Hallo liebes Forum,
bei mir in Meck-Pomm habe ich auf meinem Grundstück folgende Situation: es stehen leider zwei große Strommasten auf meinem Grundstück, über die sowohl mein Haus als auch das meines Nachbarn mit Strom versorgt werden.
Da ich gern einen Carport und einen Schwimmteich bauen möchte und diese sich dann teilweise direkt unter der Leitung befinden würden, habe ich bei der WEMAG um Verlegung zumindest eines der Masten gebeten. Als Antwort bekam ich, daß ich nicht nur keinen Entschädigundsanspruch für die jahrelange Zurverfügungstellung meines Grundstückes für die Stromversorgung hätte, sondern daß ich dann ggf. auch die Kosten für die Neuverlegung der Hausanschlüsse inkl. Überlängenzuschläge zu zahlen hätte. (Das Kostenangebot liegt bei zusammen ca. 6.000 €)
Hat jemand von Ihnen Erfahrungen mit einer deratigen Situation und/oder kann mir Hinweise auf entsprechende Gesetze oder Rechtsprechung geben?
Ich bin für jeden Hinweis dankbar. :evil: :evil: