@joebi,
ist ja schon wieder mal was neues hier im Forum :idea:
Habe ich noch nicht gehört, zeugt aber m.E. von der Hilfslosigkeit des großen Globelplayer RWE.
Oder ist es eine Schikane? :oops:
Sofern die RWE die Abschläge nicht anders verbucht haben, z.B. die ersten Abschläge des Abrechugszeitraumes in 2005 mit Forderungen aus dem davorliegenden Zeitraum, liegt die Beweispflicht nicht bei Ihnen. Teilen Sie lediglich mit, wann die Überweisungen waren und wann die jeweiligen Wertstellungen waren.