Energiepreis-Protest > HanseWerk

Abrechnung von E.ON bekommen, wie verhalten

<< < (2/5) > >>

faun:
Hallo,
Ich habe dann meine Rechnung auf den Preis vom 1.5.2004 umgerechnet,dann durch 12 geteilt(das werde ich monatlich überweisen 82,20, gefordert 136,00) und festgestellt,das ich 419,93 Euro zu viel gezahlt habe,was mache ich damit,fordere ich diese Summe per Überweisung zurück oder wie verfahre ich damit.

Cremer:
@faun,

siehe die Antwort in Ihrem anderen Thread

faun:
Hallo,

Habe heute meine 2. Mahnung erhalten,nach dem Einspruch und meiner neuen Kostenrechnung , auf Grundlage von 2004,wie verhalte ich mich jetzt ?

Mfg

Cremer:
@faun,

wenn Sie Widerspruch gemäß Musterbrief eingelegt hatten, brauchen Sie nichts weiter zu machen.

Wenn Sie luft und zeit haben, schicken Sie dem Versorger nochmals ein schreiben, worin Sie sich nochmals auf Ihren Widerspruch beziehen und deshalb möge der Versorger auf weiteren Mahnungen und Zahlungsaufforderungen verzichten, da zur zahlung nicht fällig.

faun:
@Cremer

Habe 1. einen Wiederspruch per Einschreiben geschickt,keine antwort
        2. neuen Wiederspruch per einschreiben eingelegt,plus meiner neuen Berechnung,nach den Preisen von 2004 und meiner zukünftigen  Zahlungen.
Antwort Eon,2. Mahnung mit berechnung von 2 mal Mahngebühren und allen fälligen Kosten nach alter Berechnung.
Mfg

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln