Energiepreis-Protest > EWE
EWE droht mit gerichtlichem Mahnverfahren
LuScha:
Hallo,
ich bin Neumitglied und somit auch neu im Forum, habe aber schon etliche Hinweise und Tips befolgt. Soll heißen: Gaspreiserhöhungen von 2004 und 2005 widersprochen, mit Musterbrief. Einzugsermächtigung gestrichen. Zahle seitdem großzügig 2% mehr als im Vorjahr- und zwar immer pünktlich. Monat für Monat. Dann kam die erste Mahnung. Auf diese Mahnung (Nachzahlung + Mahngebühr) mit dem Schreiben aus dem Forum (tips - vorformulierter Text) reagiert. Jetzt bestätigt mir die EWE, dass ich meinen Widerspruch aufrecht erhalte, sie zwecks Vermeidung weiterer Kosten davon absehen, den Schriftverkehr in dieser Sache fortzusetzen. Und - Zitat:
\"Falls Sie die Erdgaspreiserhöhung nicht akzeptieren und mit Ihrer Jahresabrechnung nur die alten Preise bezahlen, werden wir leider zu gegebener Zeit gezwungen sein, ein gerichtliches Mahnverfahren gegen Sie einzuleiten, bei dem für Sie zusätzliche Kosten entstehen können.\"
Tja, wat nu?
Wie sollte man darauf reagieren? Und zwar rechtlich korrekt?
Cremer:
@Luscha
ist doch ein alter Hut.
EWE schreibt doch auch richtig: werden wir leider zu gegebener Zeit gezwungen sein
Also das kann auch noch in 2 Jahren sein, sofern alle Widersprüchler gerichtlich eventuell verlieren sollten.
Lassen Sie sich nicht einschüchtern.
Und die EWE schreiben doch selbst:
sie zwecks Vermeidung weiterer Kosten davon absehen, den Schriftverkehr in dieser Sache fortzusetzen
Heißt doch nichts anderes, dass sie logistische Probleme haben die einzelnen Schreiben zu beantworten, ganz zu schweigen von einzelnen einzuleitenden Mahnverfahren.
dieter potthoff:
@Luscha
hallo,
bin auch bei ewe.
die schreiben immer das selbe.
habe bis jetzt keine mahnung oder klage.
energie wurde auch noch nicht abgestellt.
habe die jahresrechnung ( oktober 2005) auf preisbasis von September 2004 selber errechnet und überwiesen. ( Rest)
abbuchungungsverfahren eingestellt.
lese jetzt monatlich selber die zähler ab und erstelle mittels exeltabelle eine eigene berechnung und überweise dann nach tatsächlichen verbrauch.
mfg
dieter
LuScha:
@ Cremer + Dieter Potthoff
Vielen Dank für die mutmachenden Antworten. Doch was heißt das jetzt konkret? Füße ruhig halten und Tee trinken? Also abwarten, gar nicht reagieren und der Dinge harren die da kommen werden? Oder sollte man auf das Schreiben der EWE irgendwie reagieren?
Übrigens: Ich wohne in Kutenholz. Das ist zwischen Stade und Bremervörde. Gibt es hier irgendwo eine Initiative von Gaspreisverweigerern, zu denen man sich gesellen kann?
Gruß
Lutz Schadeck
biene:
@ Ludscha
Hallo Ludscha,
da wir erst vor kurzem bei den \"Oldenbürgern\" in Oldenburg zu Gast waren - haben die uns einen tollen Tipp gegeben:
Schreibe denen: \" Ich widerspreche dem Mahnbescheid insgesamt nach § 315 BGB!
(Unbilligkeitserklärungen vom:____________, Schreiben vom:_________)
einfügen .
Und die 2% Sicherheitszuschlag - wurden schon lange herausgenommen - die brauchst denen gar nicht zugestehen und diesen musst Du nachträglich auch widersprechen!
und noch einen Tipp: - Beziehe Dich auf das aktuelle Urteil beim Landgericht in Oldenburg mit dem Aktenzeichen 9T 137/06 vom 15.Febr. 2006
Ich hoffe, ich hab Dir so weiterhelfen können - bin aber auch nur Betroffene...
Trotz allem Frohe Ostern :wink:
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