Moin:
@Fricke
Dass der gesamtbetrag geschuldet ist, ist unstrittig, klar. Das EVU hätte es aber durchaus in der hand, mögliche zurückweisungen durch rechnungsempfänger zu verhindern, indem eine korrekte rechnung ausgestellt wird. Verglichen mit der komplexität von rechnungen im B2B und auch im B2C sind doch energierechnungen einfach nur simpel in ihrer erstellung.
Wenn ich als "kunde" keinerlei sanktionsmöglichkeiten gegen das EVU habe, welche motivation sollte es denn auf dessen seite überhaupt geben, formal korrekte rechnungen auszustellen?
Welche institution (hier im bundesland Niedersachsen) ist denn damit befasst, gegen verstöße gegen das EnWG vorzugehen?
Gruß
Fidel