Energiepreis-Protest > Stadtwerke Neubukow

Woran erkennt man ,ob ein Preis billig oder unbillig ist ?

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Christian Guhl:
@stadt/versorger
Wieso gehen Sie davon aus, daß es zu einem Prozeß kommen wird ?
Sie haben keinen Grund zu klagen und Ihr Versorger wird sich hüten vor Gericht zu gehen. Es reicht, wenn Sie die Unbilligkeit einwenden.Dazu brauchen Sie kein Gericht. Die Drohung mit "Durchsetzung unserer Forderung" ist Schnee von gestern. Einfach abwarten, es wird nicht viel passieren.
Ein Gespräch mit dem Versorger können Sie sich schenken.Die Billigkeit der Preise kann man nicht in einer gemütlichen Kaffeerunde erläutern.Man will Sie doch nur zur Rücknahme Ihres Widerspruchs und Zahlung der geforderten Preise überreden.Sie werden da geschulten Mitarbeitern gegenübersitzen (wahrscheinlich auch noch in Überzahl) und bei dem Gespräch "kein Bein an Erde bekommen".

Stadt/Versorger:
Habe soeben Post vom Anwalt der Stadtwerke erhalten.

Frage vorweg : was bedeutet Annahmeverzug ?

Ansonsten gebe ich nachfolgend das Schreiben auszugsweise wieder:

Dem Schreiben meiner Mandantin vom 10,4,06 ist nicht zu entnehmen,dass
diese der Auffassung sein könnte,sie habe Ihnen die Billigkeit nachzuweisen.Insoweit nehmen Sie-erneut-eine Fehlinterpretation vor.
Meine Mandantin hat Ihnen zu keinem Zeitpunkt eine weitere Auskunft verweigert.Ich möchte Sie an dieser Stelle nachdrücklich ersuchen,die Schriftstücke meiner Mandantin so zur Kenntnis zu nehmen,wie Sie geschrieben sind.Meine Mandantin hat Ihnen ausdrücklich angeboten,sich mit Ihnen zu treffen und Ihnen weitere Erläuterungen zur Verfügung zu stellen.
Dieses Angebot haben Sie leider nicht angenommen. Sie befinden sich allenfalls in Annahmeverzug.Eine Weigerung meiner Mandantin kann man hieraus nicht ersehen.

(Anm. man hatte mir ein Gespräch angeboten,mit dem Hinweis ich könne die Kalkulation ohne Hilfe sowieso nicht verstehen. Meine Bitte um konkrete schriftliche Nachweise wurde strikt abgelehnt)

Die Kalkulation von Fernwärmeentgelten ist für Laien,wie Sie,nicht nachzuvollziehen.Meine Mandantin ist sicherlich nicht verpflichtet,in allgemein verständlicher Form eine Kalkulation darzulegen.Eine solche Forderung ist auch von keinem Gericht aufgestellt worden.Vielmehr haben alle Gerichte,die rechtsirrig davon ausgehen,der Versorger habe die Billigkeit seiner Tarife darzulegen,sich sachverständiger Hilfe bedient.
Im übrigen wäre allenfalls die Preiserhöhung nachzuweisen,nicht der gesamte,vertraglich vereinbarte Preis.( Anm. Vertrag ist lediglich durch ABVF durch Wärmeentnahme aus dem Netz und leider nachträglichem Anschluss und Benutzerzwang entstanden)  
Im übrigen wäre allenfalls die Preiserhöhung nachzuweisen,nicht der gesamte,vertraglich vereinbarte Preis.
Soweit Sie der Auffassung sind,die Festlegung des billigen Preises bzw. Tarifes werde alle Fernwärmekunden Sicherheit bringen,irren Sie leider.Eine derartige gerichtliche Festlegung erfolgt nur zwischen den Parteien des jeweiligen Rechtsstreites ,nicht allgemeinverbindlich.
Ich fordere Sie hiermit letztmalig auf,die Abschläge pünktlich und vollständig zu zahlen. Allenfalls wird leider eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeintlich.
(Anm. ich zahle natürlich die Abschläge pünktlich-allerdings in gekürzter Form,wie ich dieses dem Versorger auch mitgeteilt habe)


M.Harms

RR-E-ft:
@Stadt/ Versorger

Aufpassen, dass der Versorger keine Verhandlungssituation schafft:

Versorgeranwälte zu § 315 BGB

Wenn die Gegenseite der Auffassung ist, man könne als Laie die Kalkulationsunterlagen nicht ohne Erläuterung verstehen, mag dies zutreffend sein.

Es führt indes nicht dazu, dass man sich auf die Erläuterung des anderen verlassen muss.

Immerhin gibt es Sachverstand, den man sich am Dienstleistungsmarkt einkaufen kann.

Mithin beteht die Möglichkeit, erteilte Unterlagen durch einen Sachverständigen prüfen zu lassen.

Darauf kommt es Ihnen wohl gerade an und deshalb müssen Sie durch die Überlassung von nachvollziehbaren und prüffähigen Unterlagen auch in die Lage dazu versetzt werden.

Anders geht es nun einmal nicht.

Cremer:
@Stadt/Versorger,

Achtung bei den Antworten.

Sonst werden Sie argumentativ durch den Anwalt in einer Ecke getrieben, bzw. geben eine Äußerung von sich, die gegen Sie dann unvermittelt durch den Rechtanwalt des Versorgers verwendet wird.

Er versucht einen "argumentativen Hebelansatz" für eine Klage zu finden, die Sie dann mit Sicherheit verlieren werden.

Stadt/Versorger:
Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Wo finde ich die entsprechenden Sachverständigen für eine Prüfung der Kalkulationsunterlagen ? Rechtanwälte  ?,entsprechende Ingenieurbüros ?,

mfg

M.Harms

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