Hallo Experten,
muss demnächst meine Gegenrechnung für den Gasverbrauch erstellen, und habe dazu eine Frage.
Mein erster Widerspruch war von 9/05 gegen Erhöhung zum 1.10., mit dem seinerzeit hier empfohlenen Musterschreiben. Ich habe darin geschrieben: "Zahlungen erfolgen künftig nur auf die Hauptforderung zu den alten Preisen, zzgl. 2% beim Arbeitspreis. Ich rüge auch diese als unbillig ....."
In 1/06 habe ich auf die zum 1.1.06 erneute Erhöhung der RWE-Weser-Ems mit dem gleichen alten Musterschreiben geantwortet, da ich aber inzwischen gelesen hatte, die 2% seien nicht nötig, und zudem die RWE ja schon zum 1.1.05 um fast 10% erhöht hatte, lautete mein Satz nun:
"Zahlungen erfolgen künftig nur auf die Hauptforderung zu den alten Preisen vom 1.1.05. Ich rüge auch diese als unbillig ....."
Wie stelle ich nun die Gegenrechnung auf? Die Preise vom 1.1.05, incl. der damaligen Preiserhöhung habe ich ja akzeptiert. Aber kann ich jetzt einfach diese Preise einsetzen, oder muss ich den Zeitraum von 9/05 bis 12/05 mit diesen Preisen zzgl. 2% rechnen, und danach mit diesen Preisen? Oder kann ich bei meiner Gegenrechnung einfach den gesamten Verbrauch seit letzter Rechnung zu Preisen von 1.1.05 abrechnen?