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Autor Thema: Immobilienverwalter und § 315 BGB  (Gelesen 2936 mal)

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Offline RR-E-ft

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Immobilienverwalter und § 315 BGB
« am: 18. April 2006, 15:50:15 »
http://www.immobilienverwalter-nrw.de/pdf/forumvii/Vortrag_MagJur_Eike_Brodt.pdf

Anzumerken bleibt, dass es keiner Feststellungsklage des Kunden bedarf, mit welcher die Feststellung eines billigen Preises begehrt wird.

Es geht auch anders.

Nicht in allen Punkten stimme ich mit dem Inhalt o.g. Vortragsfolien überein. Gleichwohl eine interessante Zusammenstellung.

Offline gas-wucher

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Immobilienverwalter und § 315 BGB
« Antwort #1 am: 18. April 2006, 19:21:57 »
Das ist ein prima Excerpt/Repetitorium dieser äußerst komplexen Materie, die hier im Forum und auf der energienetz.de Site in hunderten von Seiten ausführlich dargelegt und erklärt wurde.

 

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