Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Gasanstalt Kaiserslautern  (Gelesen 31747 mal)

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Offline RR-E-ft

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Offline FM

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Gasanstalt Kaiserslautern
« Antwort #1 am: 26. Mai 2006, 08:20:06 »
Moin an alle Nachbarn,

schubse mal Kaiserslautern hoch und frage bei der Gelegenheit nach, ob es mittlerweile in KL eine IG gibt.
Falls ja, bitte melden.
Falls nein und es besteht Interesse, bitte auch melden, da es aus dem Raum Kaiserslautern Gründungswillige gibt.


Gruß FM

Offline waigl

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Gasanstalt Kaiserslautern
« Antwort #2 am: 03. Juni 2006, 08:52:28 »
Hallo,
zur Gründung einer IG in Kaiserslautern suche ich dringend Mitstreiter!
Bitte meldet Euch unter gerddilg@web.de.
Gruß Waigl

Offline waigl

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Gasanstalt Kaiserslautern
« Antwort #3 am: 03. Oktober 2006, 15:20:59 »
Zur Gründung einer IG in Kaiserslautern gg. die überhöhten Energiepreise ist am 12.10.2006 um 17.30 Uhr ein Treffen geplant.
Interessenten melden sich bitte unter gerddilg@web.de.
Dort gibt es auch weitere Infos zum Ort des Treffens.

Offline FM

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Gasanstalt Kaiserslautern
« Antwort #4 am: 03. Oktober 2006, 16:20:16 »
Hallo,

komme an dem Tag aus Düsseldorf, wenn ich es rechtzeitig schaffe, würde ich in KL Station machen.

Bitte Adresse des Veranstaltungsortes in KL mitteilen.

Danke
Gruß
Monika

Offline Muesli

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Gasanstalt Kaiserslautern
« Antwort #5 am: 12. November 2006, 21:01:52 »
Die Website der Bürgerinitiative ist übrigens inzwischen unter http://www.fairgas-kl.nurruk.com/ verfügbar.

Offline FM

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Gasanstalt Kaiserslautern
« Antwort #6 am: 14. November 2006, 00:40:28 »
Herzlichen Glückwunsch....

war heute schon auf Euren Seiten ..... weiter soooooooo

Nachbarschaftlicher Gruß
FM

Offline skorpio

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Gasanstalt Kaiserslautern
« Antwort #7 am: 23. April 2007, 19:27:53 »
Hallo,

hat jemand, der in der Vergangheit den Preiserhöhungen der Gasanstalt  widersprochen hat,
schon Erfahrungen mit der Umstellung der Sondervertäge?

Ich bin etwas unsicher, was zu tun ist. Die Bürgerinitiative fairgas-kl empfiehlt, die neuen Verträge unter Einschränkungen anzunehmen
http://www.fairgas-kl.nurruk.com/index.php?option=com_content&task=view&id=66&Itemid=23

Die Verbraucherzentrale Thüringen vertritt dagegen die Meinung, neue Verträge seien unnötig
http://www.vzth.de/presse.php?id=383

Was habt ihr gemacht & wie hat die GA reagiert?

Danke & Gruß, R.D.

Offline Cremer

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Gasanstalt Kaiserslautern
« Antwort #8 am: 23. April 2007, 21:15:00 »
@skorpio,

ich würde empfehlen nicht zu unterschreiben.

Man ist nicht verpflichtet einen neuen Vertrag anzunehemen.

Ich denn der alte vorschriftsmäßig gekündigt worden?
MFG
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Offline skorpio

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Gasanstalt Kaiserslautern
« Antwort #9 am: 23. April 2007, 23:11:39 »
Hi,

der alte Vertrag wurde nicht gekündigt. Es ist exakt das Schreiben, was auch Fireman im anderen Thread unter
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=5063&postdays=0&postorder=asc&start=15
beschrieben hat.

Mein erster Gedanke ist auch, den besthenden Vertrag nicht durch Abschluss eines neuen aufzulösen. Ich wundere mich nur über die Haltung der Bürgerinitiative fairgas-kl.

Welchen Vorteil bringt mir denn ein Vertrag auf Basis der GasGVV gegenüber einem nach AVBGasV? Das scheint ja der Aufhänger für den Vertragswechsel zu sein.

Gruß, R.D.

Offline Cremer

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Gasanstalt Kaiserslautern
« Antwort #10 am: 24. April 2007, 07:25:15 »
@skorpio,

Bitte mal genau auch mögliche Ergänzende Bedingungen genau lesen, ob sich nicht doch etwas geändert hat.

