Gesunkene Netzentgelte sind an alle Kunden weiterzugeben:
http://www.agfw.de/fileadmin/dokumente/rec/Aufsatz_Saecker_RdE_2006_65ff.pdf (Seite 66)
Es ist Sache der Stadtwerke und Regionalversorger vertraglich sicherzustellen, dass sie an etwa sinkenden Netzentgelten der VNG- ONTRAS
vollständig partizipieren.
M. E. wäre dafür eine Aufspaltung der bisherigen All- Inclusive- Verträge in einen Netznutzungsvertrag und einen reinen Erdgaslieferungsvertrag notwendig.
Gesunkene Netzentgelte finden sich dann als solche im Netznutzungsvertrag wieder, gesunkene Beschaffungskosten für Erdgas im reinen Erdgaslieferungsvertrag.
Notwendig ist also ggf. eine Aufspaltung der Verträge.
Möglicherweise könnte sogar eine entsprechende Aufspaltung der Endverbraucherverträge erst zur notwendigen Preistransparenz führen.
Warum eigentlich nicht?
Selbst Hauhaltskunden haben einen eigenen gesonderten Anspruch auf Netznutzung zu den Entgelten nach GasNEV.
Wer danach fragt, dürfte seinen Versorger damit auf die Palme treiben. Möglicherweise wird man aufgefordert, die notwendige EDV selbst mitzubringen.