Energiepreis-Protest > Stadtwerke Wittenberge
Stadtwerke Wittenberge
RR-E-ft:
Wegen 500 Kunden, welche § 315 BGB eingewandt haben, haben sich die Stadtwerke des Themas in ihrer "Rohrpost" angenommen:
http://www.stadtwerke-wittenberge.de/html/rohr012006.pdf
Das Urteil des LG Heilbronn wird etwas verknappt wiegdergegeben, der Billigkeitsnachweis nicht erbracht.
Angeblich sind die Bürger die Eigentümer und müssten deshalb also selbst einen Gaspreis bestimmen.
Aber wurden sie überhaupt gefragt?
Die Beteiligungsverhältnisse getalten sich doch etwas komplexer. Und selbsredend besteht ein Anspruch auf möglichst preisgünstige Versorgung.
Vorbildlich ist die Darstellung der thermischen Abrechnung des Gasbezuges.
Als vorbildlich kann auch die Transparenz bei den Stromrechnungen bezeichnet werden, auch wenn die Angaben zu EEG- und KWK- Umlagen nicht überzeugen müssen.
Wesentlich ist jedoch, dass die Netzentgelte vollkommen nachvolziehbar gesondert ausgewiesen werden.
Stromkunden, deren Rechnungen noch nicht so aussehen, sollten sich mit Hinweis auf § 42 Abs. 6 EnWG an den Versorger und die zuständige Energieaufsichtsbehörde wenden, um zukünftig eine solche Transparenz sicherzustellen.
Die Beteiligungsverhältnisse/ Lieferbeziehungen gestalten sich wie folgt:
http://www.wemag.com/unternehmen/profil/beteiligungen.php#wittenberge
http://www.wemag.com/unternehmen/profil/vattenfall.php
HGW HanseGas ist bundesweit bekannt als:
http://www.eon-hanse.com/web/portal/user/content/page.html;jsessionid=0ae1041e2ee1d8dcf95f8634459eac71d4449d5f51c5?famid=476
http://www.eon-hanse.com/web/portal/user/content/page.html;jsessionid=0ae1041e2ee1d8dcf95f8634459eac71d4449d5f51c5?famid=476
http://www.stadtwerke-elmshorn.de/
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
gas-wucher:
Fast alle Stromrechnungen halten sich an § 42 Abs. 6
Fast keine Gasrechnung; für Gasrechnungen gibt es leider im EnWG kein Pendant, obwohl in Anhang A sowohl dies in der EU-Elektrizitäts- als auch in der EU-Gasrichtlinie gefordert wird.
Dies sollte von der EU-Kommission bemängelt werden
RR-E-ft:
@gas-wucher
Sowohl E.ON Thüringen als auch die Stadtwerke Jena scheinen zur Erstellung einer einer ordnungsgemäßen Stromrechnung nicht in der Lage....
Die Netzentgelte für den Gassektor werden nun erstmals festgelegt, oft gab es bisher keine.
Insbesondere sind in den Strom-NNE alle Entgelte für vorgelagerte Netzebenen (Verteil-, Regional- und Übertragungsnetz enthalten).
Solche kannte man beim Gas wohl bisher nicht.
Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass jetzt ausgewiesene Netzentgelte korrigiert werden müssten.
http://www.ewi.uni-koeln.de/content/e266/e563/e1122/Gutachten-VV-Gas_ger.pdf
Durch die Regulierung der Strom-NNE bei den ÜNB und REVU könnte es auch bei den NNE der letzten Netzbetreiber noch zu signifikanten Änderungen kommen.
Wer dabei mit sinkenden NNE rechnet, hat kein Interesse an der exakten Ausweisung auf den Rechnungen, weil die Kunden dann alsbald mit Rückforderungen daherkommen könnten, vgl. Säcker, RdE 2006, 65 ff.
Das ist wohl der Grund dafür, warum man sich hier so schwer tut.
E.ON Thüringen verweist aktuell darauf, ihre Abrechnungssoftware (SAP- ISU) könnte es nicht leisten.
Wer´s glaubt.....
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Cremer:
@fricke,
ab wann besteht denn die Pflicht, die Preise schön säuberlich getrennt zu nennen?
RR-E-ft:
@cremer
Ab Dezember 2005. Das sollten wir jedoch ggf. bei Grundsatzfragen weiter diskutieren, nämlich hier:
Ordnungsgemäße Stromrechnung gem. § 42 Abs. 6 EnWG
Diesen Thread sollten wir den Stadtwerken Wittenberge vorbehalten, die sich hier ggf. selbst einmal äußern möchten.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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