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Autor Thema: Erdgas verbrauchen, Fernwärme bezahlen ???  (Gelesen 7462 mal)

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Offline RobinH

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Erdgas verbrauchen, Fernwärme bezahlen ???
« am: 10. Mai 2006, 12:52:45 »
Guten Tag aus Bremen,

hier im Haus (City, 8 Parteien) ist etwas seltsames passiert. Seit 20 Jahren wird hier mit einer Erdgasanlage (Keller) geheizt. Nun haben alle Mieter im Haus einen Brief bekommen, daß der Vermieter die Heizanlage mit allem drum und dran an die Stadtwerke Bremen (swb) abgegeben hat. Fortan werden wir angeblich von denen mit der teuren Fernwärme beheizt.
Wir haben mal im Keller geguckt und überraschend festgestellt, daß es kein Fernwärmerohr dort gibt, sondern weiter die alte Erdgasanlage läuft.
Als wir dieses der Stadtwerke und dem Mieterbund vortrugen wurde uns erklärt, daß das seine Richtigkeit hätte. Wir werden zwar weiterhin mit dem gleichen Erdgas beheizt, aber rein rechtlich sei das nun zur Fernwärme geworden, weil die Beheizung durch einen Drittanbieter (Stadtwerke) erfolgt. (Fernwärmegesetz)
Kann das denn richtig sein ? Das wir das gleiche Gas nun viel teurer bezahlen müssen. Erdgas heizen und Fernwärme bezahlen müssen, daß klingt als sollten wir ausgetrickst werden. Die Frau vom Mieterbund war da leider wenig hilfreich und sagte uns nur, da könnten wir nichts machen.
Ist dem so ?

Grüsse

« Letzte Änderung: 11. Januar 2013, 08:22:34 von Evitel2004 »

Offline RR-E-ft

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Erdgas verbrauchen, Fernwärme bezahlen ???
« Antwort #1 am: 10. Mai 2006, 13:09:53 »
@RobinH

Es gibt für Mieter missliche Rechtsprechung zum sog. Wärme- Contracting, welches Vermieter in Zukunft noch weiter verleiten wird, die Heizungsanlagen auszugliedern.

Vgl. etwa BGH, Urt. v. 20.07.2005 - VIII ZR 371/04

unter www.bundesgerichtshof.de

Die ganze Problematik läuft unter dem Stichwort "Wärmecontracting" / Outsourcing.


Ein kurzer Beitrag zur BGH- Rechtsprechung  mit vielen weiteren Hinweisen findet sich bei Schmid, WuM 2005, S. 553.

Ganz so einfach ist die Sache für den Vermieter auch wieder nicht, ohne dass ich es hier detailiert darstellen könnte.




Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline RobinH

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Erdgas verbrauchen, Fernwärme bezahlen ???
« Antwort #2 am: 12. Mai 2006, 03:24:47 »
Sehr geehrter Herr Fricke,

beim Kurzschliessen mit meinen Nachbarn stellten wir fest, daß einige Mietverträge hier im Haus das Wärmecontracting erlauben, andere Verträge dieses aber nicht erwähnen. Diese Mieter werden dem Wärmecontracting wohl erfolgreich widersprechen können.
Ist es denn erlaubt, daß innerhalb eines Mietshauses (8 Parteien) die einen weiterhin das Erdgas aus der im Keller stehenden Erdgasheizung bezahlen und die anderen das gleiche Gas als teure Fernwärme.

Einmal finde ich das rechtlich seltsam. Denn wenn ich das richtig verstanden habe kann das Wärmecontracting nur angewendet werden, wenn die Heizung den Stadtwerken gehört oder ihnen verpachtet ist. Bei den einen Mietern, die Glück hatten, verbleibt die Anlage weiter im Besitz des Vermieters und bei den Pechvögeln ist die Anlage zur selben Zeit in Besitz der Stadtwerke. Die Anlage kann doch nicht gleichzeitig 2 Besitzer haben, oder doch ?
Zudem stellt sich bei mir der moralische Aspekt der unangemessenen Ungleichbehandlung innerhalb eines Hauses. Kann man da nicht auf Gleichstellung plädieren ?

Vielen Dank

« Letzte Änderung: 11. Januar 2013, 08:23:05 von Evitel2004 »

Offline RR-E-ft

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Erdgas verbrauchen, Fernwärme bezahlen ???
« Antwort #3 am: 12. Mai 2006, 11:07:36 »
@RobinH

Unabhängig von der Frage der Berechtigung des Vermieters zur Umstellung im laufenden Mietvertrag besteht das Problem des Wirtschaftlichkeitsgebots, vgl. hierzu etwa Eisenschmid, WuM 3/2006.

Das Thema ist sehr komplex und sollte deshalb mit einem Mietrechtsexperten besprochen werden.

Nutzen Sie entsprechende Beratungsangebote vor Ort.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Cremer

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Erdgas verbrauchen, Fernwärme bezahlen ???
« Antwort #4 am: 12. Mai 2006, 11:20:31 »
@RobinH,

da wird maßgeblich Ihr Vermieter gefordert sein.

Dieser dürfte diesen schlamassel eingebockt haben.

Es wäre schon möglich unterschiedliche Abrechnungsverfahren anzuwenden.

Die Erfassung erfolgt ja irgendwie gemeinsam/gleichartig z.B. Wärmemessfühler an den Heizkörpern und Wärmemengenzähler für Warmwasser.

Empfehle.
Sie sollten sich als Mieter mal gemeinsam gegenseitig informieren und um Klarheit bitten
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline RR-E-ft

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Erdgas verbrauchen, Fernwärme bezahlen ???
« Antwort #5 am: 12. Mai 2006, 11:46:27 »
@Cremer

Wenn keine Mietrechtsexperten zum Kreis der Mieter gehören, ist es müßig, sich gegenseitig zu informieren.

Ebenso müßig ist es, um Klarheit zu bitten.

Der Vermieter wird in jedem Falle "objektiv" darüber informieren, dass alles seine gute Ordnung hat, ein Schlamassel, den irgendwer eingebrockt habe, sei nirgends ersichtlich.

Notwendig ist eine qualifizierte Beratung durch einen Spezialisten.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline RR-E-ft

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