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Autor Thema: Gegenrechnung bei 2 unterschiedlichen Widersprüchen  (Gelesen 5251 mal)

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Offline harvey

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Gegenrechnung bei 2 unterschiedlichen Widersprüchen
« am: 15. Mai 2006, 18:57:36 »
Hallo Experten,
muss demnächst meine Gegenrechnung für den Gasverbrauch erstellen, und habe dazu eine Frage.
Mein erster Widerspruch war von 9/05 gegen Erhöhung zum 1.10., mit dem seinerzeit hier empfohlenen Musterschreiben. Ich habe darin geschrieben: "Zahlungen erfolgen künftig nur auf die Hauptforderung zu den alten Preisen, zzgl. 2% beim Arbeitspreis. Ich rüge auch diese als unbillig ....."

In 1/06 habe ich auf die zum 1.1.06 erneute Erhöhung der RWE-Weser-Ems mit dem gleichen alten Musterschreiben geantwortet, da ich aber inzwischen gelesen hatte, die 2% seien nicht nötig, und zudem die RWE ja schon zum 1.1.05 um fast 10% erhöht hatte, lautete mein Satz nun:
 
 "Zahlungen erfolgen künftig nur auf die Hauptforderung zu den alten Preisen vom 1.1.05. Ich rüge auch diese als unbillig ....."

Wie stelle ich nun die Gegenrechnung auf? Die Preise vom 1.1.05, incl. der damaligen Preiserhöhung habe ich ja akzeptiert. Aber kann ich jetzt einfach diese Preise einsetzen, oder muss ich den Zeitraum von 9/05 bis 12/05 mit diesen Preisen zzgl. 2% rechnen, und danach mit diesen Preisen? Oder kann ich bei meiner Gegenrechnung einfach den gesamten Verbrauch seit letzter Rechnung zu Preisen von 1.1.05 abrechnen?

Offline Christian Guhl

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Gegenrechnung bei 2 unterschiedlichen Widersprüchen
« Antwort #1 am: 15. Mai 2006, 20:05:00 »
@harvey
Warum 01.01.05? Der magische Termin ist 09/2004. Ich würde nochmal einen Widerspruch einlegen, in dem ich allen Preiserhöhungen seit diesem Termin (01.01.05/01.10.05/01.01.06 und event.weitere)nochmals widerspreche und nur den Preis von Sept.2004 (ohne 2% !) anerkenne.
Dem Versorger ist es sowieso egal, welchen Preis Sie aktzeptieren.
Er besteht auf dem von ihm einseitig festgesetzten.

Offline harvey

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Gegenrechnung bei 2 unterschiedlichen Widersprüchen
« Antwort #2 am: 15. Mai 2006, 20:21:53 »
>Warum 01.01.05? Der magische Termin ist 09/2004. Ich würde nochmal einen Widerspruch einlegen, in dem ich allen Preiserhöhungen seit diesem Termin (01.01.05/01.10.05/01.01.06 und event.weitere

Ist das noch durchführbar? Ich habe ja die Endabrechnung 2005 ohne Widerspruch akzeptiert, und die war zu den Preisen von 1/05 ausgeführt.

Offline Christian Guhl

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Gegenrechnung bei 2 unterschiedlichen Widersprüchen
« Antwort #3 am: 15. Mai 2006, 22:42:56 »
Die Endabrechnung 2005 ist natürlich gelaufen.Aber die Abrechnung 2006
kann man auf die Preise 9/04 kürzen.

 

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