Der Versorger soll nun auch gegen das Land Hessen klagen, obschon die Großhandelspreise nun drastisch gesunken sind:
http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=14768Die Grundsatzfrage muss wohl lauten, ob ein Stromversorger Kosten auf die Kundschaft weiterwälzen darf, die ggf. aus einer verfehlten Beschaffungspolitik resultieren, mithin ein klassisches unternehmerisches Risiko darstellen.
Der Bäckermeister, der seine Rohstoffe zu teuer einkauft, kann bei wirksamen Wettbewerb deshalb auch keine Preiserhöhung für seine Produkte am Markt durchsetzen.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt