Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Ermässigte Stromsteuer  (Gelesen 4064 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Ermässigte Stromsteuer
« am: 14. Mai 2006, 10:53:32 »
@Fricke,

Die SW KH haben einem Mitglied unserer BIFEP den am 31.10.2000 abgeschlossene Sondervertrag für Wärmespeicherstrom zum 31.12.2006 ohne Agabe von Gründen gekündigt.

Das Mitglied hatte sowohl für den Allgemeinen Tarif als auch für den Sondertarif Widerspruch gemäß § 315 eingelegt.

Für den Strombezug der Nachtspeicherheizung bieten die SW dem Mitglied einen neuen Sondervertrag ab dem 1.1.2007 an.

Dies ist eine sogenannte, "Individualpreisvereinbarung".

Der Kwh-Preis beträgt gemäß "Preisblatt zum Stromlieferungsvertrag für Wärmespeicher 1.1.2006" derzeit 8,12 C/kwh, inkl. 1,23 C/kwh ermäßigte Stromsteuer, Belastungen aus dem Gesetz für EEG von 0,643 C/kwh und KWKG von 0,341C/kwh.

Der neue Preis beträgt nach der Individualvereinbarung 11,98 C/kwh.

Auf dem alten Preisblatt steht: Die Steuervergünstigung für diese Nachtspeicherheizungen läuft am 31.12.2006 aus, d.h. danach gilt auch für diese Anlagen der Regelsteuersatz.

Herr Fricke folgende Fragen:

1. Stimmt es, dass die Steuerbegünstigung ausläuft? Die ermäßigte Stromsteuer beträgt zur Zeit laut Agabe der SW KH 1,23 C/kwh.

2. Soll man dieses Angebot ablehnen, da bereits gegen den ursprünglichen Vertrag Widerspruch eingelegt wurde? (siehe Sonderheft Energiedepesche, Punkt V, Seite 11, zweitletzter Satz)
Der neue Vertrag unterläge wohlgemerkt sodann nur noch den allgemeinen Vertragsbedingungen in welchen unter Punkt 3 quartalsmäßige Preisanpassungen stattfinden können.  
                                                   
3. Ablehnen weil die Kündigung ohne Angabe von Gründen erfolgte und man sich im Widerspruch befindet?

4. Ist dieses frühe eue Vertragsbegehren gesetzlich vereinbar?


Es liegt ferner Widerspruch vor, nach dem o.g. Preisblatt zum 1.1.2006 beträgt der Zuschlag EEG 0,641 C/kwh, nach den Allg. Vertragsbedingungen, Stand 1.2006, nur 0,593 C/kwh.
Wie kommt so etwas zu stande? Haben die SW sich geirrt.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz