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Abrechnung von E.ON bekommen, wie verhalten

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faun:
Hallo,
Habe heute meine Endabrechnung erhalten,der Abrechnungspreis wurde von ,Stand 1.05.05 - 3,8540 ct pro kWh auf 4,9440 ct kWh erhöht,dadurch kommt es zu einer zusätzlichen Forderung von 116 € und einer monatlichen Erhöhung von 5 €.
Zum Vergleich, der Preis zum 1.5.04 war 3,4290ct.
Was wäre der richtige Weg, um gegen diese Preiserhöhung anzugehen.
Mfg

RR-E-ft:
@faun

Man sollte sich ruhig und besonnen verhalten.

Der Richtige Weg wäre, sich erst einmal umfassend zu informieren:

Bitte: Erst lesen, dann schreiben

So widmet sich zum Beispiel das Sonderheft Nr. 1 der Energiedepesche auf 19 Druckseiten ausschließlich dieses Themas, ohne dass man es hier verkürzt darstellen könnte:

Energiedepesche Sonderheft Nr. 1 (April 2006) zu § 315 BGB


Daraus sollte deutlich werden, dass es nicht nur einen Weg gibt, sich überhaupt zur Wehr zu setzen, sondern derer gleich mehrere.

Über den örtlichen Mieterverein ist vielleicht auch der Aufsatz in der "Wohnungswirtschaft und Mietrecht", Heft 9/2005 S. 547 ff. erreichbar, welcher allerdings noch nicht die neueste Tarife- Rechtsprechung des BGH berücksichtigt.


Sie sollten sich also erst einmal umfassend informieren und dann ggf. noch offene Fragen gezielt hier ins Forum stellen.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

faun:
@RR-E-ft
Erstmal danke für die Antwort,aber meine Frage ist eigentlich zur Berechnung.
Wenn ich am 1.5.06 einen Preis von 3,8540 ct pro kWh hatte, müßte ich diesen doch mit dem Verbrauch von zb. 25.092,61 multiplizieren,habe dann die Gesamtkosten,ohne Erhöhung und dann kann dies in dem Wiederspruch angeben und die Differenz per Überweisung einfordern.Diese beträgt dann 319,82 zu viel gezahlt.

RR-E-ft:
@faun

Die Frage ist doch, ob man nicht auch die Preise insgesamt als unbillig rügt und hiernach eine ganz andere Preisbasis etwa August 2004 nimmt, den danach zu zahlenden Betrag ausrechnet und nur diesen unter Vorbahelt zahlt und selbstredend auch die zukünftigen Abschlagszahlungen darauf einstellt.

Nach dem ersten Beitrag hätte schon niemand sagen können, wie die Berechnung erfolgen sollte....

Eine Gleichung mit vielen unbekannten.

Eine Rückforderung wird man in jedem Falle wohl selbst gerichtlich geltend machen müssen.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

faun:
Dann werde ich das mal umrechnen,dieses dann E.ON mitteilen und Wiederspruch einlegen.Abwarten was dann kommt.

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