Pünktlich kam die GVG-Jahresabrechnung mit gesalzener Gaspreiserhöhung (rechnet doch mal die echten Prozent der Erhöhung nach, in Cent klingt das immer so niedlich wenig!). Mit meiner Gegenrechnung ohne die 2-stellige Erhöhung entstand ein Guthaben, das die GVG wohl nicht erstattet ;-), aber da ich die Abschläge monatlich per Dauerauftrag zahle, habe ich die Möglichkeit, das Guthaben mit den zukünftigen Abschlägen zu verrechnen. So einfach kann es gehen!