Hallo zusammen,
nachdem ich meine Jahresrechnung erhalten habe, habe ich meine eigene "Rechnung" aufgemacht und sie meinem Versorger mitgeteilt. Danach ergab sich eine "kleine" Nachzahlung die ich termingerecht überwiesen habe. Desweiteren habe ich dem Versorger mitgeteilt, dass ich die von ihm neu festgesetzten Abschlagsbeträge auch in Zukunft nicht akzeptiere und meine selbst ermittelten Abschlagsbeträge genannt, die ich in Zukunft termingerecht zahlen werde. Natürlich habe ich in diesem Schreiben auch nochmals betont, dass ich meinen Widerspruch gemäß § 315 BGB (Preiserhöhungen + Gaspreis insgesamt) in vollem Umfang aufrecht erhalte.
Heute bekomme ich Post mit sinngemäß folgendem Inhalt:
-mein Widerspruch wird auch weiterhin nicht anerkannt.
-man beruft sich erneut auf Bundes- und Landeskartellamt, die ja schließlich alles prüfen würden. (Dazu habe ich in der Vergangenheit bereits ausführlich Stellung genommen)
-man verweist auf ein mir im letzten Jahr zugesandtes Testat einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. (auch hierzu hatte ich seinerzeit ausführlich Stellung genommen.
-man besteht auf die Zahlung der bisherigen Forderung und auch auf die zukünftige Zahlung der festgesetzen Abschläge.
-abschließend teilt man mir mit, dass die gesamte Gaswirtschaft interessiert ein für März 2007 angekündigtes Grunsatzurteil des BGH zum Thema Billigkeit erwarte. Angeblich soll hier entschieden werden, dass Unternehmen die nachweislich nur die Bezugskostensteigerung an ihre Kunden weitergeben, dies auch tun dürfen.
Sollte so entschieden werden, geht mein EVU davon aus, dass sie dann die ausstehenden Forderungen einklagen können.
Zwei Fragen drängen sich mir auf:
1. Was wird da im März 2007 vor dem BGH tatsächlich verhandelt ?
2. Sollte es wirklich um die Weitergabe der Bezugskostensteigerung gehen, ist doch noch lange nicht die Billigkeit des Gaspreises meines EVU nachgewiesen. Oder?
Vielen Dank für jede Antwort
Grüße vom Niederrhein
Hamster