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Autor Thema: Liefervertrag mit Wettbewerbsklausel  (Gelesen 5515 mal)

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Offline xasam

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Liefervertrag mit Wettbewerbsklausel
« am: 08. Oktober 2004, 17:36:48 »
Hallo zusammen,

nachdem wir nun auch wir nach 5 Jahren festgestellt haben, dass wir von unserem Flüssiggaslieferanten über den Tisch gezogen worden sind werden wir uns jetzt wehren.

Folgendes (verkürzter Ablauf) hat sich zugetragen

Wir (Liefervertrag mit Wartung 2 Jahre, Verlängerungszeit 1 Jahr, 3 Monate Kündigungszeit; Nutzungsentgelt; erdbedeckter Tank 4.850 l) zahlen derzeit 85% mehr als auf dem freien Markt.

Den Verkauf des Tanks hat der Lieferant bereits abgelehnt. Wir haben Ihm dann mitgeteilt das wir den Vertrag kündigen und den Tank ausgraben werden. Nach langem hin- und her liegt jetzt folgendes Angebot des Lieferanten vor

Der bestehende Vertrag erhält eine Wettbewerbsklausel. Jedes Mal wenn wir bestellen wollen gelten die Preise von fluessiggasboerse.de für unsere PLZ. Kann der Lieferant diesen Preis nicht halten dürfen wir auf dem freien Markt einkaufen. Diese Klausel soll schriftlich fixiert werden.

Wir würden dadurch natürlich das „Ausgraben“ sparen doch haben wir ein „komisches Gefühl im Bauch“ einen Vertrag mit einem Unternehmen zu verlängern, dass uns jedes Jahr ca. 1.000 EUR zuviel abgenommen hat.

Wir sind für jede Meinung/Rat/Stellungnahme dankbar.

Danke

xasam

Offline Frank Busch

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Liefervertrag mit Wettbewerbsklausel
« Antwort #1 am: 12. Oktober 2004, 11:55:48 »
Mein Bauchgefühl war wesentlich besser, als ich den Miettank vom Hof hatte. Der Einzelne hätte zwar sein Ziel erreicht (möglichst billig tanken !) aber der Wettbewerb auf dem Gesamtmarkt ist nicht wesentlich anders als vorher. Mein freier Lieferant wollte vor Lieferung einen Eigentumsnachweis (hast du nicht !), eine Versicherung, dass kein Liefervertrag besteht (kannst du nicht geben !) und einen Tank ohne Aufkleber (hast du auch nicht !). Vielleicht machen das andere Lieferanten anders, aber ich gebe nur meine Erfahrungen wieder.
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Ausgraben und Zurückbringen, wenn irgendwie möglich, selbst organisieren. Selbst bei Vertragsbeendigung geht der Versuch der (dann letztmaligen) Abzocke weiter !!! Isolationsprüfungen, TÜV-Abmelden, Kundenkartei bereinigen, Reinigungen, bla bla bla und und und ... Da werden Kosten erfunden und gefordert. Bloss nix bezahlen, was nicht im Vertrag steht. Rücktransport und fertig is. Der Tankrückholfahrer hat 2 Semester Politologie studiert, da kostet das Rückholen halt mehr.  :lol:

Offline xasam

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Liefervertrag mit Wettbewerbsklausel
« Antwort #2 am: 12. Oktober 2004, 12:10:09 »
Vielen Dank für Deine Meinung. Wir werden in den nächsten tagen bereits mit dem Graben beginnen. Besonders für den Tipp in Sachen Vertragsbeendigung bin ich dankbar. Daran hätte wahrscheinlich wieder keiner gedacht.....eine Frage habe ich aber noch

Was ist ein Tank ohne Aufkleber ?

Gruss

xasam

Offline heinbloed

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Liefervertrag mit Wettbewerbsklausel
« Antwort #3 am: 12. Oktober 2004, 21:29:50 »
Als \"Aufkleber\"bezeichnet man den Werbeaufdruck/Firmenaufkleber der Vertragsfirma am Tank .

 

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