Hallo,
nach vielen gelesenen Beiträgen war ich fast soweit, gegen meine Gasrechnung vorzugehen. Nun ist mir aber aufgefallen, dass diese Rechnung eigentlich ein Gebührenbescheid ist. Gegen diesen kann ich keinen Widerspruch einlegen, sondern nur Klage beim Verwaltungsgericht einreichen.
Treffen dann Eure vorgeschlagenen Maßnahmen auch in diesem Fall zu?
Kann ich dieser Abrechnung auch ohne Klage widersprechen?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Gruß
Maic