Folgender Fall:
Meine Mutter hat von ihrem Stromversorger die Aufforderung bekommen, innerhalb von 14 Tagen Stromrechnungen aus den Jahren 1999-2006 in Höhe von fast 7.000 € zu bezahlen.
Zuerst dachte ich an ein Missverständnis, aber bei Durchsicht ihrer Unterlagen stellte sich heraus, dass seit 1999 keine Stromrechnungen mehr gekommen sind und auch keine Abbuchung mehr erfolgte. Da meine Mutter aber jährlich die vom Energieversorger zugeschickten Ablesekarten ausgefüllt hatte, war für sie alles in Ordnung. Sie hat nicht gemerkt, dass eine entsprechende Rechnung / Abbuchung nicht erfolgte (1998 ist mein Vater verstorben, der sich bis dahin um die finanziellen Angelegenheiten gekümmert hatte).
Selbstverständlich trägt meine Mutter dahingehend Schuld, dass sie ihre Kontoauszüge nicht kontrolliert hat. Ich finde aber, dass der Energieversorger eine erhebliche Mitschuld trägt, da er regelmäßig anhand der Ablesekarten über den Stromverbrauch informiert wurde.
Meine Frage ist nun, ob die Ansprüche aus 1999 bis 2002 verwirkt sind? Eine Verjährung kommt wohl nicht in Betracht, da diese laut Auskunft des Energieversorgers erst mit Rechnungsstellung beginnt. Insofern kann sich der Stromversorger beliebig Zeit lassen mit der Rechnungsstellung?
Für einen Tipp, was ich tun kann, wäre ich sehr dankbar!
Thomas