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Stadtwerke Wittenberge

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RR-E-ft:
Wegen 500 Kunden, welche § 315 BGB eingewandt haben, haben sich die Stadtwerke des Themas in ihrer "Rohrpost" angenommen:

http://www.stadtwerke-wittenberge.de/html/rohr012006.pdf

Das Urteil des LG Heilbronn wird etwas verknappt wiegdergegeben, der Billigkeitsnachweis nicht erbracht.

Angeblich sind die Bürger die Eigentümer und müssten deshalb also selbst einen Gaspreis bestimmen.

Aber wurden sie überhaupt gefragt?

Die Beteiligungsverhältnisse getalten sich doch etwas komplexer. Und selbsredend besteht ein Anspruch auf möglichst preisgünstige Versorgung.


Vorbildlich ist die Darstellung der thermischen Abrechnung des Gasbezuges.

Als vorbildlich kann auch die Transparenz bei den Stromrechnungen bezeichnet werden, auch wenn die Angaben zu EEG- und KWK- Umlagen nicht überzeugen müssen.

Wesentlich ist jedoch, dass die Netzentgelte vollkommen nachvolziehbar gesondert ausgewiesen werden.

Stromkunden, deren Rechnungen noch nicht so aussehen, sollten sich mit Hinweis auf § 42 Abs. 6 EnWG an den Versorger und die zuständige Energieaufsichtsbehörde wenden, um zukünftig eine solche Transparenz sicherzustellen.

Die Beteiligungsverhältnisse/ Lieferbeziehungen gestalten sich wie folgt:

http://www.wemag.com/unternehmen/profil/beteiligungen.php#wittenberge

http://www.wemag.com/unternehmen/profil/vattenfall.php

HGW HanseGas ist bundesweit bekannt als:

http://www.eon-hanse.com/web/portal/user/content/page.html;jsessionid=0ae1041e2ee1d8dcf95f8634459eac71d4449d5f51c5?famid=476

http://www.eon-hanse.com/web/portal/user/content/page.html;jsessionid=0ae1041e2ee1d8dcf95f8634459eac71d4449d5f51c5?famid=476

http://www.stadtwerke-elmshorn.de/


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

gas-wucher:
Fast alle Stromrechnungen halten sich an § 42 Abs. 6

Fast keine Gasrechnung; für Gasrechnungen gibt es leider im EnWG kein Pendant, obwohl in Anhang A sowohl dies in der EU-Elektrizitäts- als auch in der EU-Gasrichtlinie gefordert wird.

Dies sollte von der EU-Kommission bemängelt werden

RR-E-ft:
@gas-wucher

Sowohl E.ON Thüringen als auch die Stadtwerke Jena scheinen zur Erstellung einer  einer ordnungsgemäßen Stromrechnung nicht in der Lage....

Die Netzentgelte für den Gassektor werden nun erstmals festgelegt, oft gab es bisher keine.

Insbesondere sind in den Strom-NNE alle Entgelte für vorgelagerte Netzebenen (Verteil-, Regional- und Übertragungsnetz enthalten).

Solche kannte man beim Gas wohl bisher nicht.

Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass jetzt ausgewiesene Netzentgelte korrigiert werden müssten.


http://www.ewi.uni-koeln.de/content/e266/e563/e1122/Gutachten-VV-Gas_ger.pdf

Durch die Regulierung der Strom-NNE bei den ÜNB und REVU könnte es auch bei den NNE der letzten Netzbetreiber noch zu signifikanten Änderungen kommen.

Wer dabei mit sinkenden NNE rechnet, hat kein Interesse an der exakten Ausweisung auf den Rechnungen, weil die Kunden dann alsbald mit Rückforderungen daherkommen könnten, vgl. Säcker, RdE 2006, 65 ff.

Das ist wohl der Grund dafür, warum man sich hier so schwer tut.

E.ON Thüringen verweist aktuell darauf, ihre Abrechnungssoftware (SAP- ISU) könnte es nicht leisten.

Wer´s glaubt.....


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Cremer:
@fricke,

ab wann besteht denn die Pflicht, die Preise schön säuberlich getrennt zu nennen?

RR-E-ft:
@cremer

Ab Dezember 2005. Das sollten wir jedoch ggf.  bei Grundsatzfragen weiter diskutieren, nämlich hier:

Ordnungsgemäße Stromrechnung gem. § 42 Abs. 6  EnWG


Diesen Thread sollten wir  den Stadtwerken Wittenberge vorbehalten, die sich hier ggf. selbst einmal äußern möchten.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

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