Hallo!
Ich habe vor 4 Jahren, als ich den Tank erhielt einen der typischen Knebelverträge bekommen.
Darin habe ich die Klausel, dass ich meinen Bedarf nur über die Firma xxxx decken darf einfach gestrichen.
Dann habe ich den Vertrag unterschrieben und der Firma xxxx zugeschickt.
Die haben haben ihn so wie er war gegengezeichnet und mir meine Ausfertigung zurückgeschickt.
Also ist auf dem Original, was Firma xxxx hat und auf meinem Durchschlag die Klausel gestrichen, aber die Unterschrift von Firma xxxx.
So wie ich für jede meiner Unterschriften verantwortlich bin, müsste Firma xxxx auch für ihre Unterschrift verantworlich sein - ob sie meine Streichung übersehen haben oder nicht!
Wie mag das nun rechtlich aussehen? Kann ich nun auch noch nach dem BGH Urteil frei tanken?
Ein freier Lieferant hat mir schon abgesagt, da er \"Angst\" hatte, mich in so einem Fall zu beliefern.
Hat jemand einen Rat oder eine Idee?
Grüße
Lazarus