http://www.gaspreise-runter-owl.de/Presse/20060513_wv.htmWahrscheinlich wird als Begründung gebracht werden, man habe den Strom an der EEX in einer Hochpreisphase gekauft.
Dafür kann aber keiner etwas. Unternehmerische Fehleinschätzungen hat auch in anderen Branchen das Management auszubaden. Die Folgen solcher können
im Wettbewerb bekanntlich nicht über höhere Preise ausgeglichen werden.
Ein Bäcker, dessen Geselle in Abwesenheit die notwendigen Rohstoffe zu teuer eingekauft hat, kann zwar versuchen, die daraus hergestellten Schrippen deutlich teurer zu verkaufen, wird damit jedoch keinen Erfolg haben, wenn er von Wettbewerbern umzingelt ist.
Allein ein solches Ansinnen würde nur ein großes Gelächter auslösen.
In der - in diesen Zeiten zu oft - bemühten Stimmung in Fussballstadien, würde die Kundschaft nur abwinken:
"
Ihr könnt nach Hause geh´n !! Ihr könnt nach Hause geh´n !!"
Sollte etwa eine gravierende unternehmerische Fehleinschätzung die Ursache sein für "notwendige" Preiserhöhungen?
Niemand sonst kam ersichtlich auf eine solche Idee. Nur E.ON Mitte wollte ab 01.07.2006 gleich ca. 15 Prozent auf einmal. Aber eben auch dies nur ein Filialbetrieb einer großen Kettte.
Der Strom lässt sich ja auch zu einem vernünftigen kostenbasierten Preis von den konzerneigenen Stromerzeugungsgesellschaften beziehen.
Wenn diese Gesellschaften den Strom teuer an der Börse verscherbeln und die Regionalversorger kaufen ihn dort zu Preisen, die mit den Grenzkosten der Erzeugung (Wettbewerbspreis bei vollkommenem Wettbewerb auch an der Börse) nichts mehr zu tun haben, so hat auch dies mit möglichst preisgünstiger Versorgung nichts zu tun.
Vision/ Mission
OneE.ON muss auch bedeuten, dass alle Teil eines Ganzen sind und E.ON insgesamt den Verbrauchern eine möglichst preisgünstige Versorgung schuldet.
Es kann sich also kein einzelner Teil des Ganzen (Filialbetrieb) darauf berufen, er sei von einem anderen Teil des selben "überteuert" worden, wie das Reichsgericht es nannte.
Diese Preispolitik erscheint angesichts sinkender NNE und Großhandelspreise an der EEX und steigender Konzerngewinne (2005 über 70 Prozent gegenüber dem Vorjahr) nicht nchvollziehbar.
E.ON ist gem. §§ 1, 2 EnWG zu einer
möglichst preisgüntigen Elektrizitätsversorgung zu
verbraucherfereundlichen Bedingungen im Interesse der Allgemeinheit verpflichtet.
Von den Interessen der Aktionäre ist im gesamten Energiewirtschaftsgesetz demgegenüber kein Wort die Rede.
Man mag noch einmal durchblättern.
Ca. 30 Prozent des Stroms erzeugt der Konzern wohl in Kernkraftwerken zu Grenzkosten deutlich unter 2 Cent/ kWh. Zudem hat man entsprechend einer eigenen Strategie das Angebot künstlich verknappt, in dem viele Kraftwerkskapazitäten in die sog. Kaltreserve verschoben wurden.
Von der internationalen Preisentwicklung könne man sich indes angeblich nicht abkoppeln.
Dabei ist man noch nicht einmal richtig angekoppelt. Sonst hätten wir in Deutschland wohl mehr billigen Strom aus dem Ausland. Grund für den mangelnden Austausch sollen zu geringe Kuppelkapazitäten an der Grenze sein, die vom Oligopol kontrolliert werden.
Schließlich kann man entsprechend den gemeinsamen Werten des Unternehmens den Kunden auch gleich ehrlich sagen, was man mit den Preisen noch vorhat.
Dann können die Verbraucher sich schneller darauf einstellen und der neuen Situation anpassen, sich umorientieren.
Alles neu macht der Mai.
Auch beim Management.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt