Die Meldung:
http://www.energate.de/news/83921Der EU ist zuzustimmen, da die Infrastruktur so preisgünstig wie möglich zur Verfügung gestellt werden muss, mithin Kostendeckung bei effizienter Kostenstruktur.
Ein Benchmarking hingegen befördert immer eine Regulierungsplattform der Lobbyverbände und mithin preistreiberische Tendenzen. Verglichen werden nämlich nur die Entgelte, welche ausnahmslos von Monopolisten verlangt werden. Netze ind natürliche Monopole.
Aus selben Grunde wurde auch die Marktüblichkeit als Vergleichskriterium abgelehnt für eine Billigkeitskontrolle. Schon der methodische Ansatz versagt zur Feststellung überhöhter Entgelte.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt