[ 6-O-3611-01 11-05-2006 ]
Die Pressemeldung der VZ Sachsen:
http://www.vzs.de/UNIQ114778873216606/link226202A.htmlhttp://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=1159875Ein ähnliches Urteil des LG Bremen wird für den 19.05.2006 erwartet:
http://www.radiobremen.de/magazin/umwelt/energie/gaspreis/Auf unwirksame Preisanpassungsklauseln können keine Preiserhöhungen gestützt werden.
Kunden, denen aufgrund unwirksamer Klauseln gleichwohl die Preise erhöht wurden, können deshalb zuviel geleistete Zahlungen gem. § 812 BGB aus ungerechtfertigter Bereicherung zurück verlangen.
Selbstredend brauchen diese Kunden für die Zukunft gar nicht erst weitere unrechtmäßig erhöhte Preise zahlen.
Einen entsprechenden Ansatz verfolgt nun auch die VZ NRW, welche in den Verträgen der RWE Westfalen Weser Ems keine wirksamen Preisanpassungsklauseln vorgefunden haben will und deshalb die seit 2003 vorgenommenen Gaspreiserhöhungen für unwirksam hält.
Auf die "Billigkeit" der Erhöhungen kommt es in solchen Fällen gar nicht erst an.
Entgegen der Auffassung der DREWAG- Sprecherin kommt es nach der Rechtsprechung auf ein etwa eingeräumtes Sonderkündigungsrecht im Falle von Preiserhöhungen dabei überhaupt nicht an:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=3090Siehe auch die Meldung unter
www.energate.de (Energie-News):
Verbraucherzentrale Sachsen gegen Drewag erfolgreich
Dresden (energate) - Das Landgericht Dresden hat die Gaspreisklauseln der Drewag (Stadtwerke Dresden GmbH) für ungültig erklärt... 16.05.2006 - 17:25Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt