Energiepreis-Protest > EVM Koblenz

Antwort auf 2. Wiederspruch gegen Preiserhöhnung EVM Koblenz

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Arno:
vielen Dank Herr Fricke und Herr Cremer,
das hilft mir schon enorm weiter.

Ich werde dann mal versuchen hier die von Euch angeführten threads zu suchen.

A.

RR-E-ft:
@Arno

Verweisen Sie den Versorger doch auf die Urteile des LG Mannheim vom 16.08.2004, des LG Heilbronn vom 19.01.2006 und die Beschlüsse  

AG Neuwied vom 08.11.2005
LG Düsseldorf vom 04.01.2006,
LG Bonn vom 31.01.2006,
LG Hannover vom 31.01.2006,
LG Oldenburg vom 15.02.2006,
AG Delmenhorst vom 04.04.2006
LG Hamburg vom 05.04.2006

sowie die eindeutige Anmerkung von Markert zum Urteil des LG Karlsruhe in RdE 2006, 137.

( http://www.handelsblatt.com/pshb?fn=tt&sfn=go&id=1186576 )



Selbstredend bleibt es dem Versorger unbenommen, einer absoluten Mindermeinung zu folgen, nur muss man diese nicht als das non plus ultra darstellen.

Dies gilt umsomehr, als in der Branche längstens bekannt ist, dass gegen dieses Urteil Revision zum BGH eingelegt wurde:

http://www.zfk.de/news/news_06feb.html#Anchor-Billigkeitskontrolle-47857
http://www.zfk.de/news/news_06feb.html#Anchor-LG-47857

Diese Meldung wird wohl auch die EVM erreicht haben.




Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

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