Energiepreis-Protest > GVW - Gasversorgung Westerwald

Gasversorgung Westerwald

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wulfus:
... senkt erneut Preise zum 1. Mai!
Siehe unter www.erdgas-ww.de/ --> Aktuelles --> "Ab 01. Mai einfachere Tarife - niedrigere Preise"
Na bitte, geht doch - trotz steigender Ölpreise!? - trotz gestiegener Beschaffungskosten!? - trotz sonstiger  "märchenhafter" Begründungen!
Mal sehen, wie/ob es im Herbst so weitergeht.

Rainer67:
Verfasst am: 03.05.2007 09:04    Titel: aktuelle Vertragsänderung GV Westerwald zum 01.05.2007  

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Hallo,
Habe gestern wie sicher viele andere auch Post von der GVW bzgl. der Vertragsänderung erhalten.
Hat sich jemand die Paragraphen und das Kleingedruckte näher angeschaut ?
Was, wenn man den Vertrag eigentlich nicht unterzeichnet und zurück sendet ?

Werde mir das Schreiben noch mal näher anschauen und wenn überhaupt, dann nur mit einem Verweis zu meinem Einspruch bzgl. der Unbilligkeit einreichen.
Die Frage ist nur wie man den Verweis am besten platziert.

Hierzu ein interessanter Link ins Forum: http://www.energieverbraucher.de/index.php?itid=2021&content_news_detail=5726&back_cont_id=4043

Cremer:
@Rainer67,

siehe hier

laut H. Fricke:

Nach dem Urteil des BGH vom 28.03.2007 - VIII ZR 144/06 sollte man tunlichst nichts an den Versorger zurück schicken, sondern alles wie bisher laufen lassen

Bär1968:
Hallo,

bin auch Kunde der Gasversorgung Westerwald und habe wohl den gleichen Brief bekommen.
Die Verlockung durch günstigere Grundpreise ist schon verlockend, doch was passiert mit einer Zustimmung. Werden dann alle Einsprüche und Preiskürzungen hinfällig?
Was ist mit BGB §315?
Habe folgenden Text im Vertrag entdeckt:
" Dem Kunden steht im Falle einer Preisänderung das Recht zu, den
  Vertrag entsprechend der Frist des §20 Abs.1 GasGVV außerordendlich
  auf das Datum des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen."
Nach meinem Empfinden, entwerden Preis akzeptieren oder anderen Versorger finden. Nichts mehr mit Einspruck gem. BGB§315, oder?

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Shocked
Also ich werde nichts Unterschreiben und erstmal abwarten und Infos sammeln.
Über weitere Infos würde ich mich freuen.

Gruß
Bär1968

wulfus:
Auch mir wurde der umfangreiche Packen Papier zu einem "neuen Erdgasliefervertrag" in´s Haus geschickt.
Schon das Anschreiben, übrigens eine Kopie, nicht original unterschrieben, läßt schon Argwohn aufkommen
mit dieser irreführenden Aussage:
 
"Wir sind gesetzlich verpflichtet, unsere Verträge an die neue Verordnung anzupassen.
Wir bieten Ihnen deshalb zeitgleich mit unserer Preissenkung am 01. Mai 2007 an,
einen neuen Erdgasliefervertag (Sonderprodukt Erdgas) mit uns abzuschließen."

Ist das zutreffend? ... gesetzlich verpflichtet?
Und wieso nennt mein Gasversorger jetzt sein bisheriges Hauptprodukt "Sonderprodukt Erdgas"?

Weil man nun offensichtlich zwischen "Allgemeine Preise" (für eine Grundversorgung) und "Sonderpreise"
(für Sonderverträge mit 12 Monaten Vertragslaufzeiten) unterscheidet und
damit letztlich gutgläubige Kunden längerfristig binden, sowie lästige Gaspreiswidersprüchler
einfangen bzw. aushebeln will.
Na gut, man macht uns ja nur ein Angebot; muß ich ja nicht annehmen, oder?
In dem neuen "Erdgasliefervertrag" stehen dann solche Sätze wie:

"Es wird darauf hingewiesen, daß die GVW in entsprechender Anwendung des §5 Abs.2 GasGVV
zu Preisänderungen sowie zu Änderungen der ergänzenden Bedingungen berechtigt ist..."

und

"Dem Kunden steht im Fall einer Preisänderung das Recht zu,
den Vertrag ... außerordentlich auf das Datum des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen."

Das sind ja großartige, besonders den Vertragspartner beruhigende "Rechte"?

Wir sollten Cremer´s Rat befolgen;
und ... lest den von Rainer67 zitierten Link (Seite 2021) gut durch!

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