Energiepreis-Protest > EWE
EWE droht mit gerichtlichem Mahnverfahren
Kuli:
Hallo LuScha,
ich bin von der Regionalgruppe Oldenburg,OldenBürger GEGEN Gaspreiserhöhungen.
Haben Sie von der EWE schon Mahnungen mit Gebühren erhalten ?
Wenn ja, haben Sie darauf reagiert ?
Wenn nein, dann tun Sie es jetzt.
Geben Sie mir Ihre Mail-Adresse, ich schicke Ihnen einen Musterbrief, mit einer Infrmation. Meine Mail-Adresse: wum.kuhlmann@t-online.de
Falls ein gerichtliches Mahnschreiben kommt, dann müssen Sie sofort reagieren. Auch hierfür haben wir entsprechende Musterbriefe und Informationen.
Mit feundlichen Grüßen
Kuli
Kuli:
Hallo LuScha,
noch eine Information vom bde.
Rufen Sie die Adresse www.energieverbraucher.de/seite17o7.html auf
und suchen Sie die Pos. 17. Wie reagiere ich auf einen gerichtlichen Mahnbescheid?
Mit freundlichen Grüßen
Kuli
uwes:
Die EWE hat noch keinen Verweigerer, der nur die Preiserhöhungen nicht zahlt, verklagt. Sie hätte dann genau das Ergebnis, das sie befürchtet und wohl zwischenzeitlich auch dem Trend des Landgerichts in Oldenburg entspricht. Sie muss nämlich die Preiserhöhungen begründen. Das geht weder mit eingekauften Wirtschaftsprüfern noch mit dem Hinweis auf \"marktübliche Preise\". Die EWE AG muss die Preiskalkulation vorlegen.
Erst wenn aufgrund dieser Kalkulation ein Preis vom Gericht akzeptiert - oder im Fall von § 315 BGB - festgellt worden ist, werden etwaige säumige Zahler auch notfalls gerichtlich belangt. Bis dahin dürfte es für die EWE aber ein weiter Weg sein.
uwes:
--- Zitat von: \"LuScha\" ---...Doch was heißt das jetzt konkret? Füße ruhig halten und Tee trinken? Also abwarten, gar nicht reagieren und der Dinge harren die da kommen werden? Oder sollte man auf das Schreiben der EWE irgendwie reagieren?
--- Ende Zitat ---
Klage erheben gegen die EWE. Was sonst?
Cremer:
@uwes,
Ruhig Blut, ich sitze so etwas gelassen aus.
Absolut \"in\" ist:
Man läßst sich verklagen.
Schließlich wollen die Versorger Geld und nicht ich.
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