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medl - Mülheim an der Ruhr

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Koch:
Die Medl gehört zu den 12 Gasversorgern gegen die von der Kartellbörde NRW Vorermittlungen eingeleitet wurden http//www.energate.de/news/82656

Die Medl ist von der Landeskartellbehörde NRW aufgefordert worden, ihre Preisstruktur zu ändern. Ursache sind die hohen Preise für Privatkunden im Vergleich mit den Preisen für große gewerbliche Kunden. (Quelle Pressestelle des Landeswirtschaftsministerium NRW)

Unbillige Preise muss niemand bezahlen. Da kartellrechtswidrige Preise wohl auch unbillig sind, ist man kurz vor der Jahresabrechnung sehr bemüht, diese Fakten zu vertuschen. Die lokale Presse leistet dabei den gewohnten Beitrag.

Die Kunden der Medl haben jetzt ein weiteres gutes Argument, um nach §315 BGB zu widersprechen. Freiwillig wird die Medl nichts erstatten Kartellrecht schützt nicht bei Überzahlungen

Weiter Informationen zu den Gaspreisen in Mülheim gibt es hier http//wiki.energienetz.de/index.php/M%C3%BClheim_an_der_Ruhr

RR-E-ft:
@Koch



Kartellrechtswidrige Preise sind gesetzlich verboten und deshalb immer unbillig im Sinne von § 315 BGB.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Pfeifer:
Wie in der WAZ MH am 19.04.06 zu lesen war, werde die medl neue Preisstrukturen nach Auflage des Landeskartellbehörde NRW zum 01.07.06 vorlegen müssen.  

Direkte Nachfragen Mülheimer Bürger bei der Landeskartellbehörde NRW haben eindeutig ergeben, das die Preise der medl zu den Gaspreisabfragen der Landeskartellbehörde am  01.11.05 und 01.02.06 über dem Landesdurchschnitt liegen und somit den Verdacht auf kartellrechtswidrige Preisgestaltung nahelegen.

Kurz vor der Jahresabrechnung verfolgt die medl (mit gewohnter Flankierung der Lokalen Presse) die Strategie durch Desinformation anscheinend Zeit zu gewinnen.

Dennoch bleibt entscheidend:
Die medl ist der Aufforderung zum Billigkeitsnachweis des Gaspreises nach § 315 BGB bisher (seit 11/2004) überhaupt nicht nachgekommen.  
Konsequenz: Die meisten Gaskunden haben ihre Jahresrechnungen gekürzt.

:idea:
Deshalb denke ich es ist nun an der Zeit, die medl gerichtlich zu zwingen, die Zusammensetzung des Gaspreises sowie die Erfordernisse der Erhöhungen darzulegen.

Meine Frage ist nun:
Unter welchen Umständen macht eine Sammelklage der Kunden gegen die medl eigentlich Sinn und wie geht man hierbei vor?

RR-E-ft:
@Pfeifer

Siehe hier:

Gaspreiserhöhung.......ist eine Sammelklage möglich?

Zunächst sucht man am besten den Kontakt zur VZ.

In jedem Falle muss man zunächst eine gehörige Zahl möglichst rechtschutzversicherter  Klagewilliger zusammenbringen (nicht unter 50, um so mehr, um so besser wegen des Kostenriskos).

Diese sollten alle gleichermaßen Widerspruch eingelegt und die Rechnungen gekürzt haben.

Die Detailfragen müssen dann mit einem Spezialisten vor Ort geklärt werden.




Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Koch:
Die Medl hat eine veränderte Version des Geschäftsberichts 2004 ins Internet gestellt.
http//www.medl.de/kunden/medl/ressourcen.nsf/files/medl_geschaeftsbericht_2004-2.pdf/$file/medl_geschaeftsbericht_2004-2.pdf

In dieser Version ist die Seite 13 (GuV) durch eine Seite 13a ersetzt. Dort werden durch eine veränderte Verlustübernahme plötzlich 5 Mio Euro mehr Steuern gezahlt. Der Jahresüberschuss/Bilanzgewinn ist dadurch viel kleiner als in der ersten Version. Auf den anderen Seiten des Berichts ist der Bilanzgwinn unverändert hoch.

Kann ein Geschäftsbericht nachträglich geändert werden?
Ist es egal was man als Geschäftsbericht ins Internet stellt, solange das Original bleibt wie es ist?

Viele Grüße
Koch

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