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Autor Thema: 23.000 Euro Strom Netzanschlussgebühr  (Gelesen 9199 mal)

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Offline Gewerbekunde

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23.000 Euro Strom Netzanschlussgebühr
« am: 02. Mai 2006, 22:00:58 »
Wir errichten in einem großen voll erschlossenen Gewerbegebiet ein neues Firmengebäude mit einer Anschlussleistung von 80 KW. Für den Neuanschluss unseres Gewerbegebäudes verlangt EON Bayern 220 Euro pro KW (17600 Euro) Baukostenzuschuss und ca. 5400 Euro für den Hausanschluss.  cry

Können wir vor dem Anschluss die offenlegung der Kalkulation für den Baukostenzuschuss fordern?

Ist es denn wirklich zulässig, dass der Hausanschluss pauschal abgerechnet wird und nicht nach den tatsächlich entstandenen Kosten?

Wie sollen wir uns verhalten?
Ich bin für jeden guten Tipp dankbar![/b]

Offline Cremer

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23.000 Euro Strom Netzanschlussgebühr
« Antwort #1 am: 03. Mai 2006, 07:34:47 »
@Gewerbekunde

zu unterscheiden ist hier ein Baukostentzuschluß für die Vorhaltung des Niederspannungnetzes etc. als auch die Kosten für den Hausanschluß von der Straße bis zum Übergabekasten (Nicht Zählerschrank) des EVU.

siehe hier

http://www.gesetze-im-internet.de/avbeltv/__10.html

und hier

http://www.gesetze-im-internet.de/avbeltv/__10.html

Danach kann das EVU einen leistungsbezogenen Baukostenzuschluß als auch einen Zuschuß/Gesamtkosten für die Erstellung des Hausanschlusses verlangen.

Wie hoch allerdings diese Kosten belaufen werden, sind örtlich abhängig.
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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23.000 Euro Strom Netzanschlussgebühr
« Antwort #2 am: 03. Mai 2006, 09:46:52 »
HAK und BKZ sind  nach den tatsächlich enstehenden Kosten abzurechnen.

Für HAK ergibt sich dies aus § 10 Abs. 5  AVBEltV. Eine Pauschalisierung ist zugelassen, muss jedoch der Billigkeit entsprechen.

Für BKZ gilt eine ganz besondere Berechnungsvorschrift nach § 9 Abs. 1 und 2 AVBEltV:

http://www.gesetze-im-internet.de/avbeltv/__9.html

Der BKZ in Höhe von 220 EUR/ kW erscheint zu hoch.

In Thüringen lagen in 2004 BKZ in einem Gewerbegebiet bei 26 EUR/ kW.

Derzeit wurden für eine Erweiterung des selben Anschlusses 110 EUR/ kW aufgerufen, was als nicht nachvollziebar zurückgewiesen wurde, weil es keine Veränderungen am Netzbereich und somit an den Kosten geben konnte.

Die offensichtliche zwischenzeitliche Verteuerung ein und desselben Netzbereiches in kurzer Frist, quasi eine "Vergoldung" des selben ist nicht nachvollziehbar. Schließlich wurde zur Erhöhung der Versorgungssicherheit kein paralleles Netz errichtet.  

Hierzu gibt es umfassende Kommetierung und Rechtsprechung, so auch des BGH.

Insbesondere findet die Billigkeitskontrolle gem. § 315 BGB statt, wenn man sich diese vorbehält, sich also nicht auf die geforderten Preise einigt.

Der BGH bestätigte in jüngsten Urteilen in 2005, dass bei Anschlusskosten und BKZ auch ohne besondere Berechnungsvorschrift das Kostendeckungsprinzip zu beachten ist:

http://www.rws-verlag.de/BGH-FREE/volltext6/vo114098.php


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
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Offline Gewerbekunde

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23.000 Euro Strom Netzanschlussgebühr
« Antwort #3 am: 03. Mai 2006, 12:46:25 »
Im AVBEltV §9 steht

Das Elektrizitätsunternehmen ist berechtigt, von den Anschlußnehmern einen angemessenen Baukostenzuschuß zu verlangen.

1. Wie können wir prüfen ob es sich um einen angemessenen Betrag handelt? Ein Betrag von über 17.000 Euro erscheint mir nun doch ein wenig hoch.

2. Können wir Auskunft zur Kalkulation verlangen und so lange diese nicht gewährt wird den Betrag einfach nicht bezahlen?

3. Sind Rückerstattungen über den Strompreis üblich?

4. Können wir die Stadtwerke München zum Anschluss auffordern. Siehe § 17 / 18 EnWG

(das wäre in diesem Fall zumutbar, da deren Versorgungsgebiet angrenzt und Wasser und Gas ohnedies von denen geliefert wird).

Vielen Dank für Eure Hilfe

Offline RR-E-ft

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23.000 Euro Strom Netzanschlussgebühr
« Antwort #4 am: 03. Mai 2006, 13:51:33 »
@Gewerbekunde


Erwarten Sie an dieser Stelle bitte keine umfassende Expertise.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Cremer

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23.000 Euro Strom Netzanschlussgebühr
« Antwort #5 am: 03. Mai 2006, 13:59:22 »
@Gewerbekunde,

Sie müßten mal mit dem Versorger Tacheles reden, d.h. in einem offenen, nicht von Emotionen belasteten, wertfreien Gespräch finden. Diese Kosten müßten irgendwo beim Versorger kalkulatorisch festgehalten sein.

Rückerstattungen gibt es nicht

Die SWM werden sich da nicht einmischen, die Erschließung, also Netzerstellung ist fein säuberlich zwischen den Wettbewerbern abgegrenzt.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Rolf100

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23.000 Euro Strom Netzanschlussgebühr
« Antwort #6 am: 08. August 2006, 18:39:18 »
Zitat von: \"RR-E-ft\"
http://www.rws-verlag.de/BGH-FREE/volltext6/vo114098.php

Guten Tag,

wäre dieses Urteil denn auch auf meinen Fall ( Hausanschluss-Baukostenzuschuss ) anzuwenden ?

Wenn ich mir das ja so durchlese, dann bin ich mit dem BKZ bei einem 8 Familienhaus noch gut bedient, Oder ?

Freu mich über jede Antwort

Offline Cremer

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23.000 Euro Strom Netzanschlussgebühr
« Antwort #7 am: 08. August 2006, 21:47:58 »
@Rolf100,

wir können Ihnen nicht folgen
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Offline Rolf100

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23.000 Euro Strom Netzanschlussgebühr
« Antwort #8 am: 08. August 2006, 21:56:24 »
Zitat von: \"Cremer\"
wir können Ihnen nicht folgen


Also in dem Urteil steht wie folgt:

4. Der Baukostenzuschuss beträgt

- für bis zu zwei Wohneinheiten oder vergleichbare Wirtschaftseinheiten auf einem anschließbaren Grundstück DM 2.800 zzgl. gesetzl. Mwst. in der jeweils geltenden Höhe (z. Z. 7 %);

- für jede weitere Wohneinheit oder vergleichbare Wirtschaftseinheit auf einem anschließbaren Grundstück DM 1.400 zzgl. gesetzl. Mwst. in der jeweils geltenden Höhe (z. Z. 7 %).

So wenn ich das mal über den Daumen in Euro umrechne, und dann auf meinen Fall ( 8 Familienhaus ) hochrechne, wäre ich bei einem BKZ von ca. 5600 €

Oder werfe ich hier etwas durcheinander ?

Soory für meine vieleicht etwas dumme Fragestellung, aber mit Energie und dem ganzen drum herumhatte ich bis heute noch nie etwas am Hut.

Beste Grüße

Rolf100

 

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