auf 5,55 Cent/Kilowattstunde unbillig und unwirksam sind. Zur Begründung führten die Kläger aus, dass eine nachvollziehbare Rechtfertigung für die Erhöhungen nicht ersichtlich sei und insbesondere nicht auf eine angebliche Ölpreisbindung gestützt werden könne. Die Beklagte berief sich darauf, dass sie lediglich Preiserhöhungen ihrer Vorlieferanten weitergegeben habe.

Das Landgericht ist in dem genannten Urteil zu dem Ergebnis gekommen, dass die in den Verträgen mit den Klägern enthaltenen Preisanpassungsklauseln, auf die die Beklagte die Gaspreiserhöhungen stützt, wegen Verstoßes gegen das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind. Deshalb bestehe keine Rechtsgrundlage für die vorgenommenen Erhöhungen.

Zur Begründung hat das Landgericht Folgendes ausgeführt:

Nach den hier anwendbaren gesetzlichen Regelungen für Allgemeine Geschäftsbedingungen müssten die von der Beklagten verwendeten Klauseln für den Kunden klar und verständlich sein.

Bei Preisanpassungsklauseln bedeute dies, dass der Kunde den Umfang einer auf ihn zukommenden Preissteigerung bei Vertragsschluss erkennen und die Berechtigung einer vorgenommenen Erhöhung an Hand der Klausel selbst messen können müsse. Diese Voraussetzungen erfüllten die, je nach Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses auf unterschiedliche Kriterien (Lohnkosten, Heizölpreisentwicklung, vom Vorlieferanten in Ansatz gebrachte Werte) zur Preisanpassung abstellenden Klauseln der Beklagten nicht. In den Klauseln fehle es jeweils an hinreichend klaren Beschreibungen der für eine Preiserhöhung maßgeblichen Bezugsfaktoren und deren Gewichtung im Hinblick auf ihre Bedeutung für die Kalkulation des Gaspreises. Der Kunde könne ohne weitere Angaben, etwa über die Vereinbarungen der Beklagten mit ihren Vorlieferanten oder Einzelheiten der angewandten Berechnungsmethoden, allein an Hand der Preisanpassungsklauseln die Berechtigung der Erhöhung nicht nachvollziehen. Dies verstoße gegen das gesetzliche Transparenzgebot für Allgemeine Geschäftsbedingungen und führe zur Unwirksamkeit der von der Beklagten verwendeten Preisanpassungsklauseln.

Dr. Stephan Haberland
Pressestelle des Landgerichts Bremen
Domsheide 16, 281955 Bremen
Tel.: 0421 361-4236
Mobil: 0160 5786242
Fax: 0421 361-15837
E-Mail: Stephan.Haberland@Landgericht.Bremen.de





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Euphemistische Darstellung des Urteils durch die swb:

http://www.zfk.de/news/news.html#Anchor-Gaspreisurteil-23240

Die Gaspreiserhöhungen sind nach dem Urteil unwirksam ohne dass es auf die Frage der Bezugskostensteigerungen überhaupt ankam. Deshalb hat das LG Bremen die Preiserhöhungen nicht etwa unbeanstandet gelassen, sondern insgesamt und vollständig für unwirksam erklärt.

Ein vernichterendes Urteil kann es für einen Gasversorger gar nicht geben.

Das Protokoll der mündlichen Verhandlung:

http://www.verbraucherzentrale-bremen.de/download/energie/protokoll-sammelklage-landgericht.pdf

Offline DieAdmin

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Gaspreis-Urteil LG Bremen vom 24.05.2006
« Antwort #1 am: 24. Mai 2006, 13:50:41 »
Mein herzlichsten Glückwunsch an die Bremer Kämpfer  :D

Offline RR-E-ft

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Gaspreis-Urteil LG Bremen vom 24.05.2006
« Antwort #2 am: 24. Mai 2006, 14:50:39 »
Bremer Verbraucherzentrale setzt möglicherweise nach:

http://www.zeit.de/online/2006/22/gaspreis-urteil-bremen
http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=14806
http://syke.mzv.net/news/stories/bremen/?id=74456

Jetzt werden in der Gasbranche wohl Arbeitsplätze geschaffen für Vertragsjuristen, die bestens mit dem AGB- Recht vertraut sind.

"Zahlen oder Sperrung!" funktioniert bekanntlich nicht mehr.
Die Verbraucher haben deutlich dazugelernt.

Die Rechtsprechung des LG Bremen gründet auf folgendem, vom Bund der Energieverbraucher e.V.  erstrittenen Gaspreis- Urteil des Bundesgerichtshofes:

http://www.rws-verlag.de/bgh-free/volltext6/vo113719.php

Ebenso hatte jüngst nochmals das OLG Köln geurteilt:

http://www.aufrecht.de/4581.html

Dem heutigen Urteil wird deshalb zurecht bundesweite Bedeutung beigemessen:

http://www.rp-online.de/public/article/nachrichten/wirtschaft/energie/deutschland/333359


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline DieAdmin

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Gaspreis-Urteil LG Bremen vom 24.05.2006
« Antwort #3 am: 03. Juni 2006, 09:07:30 »
Ich häng jetzt mal meine Frage hier dran, obwohls einige Threads hier im Forum zum Bremer Urteil gibt.

Also aus Sicht derjeniger, die nicht zu den Bremer Sammelklägern gehören, ist doch eigentlich eher ein Chaos geschaffen worden, als Frieden.

Es kann gegenüber eines Energieversorgers nicht fair sein, wenn es möglich ist, das Preise aus den 60er-Jahren berechnet werden müssen, ungekehrt derjenigen, die ab Oktober 2004 in einer gasbeheizten Wohnung da das erstemal den Gashahn aufdrehen und die dann diesen Preis zahlen müssen. Zumindest diejenigen würden dann konkret auf die Festellung des billigen Preises beharren.

Müssen wir uns da nicht eher wünschen, das die SWB in Berufung geht? Und es in dem Verfahren um die Festellung des "fairen Preises"? Und wer muss dann die Prozesskosten vorstrecken?

Offline Fidel

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Gaspreis-Urteil LG Bremen vom 24.05.2006
« Antwort #4 am: 03. Juni 2006, 12:40:25 »
@evitel

Ich teile Ihren Fairnisgedanken durchaus. Allerdings stellt sich die Frage, ob dieser Gedanke hier angebracht ist? Die EVU haben über Jahre hinweg überproportinal hohe Gewinne zu Lasten Ihrer Kunden erwirtschaftet. Wenn sie nun hoch gepokert und verloren haben, dann ist dies vorrangig ihr Problem und benötigt unsere bedauernde Anteilnahme nicht.

Überdies haben die EVU es doch in der Hand, gesetzesgemäße Preise zu erlangen: sie müssen lediglich ihre Kalkulationen offen legen.

Gruß
Fidel

Offline DieAdmin

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Gaspreis-Urteil LG Bremen vom 24.05.2006
« Antwort #5 am: 03. Juni 2006, 20:35:24 »
@Fidel,

ich glaub ja auch nicht, dass die EVU\'s dabei verhungern werden. Ist doch ein großer Puffer da und soviel wäre es ja nicht.

Nur ein kleiner Prozentsatz der Kunden wehrt sich, und ein noch geringere Prozentsatz ist es, der dann wirklich so "alte" Preise hat. Wer bleibt schon ewig in einer Wohnung. Und bei uns sind ja auch erst in den 90er Jahren die Leitungen gelegt worden.

Wenn das jetzt so ne Klagewelle schlagen sollte, in dem die Tendenz "für den Verbraucher" ist, kommen die EVU\'s selbst drauf. Kalkulation offenlegen ;) Oder man vereinbart gleich telefonisch einen Preis, um die Mühen einer Verhandlung sich zu ersparen  :wink: Das wär doch mal was

Offline uwes

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Gaspreis-Urteil LG Bremen vom 24.05.2006
« Antwort #6 am: 07. Juni 2006, 00:21:17 »
Zitat
Evitel2004müssen wir uns da nicht eher wünschen, das die SWB in Berufung geht? Und es in dem Verfahren um die Festellung des fairen Preises? Und wer muss dann die Prozesskosten vorstrecken?

Fairness kann es nur bei funktionierendem Wettbewerb geben. Letzteren gibt es in Bremen - derzeit - nicht.

Die Satten Gewinne, die die swb jedoch jedes Jahr vermeldet, zeigen auf, dass es mit der Fairness gegenüber den Verbrauchern nicht weit her ist.

Es ist an der Zeit, auf Augenhöhe miteinander umzugehen. Die Verbraucher in Bremen sind dazu bereit. Die swb nicht. Mag sie die Folgen daraus tragen. Es werden keine gravierenden sein, da die Masse der bremischen Energieverbraucher keinerlei Neigung zeit, ihre Rechte auch wirksam durchzusetzen. So werden wohl viele weiterhin viel zu hohe Preise zahlen.
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
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Offline RR-E-ft

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Gaspreis-Urteil LG Bremen vom 24.05.2006
« Antwort #7 am: 17. April 2007, 16:57:07 »
Berufungsverhandlung am Hanseatischen OLG Bremen vertagt:


http://www.energate.de/news/88642


Tatsächlich ist der Fall des swb- Sondervertrages mit AGB- Kontrolle nicht mit dem Sachverhalt des Verfahrens vor dem BGH VIII ZR 36/06, das die Billigkeitskontrolle eines Allgemeinen Tarifpreises nach § 4 AVBGasV betrifft, vergleichbar.

Beide Fälle sind rechtlich vollkommen verschieden voneinander.

Möglicherweise wird dies erst offenbar, wenn die Urteilsbegründung im Verfahren VIII ZR 36/06 in vollständig abgesetzter Form vorliegt. Dies könnte etwa im September 2007 der Fall sein.

Bis dahin Stillstand der Rechtspflege in Bremen?

 

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