Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: E.ON Bayern  (Gelesen 9026 mal)

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
E.ON Bayern
« am: 26. April 2006, 12:50:44 »
Die E.ON- Filiale möchte um 40 Prozent günstigere Sozialtarife anbieten und beweist damit, dass dieser schon lange bestehenden Forderung entsprochen werden kann:

http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=14426

Nicht nur andere E.ON- Regionalversorger sollten sich daran ein Beispiel nehmen.

http://www.eon-bayern.com/frameset_german/press/press_press-release/pm_neu/press_detail_neu.php?press_id=29203


Der Geschäftsbericht 2005 ist online verfügbar:

http://www.eon-bayern.com/ressources/downloads/pdf_geschaeftsbericht_2005.pdf

Wer solche Ergebnisverbesserungen verzeichnen kann, ist auch nicht auf Preiserhöhungen angewiesen und kann Sozialtarife anbieten.

E.ON Bayern bezieht den Strom nicht auf weltweiten Energiemärkten. Der Strom kommt vorrangig aus konzerneigenen Kern- und Wasserkraftwerken, bei denen sich die Erzeugungskosten nicht erhöht haben.

Kraftwerksgas hat sich verteuert, macht jedoch nur einen Teil der Erzeugungskosten aus. Gasbefeuerte GuD- Karftwerke haben wohl eine Entlastung bei der Mineralölsteuer in Millionenhöhe erfahren.

Aus Seite 50 des aktuellen Geschäftsberichtes geht übrigends hervor, dass E.ON nicht nur eine gemeinsame Vision haben, sondern auch eine gemeinsame Mission verfolgen soll....  

Worum es geht:

http://www.eon.com/de/downloads/EON_GB_2005_D_BriefAktionaere_060309.pdf

Anders als beim Marketing geht es nicht um regionale Verwurzelung, die Glaubwürdigkeit der Preisgestaltung, sondern um Renditen und weltweites Wachstum, hin zur Weltmarktführerschaft. Dafür ziehen alle an einem Strang.




Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
E.ON Bayern
« Antwort #1 am: 26. Juni 2006, 13:55:21 »

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
E.ON Bayern
« Antwort #2 am: 17. August 2006, 12:47:08 »
Quelle: www.strom-magazin.de (Professionals)


BESCHEID ZU NETZNUTZUNGSENTGELT STEHT AUS

17.08.2006, 11:47 Uhr

Plus zehn Prozent: E.ON Bayern erhöht Gaspreise

Wie der Energiekonzern E.ON Bayern mitteilt, wird das Unternehmen seine Preise für Erdgas um etwa zehn Prozent zum 1. Oktober erhöhen. Als Grund werden gestiegene Beschaffungskosten angegeben. Da der Erdgaspreis an den Ölpreis gekoppelt ist, wirkten sich dortige Preisentwicklungen auch auf den Gasmarkt aus.

...
Links zur News
http://www.eon-bayern.com/


Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
E.ON Bayern
« Antwort #6 am: 15. Mai 2007, 15:15:47 »

Offline oberpfälzer

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 9
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
E.ON Bayern
« Antwort #7 am: 02. August 2007, 10:29:20 »
Hallo zusammen,

e.ON Bayern versendet derzeit Schreiben an die Unbilligkeitseinwänder mit Bezug auf das jüngste BGH-Urteil vom 13.7.2007. e.ON führt darin aus, daß das Urteil ein Grundsatzurteil ist (grins) und Rechtssicherheit liefert (nochmals grins).

Zitat:
\"Das Urtei klärt:
Die Weitergabe gestiegener Einkaufspreise an Kunden entspricht der Billigkeit im Sinne des §315 BGB. Der BGH betont, dass der Gesamtpreis nicht gerichtlich prüfbar ist, und deshalb eine Offenlegung der Gesamtkalkulation nicht gefordert werden kann.\"

Dann legen Sie noch ein Schreiben eines WP bei, das schon einmal erfolglos zugestellt worden ist. Von Nachvollziehbarkeit, Prüfbarkeit, Vollständigkeit ist keine Rede.

Ich werde nun antworten und den Streigegenstand des BGH-Urteiles trennen von meinem Unbilligkeitseinwand, nochmals betonen, daß die Preiserhöhung und die Preise selbst der Billigkeitskontrolle unterliegen (mit Hinweis auf das BGH-Urteil und weiterer Urteile) und daß zur Billigkeitskontrolle nicht nur Bezugskostenerhöhungen heranzuziehen sind sondern auch kostensenkende Posten. Abschliessend nochmals die Aufforderung zur Zusendung ausreichender Unterlagen zur Billigkeitskontrolle und eine Aufstellung der Beziehungen von E.ON und seiner Töchter zu den Vorlieferanten und Dienstleistern.

@Herr Fricke: werde Sie spätestens bei einer Anklage kontaktieren, da nicht zuletzt das BGH-Urteil vom 13.7. gezeigt hat, daß ohne §315-kundigen juristischen Beistand der Einzelfall schiefgehen kann. Ihre Ausführungen in diesem Forum sind aller Ehre wert und geben mir ein gutes Gefühl mit Ihnen einen möglichen Streitfall vor Gericht auszufechten.

Servus.

Offline Oberfranke

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 4
  • Karma: +0/-0
E.ON Bayern
« Antwort #8 am: 28. August 2007, 11:19:07 »
Hallo Grünschnabel,

habe das erwähnte Schreiben auch erhalten, nachdem ich wieder mal erneut meiner kürzlich erhaltenen Jahresgasabrechnung widersprochen habe und EON die \"billige\" Preiserhöhung ab 2004 per Tabelle vorgerechnet
habe.

Ich bekam sogar 2 Schreiben.

Einmal \"Ihr Widerspruch gegen unsere Erdgaspreise\" und 1 Woche zuvor \"Erdgaspreise\", wobei im 2. Schreiben die Gesamtforderung nochmals aufgeführt wurde und den Schlussvermerk \"Mit Ihrer Zahlung ersparen Sie sich und uns weitere Unannehmlichkeiten und Kosten\" trug.

Im ersten Schreiben stand noch am Schluss: \"Zukünftige Schreiben Ihrerseits zu unseren Preisen nehmen wir selbstverständlich zu unseren Unterlagen. Wir weisen jedoch vorsorglich daraufhin, dass wir bei unverändertem Sachverhalt keine weiterführende Stellungnahme übermitteln werden. Vielen Dank. \"

Meine Frage wäre, ob man sich evtl. für ein erneutes Schreiben vielleicht abstimmen bzw. austauschen kann.

Gruß aus O-franken

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz