Heute habe ich Antwort auf mein Schreiben vom Anwalt der Stadtwerke erhalten.
Er führt aus,daß ich bereits Unterlagen von den Stadtwerken erhalten habe aus denen die Billigkeit der Preiserhöhungen eindeutig hervorgeht. Richtig ist,daß ich Planungsunterlagen der Stadtwerke erhalten habe,aus denen aber für mich eindeutig nicht die Preiserhöhungen nachvollziehbar sind.
Man hatte mir auch angeboten,in einem persönlichen Gespräch weitere Unterlagen zu erläutern . Ich habe damals zur Vorbereitung auf dieses Gespräch gebeten,mir noch weitere Unterlagen zuzusenden.(was mir auch eindeutig zugesichert war) Meine Fragen waren wohl zu konkret,weshalb damals die Antwort kam,daß man nichts weiter zusenden werde. Somit gab es auch kein erläuterndes Gespräch.
Der Anwalt schreibt : Meine Mandantin steht selbstverständlich zu Ihrem Angebot,Ihnen ggf in einem persönlichen Gespräch weitere Unterlagen zu erläutern,auch wenn dieses nicht erforderlich ist........... Ohne eine entsprechende Erläuterung sind Sie nicht in der Lage diese nachzuvollziehen.
Ansonsten möge ich ich klagen,wenn ich meine,daß die Preiserhöhung unbillig sei.
"Meine Mandantin hat die Preise wirksam erhöht und wird Ihnen gegenüber ggf. auch die darauf beruhenden Rechnungen selbstverständlich durchsetzen.Im Übrigen sollten Sie zur Kenntnis nehmen,dass die Rechtssprechung der Instanzgerichte zu Preiserhöhungen von Energieversorgungsunternehmen nicht einheitlich sind und die von ihnen zitierte Rechtsprechung daher nicht einschlägig ist"
(meine zitierten Rechtsprechungen bezogen sich auf § 315 BGB)
"Ich setze Ihnen hiermit eine Frist bis zum 20,6,06,um uns gegenüber zu verbindlich zu bestätigen;dass Sie zukünftig die Abschläge in der geforderten Höhe bezahlen werden.Vorsorglich weise ich auch darauf hin,
dass meine Mandantin ohnehin gem. § 25 AVBFernmärmeV berechtigt ist,in ihrem Ermessen stehende Abschlagszahlungen zu fordern"
Zum letzen Satz : Habe gestern die gekürzten Abschläge überwiesen und meinen Versorger auch meine Berechnung dazu mitgeteilt.
Ich gehe also davon aus,daß es in nächster Zeit zu einem Gerichtsverfahren kommen wird.Ob nun von mir , oder von meinem Versorger aus.
Allerdings bin ich mir noch nicht ganz im Klaren,ob es taktisch klug ist, auf das Angebot des Versorgers zu einem persönlichen Gespräch einzugehen.
Nehme ich sein Angebot an und es kommt trotzdem zu einem Prozess,wird man sich dann wohlmöglich darauf berufen,man hätte mir die Billigkeit schon ausreichend erläutert und ich wäre nur nicht in der Lage gewesen auch alles zu verstehen(oder es nicht verstehen zu wollen)
Wenn ich das Angebot nicht annehme,wird es sicherlich so ausgelegt werden,daß ich mich von vornherein einer Erläuterung der Billigkeit widersetzt habe und es nur daran liegt, das es zu einem Prozess kommen musste.
Diesen "schwarzen Peter" möchte ich mir im Hinblick auf den zu erwartenden Prozess natürlich nicht unterschieben lassen.
Hat jemand einen Tipp zu dem Problem ?
mfg
M.Harms