http://www.faz.net/s/Rub560251485DC24AF181BBEF83E12CA16E/Doc~E76EC0229ADD24802A80BC8D632E92FBF~ATpl~Ecommon~Scontent.htmlAnmerkung:
Die Binnennachfrage ist relativ konstant, nämlich nach VDEW- Angaben nur um ca. ein Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen.
Der Marktpreis kann nur entsprechend steigen, wenn sich das Angebot entsprechend verknappt. Dafür trüge das bestehende Oligopol (ca. 90 Prozent der Stromerzeugungskapazitäten) die Verantwortung.
Die Stromerzeugungskosten in Kernkraftwerken, Wasserkarftwerken und in Braunkohlekraftwerken, die mit Braunkohle aus konzerneigenen Tagebauen befeuert werden, können nicht dramatisch gestiegen sein.
Sind die Börsenpreise schneller gestiegen als die Stromerzeugungskosten, trüge auch dafür das Oligopol die Verantwortung.
Die konzerneigenen Stromerzeuger verkaufen den konzerneigenen Stromhändlern und erst recht allen anderen den Strom wohl zu teuer.
In vollkommenem Wettbewerb entsprächen die Preise den Grenzkosten der Erzeugung.
Die Gewinner sind immer die gleichen, ebenso die Verlierer.
Die Preisaufsichtsbehörden müssen prüfen, ob die erteilten Tarifgenehmigungen zu widerrufen sind.
Verbraucher sollten darauf drängen.
Nur wenn sich viele Verbraucher mit entsprechenden Anliegen an die Behörden wenden, entsteht dort ein entsprechender Druck zum Handeln.
Verbraucher sollten sich deshalb auch an alle Landtagsfraktionen wenden, damit diese auf einen Wiederruf bereits erteilter Genehmigungen hinwirken.
Wenn die Versorger die Strompreise schon nicht senken wollen, dann müssen es eben die Kunden Rechnungen kürzen, wozu sie nach den Ausführungen auch des Bundeswirtschaftsministeriums klar berechtigt sind, um eine gerichtliche Klärung gem. § 315 BGB zu erreichen.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt