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Autor Thema: Strommasten auf dem eigenen Grundstück  (Gelesen 11434 mal)

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Anonymous

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Strommasten auf dem eigenen Grundstück
« am: 30. August 2004, 15:22:49 »
Hallo liebes Forum,

bei mir in Meck-Pomm habe ich auf meinem Grundstück folgende Situation: es stehen leider zwei große Strommasten auf meinem Grundstück, über die sowohl mein Haus als auch das meines Nachbarn mit Strom versorgt werden.
Da ich gern einen Carport und einen Schwimmteich bauen möchte und diese sich dann teilweise direkt unter der Leitung befinden würden, habe ich bei der WEMAG um Verlegung zumindest eines der Masten gebeten. Als Antwort bekam ich, daß ich nicht nur keinen Entschädigundsanspruch für die jahrelange Zurverfügungstellung meines Grundstückes für die Stromversorgung hätte, sondern daß ich dann ggf. auch die Kosten für die Neuverlegung der Hausanschlüsse inkl. Überlängenzuschläge zu zahlen hätte. (Das Kostenangebot liegt bei zusammen ca. 6.000 €)
Hat jemand von Ihnen Erfahrungen mit einer deratigen Situation und/oder kann mir Hinweise auf entsprechende Gesetze oder Rechtsprechung geben?
Ich bin für jeden Hinweis dankbar. :evil:  :evil:

Anonymous

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Strommasten auf dem eigenen Grundstück
« Antwort #1 am: 03. September 2004, 07:52:42 »
Tach

Zitat von: \"Thommy200\"
Hallo liebes Forum,

bei mir in Meck-Pomm habe ich auf meinem Grundstück folgende Situation: es stehen leider zwei große Strommasten auf meinem Grundstück, über die sowohl mein Haus als auch das meines Nachbarn mit Strom versorgt werden.
Da ich gern einen Carport und einen Schwimmteich bauen möchte und diese sich dann teilweise direkt unter der Leitung befinden würden, habe ich bei der WEMAG um Verlegung zumindest eines der Masten gebeten. Als Antwort bekam ich, daß ich nicht nur keinen Entschädigundsanspruch für die jahrelange Zurverfügungstellung meines Grundstückes für die Stromversorgung hätte, sondern daß ich dann ggf. auch die Kosten für die Neuverlegung der Hausanschlüsse inkl. Überlängenzuschläge zu zahlen hätte. (Das Kostenangebot liegt bei zusammen ca. 6.000 €)
Hat jemand von Ihnen Erfahrungen mit einer deratigen Situation und/oder kann mir Hinweise auf entsprechende Gesetze oder Rechtsprechung geben?
Ich bin für jeden Hinweis dankbar. :evil:  :evil:




dann wird der Carport halt 6000 Euro teurer :-)

MfG

Anonymous

  • Gast
Strommasten auf dem eigenen Grundstück
« Antwort #2 am: 11. Oktober 2004, 20:52:58 »
Hallo Tommy!

Meine erste Frage an den Energieversorger wäre ob die Installation einer Hausanschlußsäule möglich ist. Oder auch eine Zähleranschlußsäule. Sie haben den Vorteil des kurzen Weges vom Öffentlichen Netz bis zur Grundstücksgrenze. Dort wäre dann die Übergabestelle. Die Steigleitung kann man ja selber verlegen. Das ist auch viel günstiger. Wenn der Nachbar über ihren Anschluß versorgt wird, kann man ihm auch mit einer Frist von drei Monaten Kündigen. Vielleicht beteiligt er sich ja an den Kosten einer doppelten Hausanschlußsäule. Firma Geyer bietet solche Sachen an.

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Strommasten auf dem eigenen Grundstück
« Antwort #3 am: 12. Oktober 2004, 19:03:00 »
Auch in Meck-Pom gilt laut Einigungsvertrag die Energieverordnung der DDR von 1988 noch bis 2010 fort. In dieser und in den Durchführungsbestimmungen zu dieser ist alles zu Altanlagen der örtlichen Versorgung geregelt. Insoweit hätte wohl die WEMAG recht.


Bei Anlagen der überörtlichen Versorgung (MS- und HS- Ltg.) kann auch nach § 9 GBBerG eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit kraft Gesetzes für die WEMAG entstanden sein. Danach gelten die Bestimmungen des BGB zu Dienstbarkeiten.


Für nach dem 03.10.1990 neu errichtete Anlagen der örtlichen Versorgung gilt bei Tarifkunden § 8 AVBEltV. Dort ist die unentgeltliche Grundstücksmitbenutzung für das EVU geregelt wie auch die Kostenregelung in Umverlegungsfällen.

Es ist also für die Beantwortung notwendig, den Sachverhalt genauer zu kennen. Bei Beratungsbedarf auf diesem Gebiet steht meine Kanzlei gern zur Verfügung.

 

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