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Regionalgas Euskirchen

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RR-E-ft:
@Ne Eifler

Toi, toi, toi.

Hilfreich ggf. zu wissen, dass sich das Urteil des LG Bonn in der Revision vor dem BGH befindet, also gerade nicht rechtskräftig ist.

Schon in Bezug auf § 307 BGB steht das Urteil im Widerspruch zu vielen anderen Urteilen.

Fraglich ist nämlich zunächst, ob es überhaupt ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht zugunsten des Versorgers gibt.

http://www.haeger-rechtsanwaelte.com/

http://www.haeger-rechtsanwaelte.com/Beschluss_31.01.06.pdf

RR-E-ft:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?p=22333#22333

Ne Eifler:
Vielen Dank für die guten Wünsche.

Da mein anwalt mir von unserem Gaswiderstandsverein empfohlen wurde und auch für den Verein und deren Mitglieder tätig ist, gehe ich mal davon aus, das er gut bis bestens über die einschlägigen Urteile informiert ist.

Es kann aber sicher nicht schaden, wenn ich ihn auf den einen oder anderen Thead hier hineisen ;-)

fränki:
Hallo Peter,

ich konnte hier leider in den letzten Wochen nicht reinschauen. Ich finde Deine Initiartive ganz toll - Gratulation! Natürliche wünsche auch ich toi, toi, toi... :wink:

Grüße

Dietmar

fränki:
...und tönt diese Volksverdummung auch noch groß über die eigene Homepage heraus :twisted:

Laut Bundeskartellamt beträgt der Nettogesamtpreis (Basis 7.000 KWh Verbrauch) bei unserem werten Monopolversorger 473 €. Der günstigste Anbieter, den wir aber leider nicht beauftragen können, verlangt 381 €. Die Regionalgas EU  saugt also einfach mal 24% mehr Geld aus unseren Taschen, wie das günstigste Unternehmen.

Grüße

Dietmar

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