Ist etwas z.B. ausgesagt über die Referenzperioden?

Da hatte sich bei den SW KH eine Umstellung von 6/3/3 auf 6/1/3 ergeben.
MFG
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Offline skorpio

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« Antwort #11 am: 24. April 2007, 09:35:44 »
@Cremer,

ich habe die alten und neuen ergänzenden Bedingungen mal verglichen. In beiden ist die Referenzperiode nicht erwähnt. In den neuen weist die Gasanstalt auf ihr Recht zur Preisanpassung gemäß § 5 Abs. 2 GasGVV hin. Sonst ist mir nichts besonders aufgefallen - die Texte sind in weiten Teilen identisch.

Könnte ich denn irgendwelche Nachteile haben, wenn ich den neuen Vertrag nicht annehme?

Gruß, R.D.

Offline Cremer

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Gasanstalt Kaiserslautern
« Antwort #12 am: 24. April 2007, 12:58:58 »
@skorpio,

so aus der Ferne, ohne die Verträge gesehen zu haben, kann ich das nicht beurteilen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Bubi

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Gasanstalt Kaiserslautern
« Antwort #13 am: 25. November 2007, 18:32:08 »
Einen schönen guten Abend,
war schon lange nicht mehr hier - die Gasanstalt hatte auch lange Ruhe gegeben. Doch damit ist es mal wieder vorbei. Erhielt einen Brief mit fogendem Wortlaut:

\"Sehr geehrter Herr ..., Sie haben auf Grundlage von § 315 BGB Widerspruch gegen unsere Preiserhöhungen erhoben. Diesen Widerspruch hatten wir bis zur endgültigen Klärung durch den BGH - ohne Anerkennung einer entsprechenden Rechtsposition - akzeptiert. Mit Urteil vom 13.06.2007 (AZ.: VIII ZR 36/06) hat der BGH über diesen Sachverhalt nun höchstrichterlich entschieden u. der Öffentlichkeit das rteil vor wenigen Wochen auch in schriftl. Form zugänglich gemacht. Darin stellt der BGH fest, dass ein Energieversorgungsunternehmen den Anforderungen des § 315 BGB bei einer Preiserhöhung dann entspricht, wenn es den Kunden gegenüber nachweist, dass mit der Preiserhöhung lediglich die gestiegenen Bezugskosten weitergegeben werden. Dieser Nachweis wurde für uns durch mehrere unabhängige Wirtschaftsprüfer festgestellt. Wir bitten Sie daher, das Urteil des letztinstanzlichen Gerichtes (BGH) zu akzeptieren u. die einbehaltenen Rückstände in Höhe von ... bis spätestens zum ... zu überweisen. Des Weiteren bitten wir Sie, künftige Abschlagszahlungen vollständig u. fristgerecht zu begleichen.\"

In meinen Widerspruchsschreiben schrieb ich - Dank den Vorschlägen der hiesigen Forenteilnehmer - stets wie folgt:
Ich berufe mich insoweit auf § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB. Dies gilt in gleicher Weise für künftig mitgeteilte (erneut erhöhte) Preise, sowie auf die Preishöhe an sich.
Soweit ich das recht verstehe, was zu dem besagten Urteilsspruch hier im Forum geschrieben wurde, hatte der Kläger doch nur die Preiserhöhung, nicht aber die Preishöhe an sich, als unbillig gerügt und ist damit gescheitert.
Stimmt das so ? ?(
In welcher Form soll ich auf diesen Brief reagieren?
Ist diese Formulierung ausreichend?

\"Ich möchte nochmals ganz deutlich zum Ausdruck bringen, dass ich nicht nur Ihre Preiserhöhungen an und für sich, sondern die erhöhten Preise in ihrer Gesamtheit als unbillig im Sinne des § 315 BGB rüge.\"

Schon jetzt vielen Dank für Eure Unterstützung und noch einen schönen Sonntagabend wünscht
Bubi

Offline userD0009

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Gasanstalt Kaiserslautern
« Antwort #14 am: 25. November 2007, 18:47:47 »
@Bubi

Sind Sie Tarifkunde oder Sondervertragskunde?

Sollten Sie sich mit dieser Frage noch nicht beschäftigt haben, dann finden Sie im Forum viele Hinweise dazu.

Nachdem feststeht welchen Vertrag Sie mit der Gasanstalt Kaiserslautern abgeschlossen haben, entscheidet sich die weitere Vorgehensweise unter Beachtung des bisherigen Vorgehens.

Grüße
belkin

 

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