Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: RWE Rhein Ruhr verlangt Kontoauszüge  (Gelesen 4839 mal)

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Offline joebi

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RWE Rhein Ruhr verlangt Kontoauszüge
« am: 22. Mai 2006, 17:53:10 »
Hallo Forum.
Mitte Mai 2006 erhielt ich die Jahresrechnung über den Bezug von Erdgas,Wasser und Strom.Bei der Überprüfung stellte ich fest,das nicht alle von mir überwiesenen monatlichen Abschläge  berücksichtigt worden waren.Deshalb lehnte ich die Zahlung der Restforderung bis zur Vorlage einer korrigierten Rechnung ab. Daraufhin verlangte RWE von mir die Überlassung von Kontoauszügen.Nach Rücksprache mit meiner Bank kann eine solche Forderung nicht verlangt werden weil die Eintragungen auf dem Kontoauszug mit den Unterlagen des Empfängers indentisch sind.Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht, mit welchem Ergebnis?
Wie ist die Meinung der Fachleute in diesem Forum?
Freundliche Grüsse
joebi

Offline Cremer

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RWE Rhein Ruhr verlangt Kontoauszüge
« Antwort #1 am: 22. Mai 2006, 17:59:55 »
@joebi,

ist ja schon wieder mal was neues hier im Forum :idea:

Habe ich noch nicht gehört, zeugt aber m.E. von der Hilfslosigkeit des großen Globelplayer  RWE.

Oder ist es eine Schikane? :oops:

Sofern die RWE  die Abschläge nicht anders verbucht haben, z.B. die ersten Abschläge des Abrechugszeitraumes in 2005 mit Forderungen aus dem davorliegenden Zeitraum, liegt die Beweispflicht nicht bei Ihnen. Teilen Sie lediglich mit, wann die Überweisungen waren und wann die jeweiligen Wertstellungen waren.
MFG
Gerd Cremer
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RWE Rhein Ruhr verlangt Kontoauszüge
« Antwort #2 am: 22. Mai 2006, 18:34:59 »
@joebi

Energiepolitik?

Für die Erfüllung einer Forderung (Zahlung) trägt grundsätzlich der Schuldner (Kunde) die Beweislast.

Manche sind mit ihrem Jurastudium ggf. noch nicht so weit fortgeschritten.
Möglicherweise liegt aber mein Studium auch schon zu lange zurück und heute werden da ganz andere Inhalte vermittelt.

Es ist selten ein Jurist vom Himmel gefallen....



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
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Offline Cremer

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RWE Rhein Ruhr verlangt Kontoauszüge
« Antwort #3 am: 22. Mai 2006, 19:15:03 »
@Fricke,

es kann aber nicht sein, dass der Versorger die Kontoauszüge "schwarz auf weiß" verlangen kann.

Ich meine also hier die Originalauszüge mit allen anderen Daten, insbesondere des Kontostandes.

Da muss man auch ggf. mit Kopien d. Auszüge mit Schwärzen der aderen Angaben, insbesondere der Haben/Sollstände arbeiten können bzw. die Bank gibt eine etsprechende Bestätigung.
MFG
Gerd Cremer
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RWE Rhein Ruhr verlangt Kontoauszüge
« Antwort #4 am: 22. Mai 2006, 19:19:02 »
@Cremer

Vielleicht aber "blau auf grün" oder "rot auf gelb":

Man übersendet selbstredend nur eine Kopie des Kontoauszuges, auf dem alles andere geschwärzt wird.

Nur eben die entsprechenden Abbuchungen/ Überweisungen von dem Konto des Kunden sollten schon ersichtlich sein...

Kontoauszüge im Original wird wohl schon niemand verlangt haben.

Zudem handelt es sich dabei nicht um Urkunden.

Man kann sich auch Kontoauszüge mehrfach ausdruckken lassen.
Was ist dann noch das "Original"?

Man kann sich auch entsprechende Bestätigungen von der Bank geben lassen.

Verlangen kan man grundsätzlich alles, ob man jedoch einen Anspruch darauf hat, steht auf einem anderen Blatt. So können die Kunden die Offenlegung der Preiskalkulation verlangen, ohne einen Anspruch darauf zu haben....

Nur muss eben der Kunde - wie auch immer - die bereits geleisteten Zahlungen nachweisen.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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