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Autor Thema: Sachkundigen und Sachverständigen Prüfung  (Gelesen 7411 mal)

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Offline Thomas Biedermann

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Sachkundigen und Sachverständigen Prüfung
« am: 18. August 2004, 14:36:23 »
Ich habe eine Frage.
1999 hab ich mir einen Erdtank gekauft. Leider hab ich mir einen
Wartungsvertrag aufschmatzen lassen. :cry:
Jetzt hab ich gelesen das die 2 jährigen Sachkundigen Prüfungen
nicht immer mit einer Prüfgebühr belegt werden, sondern das
dies im Zuge der Gaslieferung ausgehandelt werden kann.
Ist dem so?  Wer hat Erfahrungswerte diesbezüglich.

Meinen Vertrag hab ich seit 1999  € 60,- pro Jahr für 10 Jahre :shock:
incl. sachkundigen und Sachverständigen Prüfung incl. Regler
und Kleinteile. Leider hab ich schon  4 Jahre eingezahlt
und möchte nun prüfen ob es sich lohnt diesen Schmarrn zu kündigen.
Lt. meines Wissens kostet die 10-jährige ca. 350,-  sofern kein Gas
raus muss.
Gruß

Offline Watzl

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Sachkundigen und Sachverständigen Prüfung
« Antwort #1 am: 22. August 2004, 20:40:20 »
NEhmen sie sich etwas Zeit und schmökern sie hier im Forum und auch im Archiv. Sie werden genug Gründe finden, weshalb es sich lohnt , noch heute zu kündigen. Steht die große Tankrevision vor der Tür, dann würde ich erst nachher kündigen. Schließlich haben sie viele Jahre Wartungspauschalen bezahlt. Davon sollen die Vertragsfirmen dann auch den TÜV abwicklen.

Tankprüfung:

das Gas muß auch bei der 1o-jährigen Prüfung nicht immer abgesaugt werden.

Setzen sie sich mit dem für sie zuständigen TÜV in Verbindung. Dort erhalten sie genaue Auskunft.

H. Watzl

Offline gernot.schier

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Sachkundigen und Sachverständigen Prüfung
« Antwort #2 am: 30. August 2004, 15:36:17 »
Die zweijährige Prüfung (Sachkundigenprüfung) macht mein freier Anbieter bei der Gaslieferung als Kundenservice mit. Kostenpunkt: 0,00 EUR. Wie gesagt Kundenservice. Der Gaspreis liegt etwas unter den von der Flüssiggasbörse angegebenen Preisen.

Gruss
G. Schier

Offline fina

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Sachkundigen und Sachverständigen Prüfung
« Antwort #3 am: 09. September 2004, 21:17:56 »
Bei der Tüv-Prüfung eines unterirdischen Flüssiggastanks ( 10-jährige Innere Prüfung) muß zur Zeit immer noch das Gas abgesaugt werden, da der Tank zwecks Besichtigung geöffnet wird.
Gruß fina

Offline gernot.schier

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Sachkundigen und Sachverständigen Prüfung
« Antwort #4 am: 16. September 2004, 16:27:20 »
Soweit es sich bei dem Tank um einen nach den neusten EU-Vorschriften gebauten Tank handelt (CE-Behälter) ist eine Öffnung und Besichtigung nicht mehr möglich, da das Mannloch fehlt.
Ein Abpumpen mach daher keinen Sinn mehr.

G. Schier

Offline fina

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Sachkundigen und Sachverständigen Prüfung
« Antwort #5 am: 16. September 2004, 20:46:54 »
Bisher besteht immer noch die gesetzliche Verpflichtung nach der 10-jährigen TÜV-Prüfung.
Gruß fina

Offline gernot.schier

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Sachkundigen und Sachverständigen Prüfung
« Antwort #6 am: 17. September 2004, 12:26:37 »
Die 10jährige Prüfung wird bei CE-Behältnern natürlich auch durchgeführt. Nur nicht durch innere Besichtigung des Tanmks, sondern mittels anderer Materialmessverfahren.

G. Schier

 

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